Hallo,

als Elternteil kann ich dir sagen wie wir es handhaben.

Unser Junior (16 Jahre alt) verdient netto mehr als 900€. Davon überweist er 500€ an uns als Eltern zur Aufbewahrung, d.h. das Geld kommt in ein Sparkonto. Er hat jeden Monat mehr als 400€ frei für sich zur Verfügung und muss damit Handy, Kleidung, Friseur, Weggehen (was auch immer er will) selbst kaufen. Er hat ein kostenfreies Deutschland-Ticket und somit keine Fahrtkosten.
Essen / Trinken / Drogerie und sonstige alltägliche Wohnkosten bezahlen weiterhin wir (sind beide auch berufstätig). Wenn er weiteres Geld erhält wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, dann muss er dies nicht überweisen zum sparen - er kann, wenn er will.

Sollte er aus dem Sparkonto etwas benötigen, dann muss er mit uns sprechen.
Für so gut wie keine Fixkosten sind mehr als 400€ in unseren Augen viel Geld, aber er soll es auch genießen können.

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Da öffnet sich dann dein Profil und oben über deinem Titelbild steht "Aus der Sicht einer bestimmten Person anzeigen". Da klickst du wieder drauf. Dann erscheint das Feld "Gib den Namen eines Freundes ein". Den dann eben eintragen und schon siehst du, wie er dein Profil sieht.

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Und eine Kreditkarte holen? Kostenfrei gibt's eine gute Prepaid Karte über die Fidor Bank. Wenn du Interesse an ihr hast, dann gerne auch mit Freundschaftswerbung. Ich kann dir dann 10€ Startguthaben gutschreiben lassen. Müsstest hier registrieren und dann anfordern https://banking.fidor.de/registrierung?ibid=53906068 Da bekommst eine richtige Karte dann nach Hause geschickt.

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Hi, du bekommst eine kostenlose Prepaid Mastercard über die Fidor Bank. Als Start kannst du dort auch Freundschaftswerbung mitnehmen und 10€ Guthaben von mir bekommen. Du bekommst eine Kreditkarte per Post zugesendet, die du dann bei deinen Käufen verwenden kannst. sie funktioniert wie eine Handy Prepaid Karte, das heißt, du kannst sie vorher mit Guthaben aufladen. Wenn du die haben magst, dann einfach über diesen Link anmelden und dann schick ich dir 10€ Startguthaben auf die Karte: https://banking.fidor.de/registrierung?ibid=53906068 LG

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Wenn du bei der neuen ZA einen Arbeitsvertrag bereits unterschrieben hast, dann steht einem Aufhebungsvertrag nichts im Wege. Nur auf jeden Fall sicher stellen, dass der neue Vertrag durch ist. Ich würde eine Aufhebung zum 31.12.2013 dann machen, sonst wärst du ja dazwischen arbeitslos und bei Eigenkündigung / Aufhebung siehts mit Arbeitslosengeld schlecht aus... Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung hast du hier nicht, jedoch könnt ihr das natürlich vereinbaren. Hier wird dir auch ein teurer Anwalt nichts anderes sagen können. Eine Abfindung kannst du dann einfordern, wenn die alte ZA dich kündigt, jedoch nicht bei Aufhebung oder Eigenkündigung.

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Ja, gibt eine kostenlose Prepaid Mastercard bei der Fidor Bank. Die hab ich auch. Kostet keine Jahresgebühr und es gibt sogar einige tolle Bonusprogramme, wo man jeden Monat Geld dazu bekommen kann (z.B. für Bewertungen, Community-Fragen etc.) https://www.fidor.de/produkte/mastercard Zudem bieten die auch Freundschaftswerbung an mit 20€ Werbeprämie. Wenn du dir dort eine Karte holen willst, kann ich dich natürlich gerne werben. Dann könnten wir die Prämie teilen? Schaus dir einfach mal und dann kannst dich ja hier bei mir melden :-)

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Da kann man pauschal keine Aussage machen.

Hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab: - Deine Ausbildung, Berufserfahrung - Soziale Faktoren (Alter, Familienstand, Kinder) - Genaue Tätigkeiten (einfache Tipparbeiten oder komplizierte Tätigkeiten) - Regionale Lage (Wo ist das Unternehmen? Gehalt ist in München, Stuttgart, Erfurt etc. überall unterschiedlich) - Größe des Notariats (Kleiner 3-Mann-Betrieb, Konzern mit 5000 Mitarbeitern)

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Wenn du dir eine Prepaid Mastercard holen willst, dann kann ich dir die Fidor Bank empfehlen. Die verlangen keine Jahresgebühr, du kannst an sehr vielen Stellen sogar Bargeld kostenfrei abheben. Zudem haben die auch eine Smartphone App, wo du immer direkt die Kontobewegungen sehen kannst. Schaus dir mal an: https://www.fidor.de/produkte/mastercard

(Könnte dir dann auch Freundschaftswerbung anbieten. Die geben 20€ und da können wir ja 50:50 machen? Meld dich einfach bei Interesse)

LG :-)

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Hol dir doch eine Prepaid Karte von der Fidor Bank. Die verlangen auch beim Abheben keine Gebühren. Ist mir zumindest bisher noch nicht passiert (Ich heb bei Sparkasse oder Volksbank meistens ab). Zudem kostet die auch keine Jahresgebühr.

(Könnte dir dann auch Freundschaftswerbung anbieten. Die geben 20€ und da können wir ja 50:50 machen? Meld dich einfach bei Interesse.)

LG :-)

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Wenn du dir unsicher bist, dann hol dir doch eine Prepaid Kreditkarte. Da kann generell jemand nur das holen, was drauf ist.

Persönliche Empfehlung dafür wäre die Fidor Mastercard Prepaid. Die hab ich auch. Kostet keine Jahresgebühr wie sonst die meisten. Zudem hast auch eine App fürs Handy, wo du immer sofort siehst, was gerade gebucht wurde.

(Wenn du daran Interesse hast, dann gerne Freundschaftswerbung. Die zahlen 20€ für geworbene und da könnten wir ja 50:50 machen. Sag einfach Bescheid.)

LG :-)

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Hallo, Gebühren hängen immer von der jeweiligen Bank und kann man nicht pauschal sagen. Ich bin z.B. bei der Fidor Bank und habe dort eine Mastercard Prepaid. Diese kostet keine Gebühren (keine Jahresgrundgebühr + keine Gebühren, wenn ich online etwas kaufe + meistens keine Gebühren, wenn ich an einem Bankschalter Bargeld abhebe --> das hängt allerdings von der Bank ab, der der Bankschalter gehört) Kannst dir mal die Infos darüber anschauen. Wenn du dir dort eine Karte holen willst, dann können wir auch Freundschaftswerbung machen. Die zahlen 20€ für jeden Neukunden aus, da könnte ich dir einen Anteil auszahlen (entweder per Überweisung, per PayPal oder auch in Form eines Amazon-Gutscheins). Ich kann Fidor also absolut empfehlen, da die meisten Prepaid Anbieter immer Jahresgebühren verlangen. Zudem haben die eine App fürs Smartphone, wo ich immer mein aktuelles Guthaben einsehen kann :-) LG

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Leiharbeitsfirmen sind dem Tarifvertrag BZA/IGZ unterstellt. Hier gibt es in der Anfangszeit kürzere Kündigungsfristen:


§ 9.3

Die ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probezeit.

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einer Woche in den ersten 3 Monaten gekündigt werden. Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen von zwei Wochen.

Bei Neueinstellungen kann die Kündigungsfrist während der ersten 14 Tage des Beschäftigungsverhältnisses arbeitsvertraglich auf einen Tag verkürzt werden. Als Neueinstellungen gelten Arbeitsverhältnisse mit Mitarbeitern, die mindestens drei Monate lang nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber standen.


Das heißt erst einmal: Schau in deinen Arbeitsvertrag, ob die Verkürzung auf 1 Tag niedergeschrieben wurde. Wenn ja, dann kannst du schriftlich von heute auf morgen kündigen.

