Hallo,
seit einer Weile habe ich mit einer feuchten (inzwischen schon modrig riechenden) Wand im Schlafzimmer und einem weiteren Wasserschaden an der Küchendecke zu kämpfen.
Mein Verdacht : das Dach ist undicht (niemand wohnt über mir).
Letzte Woche Einschreiben + Faxmeldung an die Hausverwaltung, diese jedoch wollen erst in einer Woche jemanden vorbeischicken, weil ihre Lieblingsinstallationsfirma diese Woche Urlaub hat.
Kann ich von der Hausverwaltung verlangen, eine andere Firma sofort vorbeizuschicken ? Schließlich wird der Wasserschaden und der modrige Geruch mit jedem Regenguss schlimmer und der Schaden vergrößert sich. Ich möchte einfach vermeiden, dass ich am Ende in einer schimmligen Baustelle wohnen muss.
Freue mich über ein paar Tipps - die Hausverwaltung hat bereits in der Vergangenheit bewiesen, dass sie sich nur nach mehrmaligem Bitten bewegen.
Ab wann und wie darf man die Miete mindern (falls die Mängel auch in einigen Wochen nicht behoben sind) ?
Die Hausverwaltungsfirma hatte mir beim Einzug mitgeteilt, wem die Wohnung gehört, aber gleichzeitig deutlich darauf hingewiesen, dass alle Belange bezüglich der Wohnung nur über die Hausverwaltung laufen müssen. Man hat mir praktisch damit den Kontakt zum Eigentümer untersagt. Wenn sich die Hausverwaltung aber nicht anschicken sollte die Mängel zu beheben, bin ich dann berechtigt den Eigentümer selbst über die Zustände zu informieren ? Immerhin ist es ja sein Kapital, in dem ich wohne......ich würde mir diesen Weg dann als letzte Möglichkeit offenhalten.
Darf ich als Mieter das ?
Danke im voraus !