Ich habe meinen Fleischkonsum bereits eingeschränkt. Ganz darauf verzichten möchte ich aber nicht.
Rein prinzipiell kannst du dich in jedem Dienstleistungsunternehmen bewerben, die jemanden für Verwaltungstätigkeiten suchen. Also bei Versicherungen, Handwerksunternehmen, Krankenhäusern, IT-Dienstleistern, etc. Die besten Chancen wirst du da bei Positionen haben, die mit Buchhaltung, Personal oder Marketing zu tun haben.
Je nach angestrebter Position hast du es mit diesem Beruf schwerer an eine Stelle zu kommen als mit einem spezifischen. Ein Krankenhaus wird dem Kaufmann für Büromanagement in den meisten Fällen den Kaufmann für Gesundheitswesen vorziehen oder eine Versicherungen den Versicherungskaufmann. Von daher solltest du nicht den Mut verlieren, wenn es nicht gleich bei der ersten Bewerbung klappt.
Die Miete kann je nach Region hinkommen, sofern da Betriebs- und Heizkosten schon drin sind.
Essen ist möglich aber schon sehr knapp bemessen. Da müsstet ihr vor allem selbst kochen, günstig einkaufen und eure Mahlzeiten planen. Ich würde eher 150,- € pro Person rechnen.
Bei Freizeit kommt es wieder darauf an, wie unternehmungslustig ihr seit. Für 50,- € kann man einen Monat jeden Tag in Freibad oder aber man geht einmal im Monat abends feiern.
Verkehr kommt auch wieder darauf an wo ihr wohnt. In den großen Städten reicht das auf keinen Fall. Selbst bei mir (Kleinstadt) kostet die Schüler-Monatskarte schon über 50,- € für eine Person.
Kleidung reicht.
Sonstiges ist meiner Meinung nach zu wenig, da unter den Posten ja Strom, Wasser, Internet, Versicherungen, GEZ, Drogerieartikel, Handy, etc fallen. Da sollten nochmal mindestens 150,-€ dazugerechnet werden.
Und dann dürft ihr nicht vergessen, dass ihr die Wohnung noch möblieren müsst. Ihr könnt vielleicht eure Kinderzimmermöbel mitnehmen, dann habt ihr schon Kleiderschränke und vielleicht ein Bett. Aber was ist mit der Küche (Nicht jede Wohnung wird mit einer Einbauküche vermietet) oder dem Wohnzimmer? Dann kommt Geschirr, Besteck, Töpfe, Pfannen, etc dazu.
Alles in allem ist deine Rechnung sehr, sehr knapp bemessen. Sofern ihr beide nicht jeder mind. 750,- € netto verdient, würde ich euch dringend empfehlen erstmal noch bei euren Eltern wohnen zu bleiben. Selbst des Bafög-Satz für alleinlebende Studenten liegt bei 744,- € pro Monat (bzw. 853,- €, wenn er selbst krankenversichert ist).
Es kommt auf die Droge und die Häufigkeit und Menge des Konsums an.
Alkohol zum Beispiel ist immer schädlich. Allerdings gibt es Studien, die zeigen, dass Alkohol bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mehr Schaden anrichtet als bei älteren. Das liegt daran, das sich unser Gehirn bis zum 25. Lebensjahr entwickelt und anfälliger ist, solange es noch in dieser Entwicklungsphase ist.
Studien [...] konnten zeigen, dass eine Region, die als Hippocampus bezeichnet wird, besonders betroffen ist. Es gibt zwei Hippocampi im Gehirn - einer links, einer rechts - und bei Jugendlichen, die intensiv Alkohol trinken, ist zumindest einer davon signifikant verkleinert. Was folgt daraus?
Der Hippocampus trägt entscheidend dazu bei, dass Informationen vom Kurzzeit- in das Langzeitgedächtnis übergehen, sprich: Damit wir uns neu Erlerntes auch wirklich merken. Ist die Funktion des Hippocampus beeinträchtigt, kommt es zu Gedächtnisproblemen. Eben Gelerntes ist schon bald wieder vergessen.
