Gefährliche Körperverletzung.
Mord würde drei Dinge voraussetzen: 1. eine Tötung 2. Dass die Tötung auch beabsichtigt war (also Vorsatz bezüglich der Tötung) 3. Die Erfüllung eines Mordmerkmals
Schon das erste Kriterium ist nicht erfüllt. Erfüllt sein heißt, es muss passiert sein! Kriterium ist nicht, was eventuell mal unter bestimmter Sternekonstellation in der Phantasie passieren könnte! Wir leben zum Glück in einem Rechtsstaat!
Es gibt übrigens keinen Aidsvirus, sondern ein HIVirus. Das ist ein entscheidender Unterschied! Denn man ist nicht krank, wenn man Träger des Virus ist! Das ist erst dann der Fall, wenn die Krankheit ausbricht, erst dann hat man AIDS. Es ist sehr wohl möglich, HIV zu haben, aber nie an AIDS zu erkranken. Insofern liegt keine Tötung vor. Auch ist es möglich, an AIDS zu erkranken, aber nicht daran zu sterben. Auch dann fehlt es an der Tötung. Inzwischen ist die Medizin soweit, dass man als Virusträger gesundheitlich sehr gut leben kann!
Fehlen dann noch die anderen Kriterien: Es müsste eine Tötungsabsicht nachgewiesen werden, und zwar konkret bezogen auf diesen Fall und diese Person. Und 3. müssten Mordmerkmale nachgewiesen werden können. Dazu zählt Habgier, Eifersucht, .... Merkmale, die also sehr individuell sind. Ggf. in Betracht käme noch Heimtücke, die ist aber dann nicht zu sehen, wenn jemand so blöd ist, in der heutigen Zeit noch ungeschützten Geschlechtsverkehr zu haben. Dann trägt derjenige zumindest eine Mitschuld, womit Heimtücke weg fällt. Wenn der Angesteckte nämlich ungeschützten Geschlechtsverkehr pflegt, dann geht er das Risiko ein, selbst infiziert zu sein und damit auch selbst Täter zu sein, denn er kann den Virus ja genauso weiter tragen.