Wenn es zu Hause tatsächlich nicht mehr auszuhalten ist, kannst Du, solange Du unter 18 bist, immer das Jugendamt bitten, Dich in Obhut zu nehmen. Es ist die Pflicht des Jugendamtes, Deiner Bitte nachzukommen.
Dann wird das Jugendamt erstmal schauen, dass Du umgehend, also noch am selben Tag, in einer Einrichtung zur Inobhutnahme aufgenommen wirst. In der Regel bekommst Du auch dort ein eigenes Zimmer, maximal ein Zweibettzimmer. Dort gibt es Betreuer (pädagogisches Fachpersonal), mit denen Du natürlich auch über alles Mögliche reden kannst. Die kümmern sich i.d.R. dann auch darum, dass Du morgens geweckt wirst, um weiter in die Schule gehen zu können, wenn keine Ferien sind.
Das Jugendamt wird in der Zwischenzeit das Gespräch mit Deinen Eltern und Dir suchen, um zu schauen, ob eine Rückkehr in den Haushalt der Eltern möglich ist und wie das dann gehen kann (bspw. begleitet durch eine Familienhilfe). Ist eine Rückkehr nicht möglich, wird für Dich eine feste Wohngruppe gesucht, in der Du langfristig bleiben kannst. Je nachdem in welchem Alter Du bist, kann das dann in Verselbständigung innerhalb der Gruppe oder Verselbständigung in einem eigenen Appartment übergehen.
Während Du über das Jugendamt untergebracht bist, hast Du Anrecht auf Taschengeld und Bekleidungsgeld. Um Organisatorisches, wie Ticket für ÖPNV, Ummeldung, Anmeldung Schule etc. kann sich die Wohngruppe kümmern.
In Wohngruppen gelten aber auch gewisse Regeln, an die Du Dich halten musst. Es wird dort ungern gesehen, wenn Du nächtelang weg bleibst, ständig Streit mit anderen dort hast oder die sogar bedrohst.