Quelle: https://www.drugcom.de/topthema/wie-alkohol-das-gehirn-junger-menschen-schaedigt/
Wenn du aber jetzt nicht andauernd trinkst und dich dann auch nicht zur Besinnungslosigkeit besäufst, dann sollte mit deinem Gehirn alles in Ordnung sein.
Bei Cannabis ist das schon schwieriger zu sagen, da man zum einen sehr unterschiedliche Berichte im Internet findet, die Effekte von Cannabis aber auch noch nicht so gut erforscht sind wie die von Alkohol.
Nachdem was ich gefunden habe, verursacht Cannabis zwar keine Schäden, wirkt sich aber negativ auf die Lern- und Gedächtnisleistung aus.
https://www.drugcom.de/haeufig-gestellte-fragen/fragen-zu-cannabis/wie-schaedlich-ist-cannabis-fuer-das-gehirn/
https://www.drugcom.de/topthema/hirnveraenderungen-durch-fruehen-einstieg-in-das-kiffen/
Ich gehe davon aus, dass deine Cousine etwas falsch verstanden hat. Denn wie du schon richtig vermutest, kann der Vermieter nicht einfach so nein sagen. Dafür bräuchte er einen triftigen Grund.
Hier ist das alles sehr gut beschrieben: https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/mieten/partner-in-die-wohnung-aufnehmen-genehmigung-vom-vermieter-pflicht
Es gibt eine Menge Serien auf die das zutreffen könnte. Hast du nicht noch ein paar andere Infos.
- War es eine amerikanische oder japanische Serie (Zeichenstil)?
- Was für Kräfte hatten die Mädchen? Wie sahen die Bösewichte aus? Gab es etwas auffällige an ihnen?
- Erinnert du dich an irgendeinen Namen?
Bafög gibt es normalerweise nur für die Regelstudienzeit. Es sei den es liegen schwerwiegende Gründe vor. Krankheit kann so ein Grund sein. Das muss aber mit einem Attest nachgewiesen werden können.
Hier wird das ganz gut erklärt (hättest du als Student übrigens selbst finden müssen): https://www.studierenplus.de/bafoeg-verlaengerungsantrag/
Quelle?
Persönlich finde ich die Lieder von Imagine Dragons zum Trainieren sehr gut.
Ich kenne 2 Kevins. Der eine erfüllte das Klischee in jeder Hinsicht. Der andere könnte nicht weiter davon entfernt sein.
Es kommt also stark auf das Individuum und nicht den Namen an.
Such dir im Internet bitte eine Seite, die dir Zinseszinsrechnung erklärt und lern was da steht. Dann kannst du diese Aufgabe im Handumdrehen lösen.
Die Wohnungs-/Zimmersuche sollte hier meiner Meinung nach eindeutig vorgehen. Je nachdem in welcher Stadt du suchst, kann es ziemlich schwierig werden.
Ich würde auch nicht bis September warten. Kurz vorher ist viel schwieriger etwas zu bekommen. Viele WG's inserieren auch jetzt schon.
Nachdem was ich aus dem hinteren Text entziffern konnte, ist das Ding in mehrerer Hinsicht diskriminierend:
- Es wird eine männliche Person gesucht --> Diskriminierung gegenüber Frauen (und Diversen)
- Es wird eine alleinstehende Person gesucht --> Diskriminierung gegenüber Paaren und Familien
- deutsche Muttersprache --> Diskriminierung gegenüber anderen Nationalitäten
- 35 - 50 Jahre alt --> Diskriminierung gegenüber Jüngeren und Älteren
- Nichtraucher --> Diskriminierung gegenüber Rauchern
Wobei Punkt 4 und 5 durch das "Idealerweise" am Satzanfang entkräftet werden.
Das generelle Verbot von Musizieren und Halten von Haustieren ist zwar ganz nett, der Mieter kann das aber im Vorhinein getrost verschweigen und sich dann einfach darüber hinwegsetzen. Mietrechtlich ist beides unzulässig.
