Prinziell sind Beschlüsse der MV , auch Satzungsänderungen sofort wirksam, zumindest intern. Beispiel: ein gerade gewählter Vorsitzender ist im Amt, sobald er die Frage, ob er das Amt annimmt mit "Ja" beantwortet. Gegenüber der Öffentlichkeit kann er aber erst nach Eintragung in das Vereinsregister Rechtsgeschäfte tätigen. Rechtsgeschäfte, die der Neugewählte vor der Eintragung ins Vereinsregister tätigt sind erst mal schwebend unwirksam.
In der MV kann nur über in der Tagesordnung genannte Punkte abgestimmt werden. Steht unter Tagesordnungspunkt X "Satzungsänderung" und unter Tagesordnungspunkt y "Besetzen der neuen Positionen", dann geht das absolut in Ordnung und die neu geschaffenen Positionen dürfen sofort nach der Satzungsänderung per Neuwahl besetzt werden. Steht in der Tagesordnung der MV aber nur Satzungsänderung, dann darf auch nur die Satzung geändert werden. Die neuen Positionen dürfen erst in einer folgenden MV gewählt werden. Die gängige Praxis sich mit dem letzten Tagesordnungspunkt "Sonstiges" ein Hintertürchen zu schaffen ist nicht zulässig und hierbei gefasste Beschlüsse sind zumindest anfechtbar. Unter diesem Tagesordnungspunkt dürfen Themen zwar diskutiert werden, abstimmen darf man darüber wiederrum erst in der nächsten MV. Ausnahme: Es sind wirklich alle Mitglieder anwesend. Dann kann unter dem Punkt "Sonstiges" der ersten MV der Tagesordnungspunkt: "Neuwahl der Positionen A und B in der kommende MV" genannt werden und direkt im Anschluß eine weitere MV einberufen werden, in der dann die neuen Positionen besetzt werden. Natürlich nur, wenn die Satzung wiederum nicht zwingend vorsieht, daß zur Mitgliederversammlung schriftlich und 4 Wochen im Voraus einberufen werden muß.