Hierbei nicht vergessen, der Mensch ist ein "Herdentier", welches sich um Problemen aus dem Weg gehen zu können auch bis zur Selbstaufgabe unterordnet!

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Grundregel Nr. 1 , der Chef hat immer Recht..., und sollte der Chef einmal nicht Recht haben, tritt automatisch Grundregel Nr. 1 in Kraft!

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Der Vater ist dir doch bekannt, also warum willst du dann unbekannt angeben? Fakt ist, wenn der sich aus dem Staub macht und in ein anderes Land auswandert, sehen deine Chancen dem habhaft (finanziell gesehen) werden zu können ziemlich schlecht aus. Du solltest dich allerdings in derart Angelegenheit mit deinem für dich zuständigen Jugendamt in Verbindung setzten und dich dort eingehens berarten und unterstützen lassen.

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Sag es diesem Kind doch einfach, daß du von diesem nicht geduzt werden willst, wo ist dabei das Problem? Du solltest derart Ansage allerdings auch mit der entsprechenden Portion Selbstbewußtsein ausführen ☝️

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Wenn ein System mehr ausgibt, als es eigentlich zur Verfügung hat, geht es eben nicht ohne horrende Steuereinnahmen jeglicher Art um es noch eine gewisse Zeit am Leben erhalten zu können. Aber sei gewiss, die Zeit für derart System läuft kontinuierlich ab bis es dann eben zum großen, unausweichlichen Crash kommt. Und auf diesen laufen zumindest wir Deutschen zielstrebig zu. Aber auch hierbei gilt die Grundformel "Wir schaffen das!" 👍

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Das ist bei heterosexuellen Leuten auch manchmal so, daß man in eine Person länger verliebt ist, obwohl diese einen absolut nicht mag. That´s Life , sang Frank Sinatra.

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Derart kommt als Päckchen/Paket und da klingelt der Post/DHL Bote bei dir und übergibt dir das Päckle direkt. Solltest du nicht aufmachen, weil du nicht zu Hause bist, wird derart Sendung auch gerne mal beim Nachbarn für dich abgegeben. Eine Benachrichtigung hierfür, findest du dann schriftlich in deinem Briefkasten, also bei wem du dann deine Sendung abholen kannst. Alternativ hierzu, nimmt der Paketbote das Päckchen wieder mit und du mußt es dir dann auf der Poststelle selber abholen, auch hierzu findest du dann eine Abholbenachrichtigung (Schein) in deinem Briefkasten.

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Müßte doch auf der Verpackung stehen, wie lange die Brenndauer derart Kerzen ist. Also die Kerzen die ich so kenne, die man auf Geburtstagskuchen macht, haben eine Brenndauer von ca. 2-3 Stunden. Wie gesagt, es kommt hierbei immer auf die jeweiligen Kerzen an die man verwendet. Es gibt natürlich auch ganz dünne Geburtstagskerzen, da ist nach 10-15 Minuten der Ofen aus.

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Klar, wenn berechtigte Zweifel seitens des Jugendamtes bestehen.

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Punkt Nr. 1 : Finger weg von deiner Schwester, jedenfalls was das Sexuelle anbelangt!

Punkt Nr. 2 : Du sollltest dir nun mal langsam eine Freundin für deine Auslebung deiner Bedürfnisse und Fantasien zulegen.

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