Im Endeffekt hat sich der Vermieter mit dieser Anzeige ein Eigentor geschossen, denn damit sollten sich Schadensersatzansprüche von abgelehnten Wohnungsinteressenten relativ leicht geltend machen lassen.
Wie meine Vorredner schon sagten: Wenn eine einfache Entschuldigung der Eltern nicht reicht, dann musst du dich wohl oder übel zum Arzt begeben.
Busverbindungen sind nicht sonderlich schwer raus zu finden. Das kann man sogar über Google Maps erledigen.
Und bezüglich des Termins kannst du vorher beim Arzt anrufen und einen ausmachen. Sag dass du ein Attest für die Schule brauchst, dann schieben die dich normalerweise immer dazwischen.
Das ist Slang/Dialekt, also benutzt man es gar nicht.
"Ain't" ist im Endeffekt nur ein nicht richtig ausgesprochenes "isn't" und mit einem deutschen "is nich" vergleichbar ("Is nich wahr" anstatt "Ist nicht wahr")
Wenn du wirklich wirtschaftlich interessiert bist, würde ich dir eher zu einer Ausbildung zum Bankkaufmann, Steuerfachangestellten oder Finanzassistenten raten. Da lernt man mehr über Geld als in anderen kaufmännischen Ausbildungen.
Der Arbeitgeber muss dich nur übernehmen, wenn du in der Jugend- und Auszubildendenvertretung deines Unternehmens tätig wärst oder ein Tarifvertrag mit einer entsprechenden Bestimmung bei dir Anwendung finden würde.
Ansonsten besteht keine Übernahmepflicht.
Des Weiteren ist der Ausbildungsvertrag ein befristeter Vertrag und endet automatisch mit bestehen der letzten Abschlussprüfung (meist die mündliche oder praktische - kommt auf den Ausbildungsberuf an). Dieser Termin liegt meist einige Wochen vor dem im Ausbildungsvertrag festgehaltenem Termin. Wenn du also Sicherheit haben willst, ob der Arbeitgeber dich überhaupt übernimmt, musst du von dir aus auf ihn zugehen und das Gespräch suchen. Der Arbeitgeber hat dazu keine Pflicht.
Ein kleines Beispiel um dir das mit der Abschlussprüfung nochmal zu verdeutlichen:
Ihr schreibt am 28./29.04.2020 eure Abschlussprüfung. Wenn du die bestehst bekommst du eine Einladung zur mündlichen Prüfung. Beispielshalber findet diese Prüfung jetzt mal am 19.06.2020 statt.
Am 19.06. gehst du zur mündlichen Prüfung und bestehst diese auch. Dann ist dein Ausbildungsverhältnis in diesem Moment vorbei. Du bekommst dann für Juni natürlich auch nur anteilig deine Ausbildungsvergütung.
Dein Betrieb kann dich dann ab dem 20.06.2020 als vollwertigen Mitarbeiter einstellen und muss dir auch ab dem 20.06.2020 das Gehalt eines vollwertigen Mitarbeiters zahlen.
Wäre ich die Frau des Geschäftsführers, wäre ich froh so etwas zu erfahren.
Ich finde es viel schlimmer, wenn sie in ein paar Monaten/Jahren auf irgendeine Art von dem Fremdgehen erfährt und gleichzeitig erfährt, dass es auch noch andere wussten und ihr gegenüber aber geschwiegen haben. Da kommt man sich doch irgendwie doppelt verarscht vor.
Auf der anderen Seite musst du aber auch mit Konsequenzen rechnen. Wenn deine Geschäftsführer raus bekommt, dass du ihn bei seiner Frau "angeschwärzt" hast, ist das für eure Arbeitsverhältnis natürlich nicht sonderlich förderlich.
Außerdem ist natürlich auch die Frage, ob die Geschäftsführerin dir glauben schenken würde. Manche Menschen versteifen sich so auf den Partner, dass sie keine negativen Meinung über ihn zulassen. Oder vielleicht haben sie eine offene Beziehung und sie weiß von der Affäre.
