Dein Arbeitgeber muss Dir ab einer Lautstärke von 80 dB(A) (das ist die Maßeinheit dafür) Gehörschutz kostenlos zur Verfügung stellen. Ab 85 dB(A) muss er sogar aktiv dafür sorgen, dass Du welchen trägst. Also Dich zur Not zwingen, ihn auch zu tragen. Eigentlich müsste er Dich zum Schuss sogar rauswerfen, falls Du Dich weigerst Gehörschutz zu tragen(!)

Soweit zur rechtlichen Lage (Keine Rechtsberatung an dieser Stelle, nur gute Kenntniss der Arbeitsschutzvorschriften)

Aber: die liebe Praxis!

Das machen viele Abeitgeber nicht gern. Kostet ja auch.

Empfehlung: sprich ihn darauf an. Wenn er gescheit ist, bekommst Du Gehörschutz von ihm. Falls nicht, lad Dir ne App runter die Laustärke messen kann. Gibt einiges dazu. Ist zwar alles andere als geeicht, aber für eine erst Abschätzung reicht es.

Falls dabei Werte > 80dB(A) rauskommen, ist es wirklich zu empfehlen Gehörschutz zu tragen. Mit Mitte 30 - nach 10 Jahren Festival und Disko - schon sagen zu müssen: "red mal lauter, ich höre dich nicht" ist echt Mist und dauch später nicht mehr zu heilen. Also falls Du von Deinem Chef nichts kriegst, kauf Dir selber welche (Apotheke). Ist nicht so teuer. Und immer besser, als den Chef irgendwo anzuschwärzen. Das mag der ganz sicher nicht, wenn's rauskommt :-(

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KEINESFALLS ohne weitere Informationen bzw. Garantien des bisherigen Eingetümers kaufen!

Frag am besten nach einer Garantie auf "Frei von jeglichen Gebäudeschadstoffen" bzw. nach garantierter Übernahme aller Kosten die im Zuge einer Nachnutzung für die Entfernung dabei künftig noch entdeckter Gebäudeschadstoffe anfallen können.

Gibt es so eine Garantie (und ist der Verkäufer auch wirtschaftlich stabil genug, um für eine eventuell erforderlich werdende Summe von u. U. mehreren 100.000 € - bei Grundwasserbelasungen mit PCBs auch Millionenbeträge - gut zu sein), dann kauf. Gibt er Dir so eine schriftliche(!) Garantie im Kaufvertrag(!) nicht, dann weis er warum nicht und Du hälst am Besten die Finger weg von dieser Immobilie.

Alternativ gibt es hoffentlich ein Gebäudeschadstoffgutachten eines renommierten, unabhängigen Gutachterunternehmens (nicht ein vom Eigentümer selbst gemachtes!) aus dem alle eventuellen Schadstoffe hervorgehen. Idealerweise mit Angabe von Schätzkosten für deren Beseitigung.
Ja? Dann intensiv ansehen und neu über den Kauf und vor allem den Preis nachdenken. Nein? Dann ist das wieder ein Grund die Finger davon zu lassen.

An sonsten "kaufst Du eine Katze im Sack" und die kann sich als (wirtschaflich) tödlicher!!! Tiger entpuppen.

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Hallo,

das läßt sich nicht direkt hier beantworten. Grundlage der Festlegung, ob und falls ja welche Warn- oder Schutzkleidung zu tragen ist, ist eine Gefährdungsbeurteilung durch Deinen Chef. Was er dabei beachten muss steht genau in der DGUV I-8591. Siehe folgenden Link. https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8591.pdf

Wenn man durchliest, was da drin steht, und das dann auf Deine konkrete Arbeitsaufgabe anwendet, kommt man zur Entscheidung, was getragen werden muss.

An sonsten findet sich die Pflicht eine Warnweste mitzuführen (= dabei zu haben) in § 53a der StVZO. Kurrioserweise dort aber nur das "muss man dabei haben". Da steht nichts von "muss man auch anziehen". Das regelt (für Angestellte und Arbeiter, also in diesem Fall beim Abschleppen eines Busses) dann wieder die DGUV I-8591.