Wenn dort nichts enthalten ist, dann rede mit der Leihfirma und frage nach einem Aufhebungsvertrag. Das machen die normal.

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Hier gibts einen Rechner für das Urlaubsentgelt pro Tag:

http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/rund-um-das-urlaubsentgelt-berechnung-pro-tag.html

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Hast inzwischen ein Kleid gefunden? Warten noch auf Berichte, Bilder :D

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Während eines Urlaubs wird das Einkommen von Arbeitnehmern weiter bezahlt. Es handelt sich um das sogenannte Urlaubsentgelt nach § 11 BUrlG. Davon zu unterscheiden ist das Urlaubsgeld, das wie das Weihnachtsgeld als Sonderzahlung oder Gratifikation vom Arbeitgeber zusätzlich bezahlt wird.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld besteht nicht. Allerdings kann sich ein Anspruch auf Urlaubsgeld in folgenden Fällen ergeben, so aufgrund:

•eines Tarifvertrags •einer Betriebsvereinbarung •eines Arbeitsvertrags •einer betrieblichen Übung •des Gleichbehandlungsgrundsatzes

Zu der Höhe des Urlaubsgeld mit den Zuschlägen für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit gibts ein Gerichtsurteil, worin z.B. steht:

"(...) Es muss jedoch hinsichtlich des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs (§ 3 BUrlG) sichergestellt sein, dass der Arbeitnehmer ein Urlaubsentgelt erhält, wie er es bei Weiterarbeit ohne Urlaubsgewährung voraussichtlich hätte erwarten können. (...)"

Sollte also dein umgerechneter Tageslohn sehr vom Grundlohn abweichen, so muss das Urlaubsentgelt entsprechend so hoch sein, als wenn du gearbeitet hättest.

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Hier ein guter Artikel zum Thema:

http://www.gamav.de/mitarbeitergruppen/sozialstation/gesetzlichefeiertagesozialstation.htm

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Der Arbeitgeber muss bis auf die letzten 3 Monate den Betrag alleine zahlen. Die Pfändungsfreigrenze müsste man in deinem Fall allerdings noch prüfen, siehe Post von Stelari mit Kommentar.

§ 28g SGB

Beitragsabzug.Der Arbeitgeber und in den Fällen der nach § 7f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragenen Wertguthaben die Deutsche Rentenversicherung Bund hat gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Dieser Anspruch kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden. Ein unterbliebener Abzug darf nur bei den drei nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeholt werden, danach nur dann, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28o Abs. 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt oder er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein trägt oder solange der Beschäftigte nur Sachbezüge erhält.

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Das ganze nennt sich "Lohnausfallprinzip".

Im Endeffekt wird festgestellt, ob du an dem Tag hättest arbeiten müssen, wäre es kein Feiertag gewesen. Wird diese Frage mit Ja beantwortet, dann muss dir dein Arbeitgeber für diesen Feiertag entsprechend Lohnfortzahlung gewähren. Genauso verhält es sich auch, wenn du krank bist.

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Hallo brush51,

er kann dir deine Kündigung natürlich nicht verweigern. Du hast das Recht, dir deinen Arbeitsplatz (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) selbst auszusuchen. Deine Kündigungsfrist müsste in deinem Arbeitsvertrag geregelt sein. Wenn hier keine besonderen Fristen vereinbart wurden, dann gilt die gesetzliche Frist:

§ 622 BGB - Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen. (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Natürlich würde auch ich dir raten, vorher das Gespräch mit deinem Arbeitgeber und/oder Betriebsrat zu suchen. Wenn es nur an dem Kollegen liegt, dann ist das letzten Endes die Entscheidung deines Vorgesetzten, ob er dich oder ihn behalten will.

Noch dazu: Bitte kündige erst dann, wenn du einen neuen Arbeitsplatz hast. Solltest du selbst kündigen, bekommst du beim Arbeitslosengeld erst einmal eine Sperre und somit kein Geld.

Viel Erfolg!

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