Letztendlich musst du entscheiden mit was du leben kannst. Was du auf keinen Fall machen solltest, wäre es anderen (bisher Unbeteiligten) zu erzählen.
Oh man, bei den Antworten hier stehen mir die Haare zu Berge.
Mal nur auf die Fakten beschränkt:
- Nein, deine Mutter darf dir nicht verbieten eine Ausbildung zu machen bzw. dir das Abitur aufzwingen. Die freie Berufswahl ist in Art. 12 des Grundgesetzes geregelt. und kann außerdem in Verbindung mit Art. 2 GG (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) gesehen werden. Ein Zwang zu etwas, was du absolut nicht willst, würde zumindest gegen Art. 2 verstoßen.
- Dein Mutter kann dich rausschmeißen. Das entbindet sie aber nicht von ihren elterlichen Pflichten dir gegenüber. Will heißen: Bis zum Ende deiner Erstausbildung (Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums) muss sie für dich aufkommen. Wenn sie dich also nicht mehr bei sich wohnen lässt, muss sie dir eine eigene Wohnung finanzieren. Dein mögliches Azubigehalt würde natürlich auf diese Unterstützung mit angerechnet werden.
- Wenn du mit unter 18 eine Ausbildung anfangen möchtest, müssen deine Erziehungsberechtigten den Ausbildungsvertrag mit unterschreiben. Weigern Sie sich, müsstest du dir Hilfe beim Jugendamt holen und entweder die Unterschrift einklagen oder eine Vormundschaft beim Amtsgericht beantragen.
Natürlich solltest du dir gut überlegen, ob du wirklich keine Abitur machen willst, denn damit stehen dir später mehr Möglichkeiten offen. Wenn du aber wirklich mit dem Realschulabschluss zufrieden bist, dann lass dir von niemandem einreden, der sei weniger Wert.
Ein Kompromiss wäre vielleicht auch die Fachhochschulreife. Die lässt in einigen Bundesländern auch in Kombi von abgeschlossener Ausbildung und Abgang von einem Gymnasium in Klasse 11 oder 12 erreichen. Aber da müsstest du dich selbst einmal schlau machen. Vielleicht kann dir ja der Oberstufenkoordinator deiner Schule da weiterhelfen. Oder du informierst dich mal über das Berufsabitur.
Ansonst könntest du dich jetzt auch schon einmal beim Jugendamt beraten lassen. Die können dir da noch am besten Auskunft geben und vielleicht auch vermittelnd zwischen dir und deiner Mutter wirken.
Die Höhe der Genossenschaftsanteile hängen von der Satzung der jeweiligen Genossenschaft ab.
Bei uns müsste man z. B. für eine 2-Zimmerwohnung Anteile im Wert von 465,00 € (1 Pflichtanteil und 2 weitere) kaufen, da es sich bei uns nach der Zimmeranzahl bemisst. Die Wohnungsgröße (m²) ist dabei egal.
In Hamburg gibt es eine Genossenschaft da fallen für eine 60m²-Wohnung 3.000,00€ an, weil hier pro m² 50,00 € fällig werden. Da würde man für eine 80m² Wohnung dann also auch 4.000,00 € zahlen. Somit lässt sich deine Frage nicht pauschal beantworten.
Die meisten stemmen das entweder durch Erspartes oder sie nehmen einen Kredit auf oder fragen Freunde und Verwandte um Hilfe. Einige Genossenschaften lassen sich auch auf Ratenzahlungen ein.
Beachten muss man direkt nichts. Die meisten Wohnungsgenossenschaften sind seriös. Man sollte aber wissen, dass Genossenschaftsanteile keine Kaution sind und dementsprechend anderen Regeln unterliegen. So werden sie nach Beendigung des Mietverhältnisses normalerweise nicht automatisch zurückgezahlt, sondern müssen extra gekündigt werden. Die Kündigungsfristen sind meist recht lang. Es können über 2 Jahre vergehen bis man das Geld wieder in Händen hält. Dafür werden Genossenschaftsanteile aber besser verzinst als eine Kaution.