Wende dich an die ARGE,nur die können beurteilen warum man dir den Job gegeben hat.

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Dazu kann der Arzt gut beraten.

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11% der Modernisierungskosten auf die Jahresgrundmiete kann der Vermieter aufschlagen. In dem Falle ist es eine Modernisierung,dein Vermieter handelt rechtens.

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Hier kannst du nachlesen,welche Neuerungen es zum Thema gibt und ob du Schulgeld als Sonderausgaben absetzen kannst.

http://www.schlaunews.de/info-test-tipps-08102007/schulbesuch-im-ausland-schulgeld-jetzt-auch-an-auslandschulen-absetzbar/

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Der eine Erbe, der diese Klage angestrebt hat ohne die Miterben zu informieren muss auch die Kosten tragen. Wer bestellt der zahlt. Ich würde als Miterbe diese Rechnung zurück weisen. Der Anwalt hatte von den anderen Erben keinen Auftrag, also sind die ihm auch nichts schuldig.

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Staatliche Zuschüsse und Spendengelder.

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