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Sieh mal hier nach (Internetseite des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung NRW. Das ist DIE Seite für solche Fragen)

https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/18845

Daraus geht eindeutig hervor, dass es vor allem ein Haftungsproblem für den Verleiher ist.

Wenn man Arbeitsmittel (hier Leitern) verleiht, ist man in erhöher Haftung für den Zustand (eventuell unerkannter Defekt und Betriebsanweisung) und hat kein Haftungsprivileg mehr, wie bei den eigenen Mitarbeitern.

Das ist die rechtliche Seite.

Die von einigen anderen genannten Punkte wie: "Kommt nicht oder nur dreickig / kaputt zurück", spielen zwar vielleicht auch bei dem einen oder anderen Unternehmen mit eine Rolle, sind aber im Vergleich zum Haftugsrisiko nur "Portokassenniveau"

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Bei Gips, Sandstein und anderem "normalen" Gestein (und keinem sonstigen Gefahrstoffrisiko, z. B. für die Augen) geht es nur um die Gesundheitsbelastung beim Einatmen. Bei vergleichsweise groben Stäuben, wie sie z. B. bei der Bearbeitung solcher Materialien mit Standardwerkzeugen entstehen, reicht eine "Papiermaske" der Filterstufe FFP2. Also das, was man so als in der Regel weiße Maske, von unterm Kinn bis über die Nase reichend, kennt. Bitte nicht das einfache Ding aus dem Baumarkt. Das ist oft "Schrott".
U. U. könnte auch eine FFP1 reichen, aber dazu muss mehr über die Situation am Arbeitsplatz bekannt sein, als ich aus Deiner Frage entnehmen kann und preislich macht das nicht viel aus => also lieber die bessere FFP2.

Schutz in Stufe 3 (wie in Deiner Frage genannt) macht nur Sinn, wenn z.B. folgende Situation herrschen würde:

  • Schutz vor giftigen und gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen erforderlich
  • krebserregende und radioaktive Schadstoffe und Krankheitserreger wie Viren, Bakterien und Pilzsporen vorhanden
  • Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes zwischen 10 und höchstens 30-fach

=> eine FFP2 im Fachhandel gekauft sollte reichen. Und die ist dann deutlich preiswerter, als eine auch gegen Gase und Dämpfe unterschiedlicher Art schützende A2P3 bzw ABEK 1 Hg P3. Die haben zwar ebenfalls eine "Staubfilterstufe" (das ist der Teil im Namen mit "P3"), sind aber noch zusätzlich mit anderen Schutzschichten ausgestattet und wiegen z. B. auch viel mehr. (der ABEK1HgP3 gerne mal deutlich über 120 g (nur der Filter, ohne die Maske selber!). Zudem kann man die nicht, wie die "Papiermaske" FFP3, unmittelbar aufsetzen, sondern braucht dazu eine Halb- oder Vollmaske als Träger. Die muss auch erst mal gekauft und regelmäßig gewartet werden.
Darüber hinaus ist bei den Kombifiltern der Einatemwiderstand in der Regel höher und das macht sich bei längerem Tragen durchaus auch negativ bemerkbar.

P.S: Das Staubrisiko für die Augen wird dann separat von einer entsprechenden Schutzbrille abgedeckt.

Also "Schützen, so viel wie sinnvoll, - ja -, aber eben auch nicht mehr, das ginge sonst eben anders auf Deine Gesundheit und Leistungsfähigkeit"

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Hallo Darkwonder,

Dein Arbeitgeber muss eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung erstellen. D. h. er macht sich systematisch Gedanken welche Gefährdungen seine Mitarbeiter bei der Arbeit ausgesetzt werden. Das geht ganz gut mit Hilfsmitteln der Berufsgenossenschaft - da ist der Link von phoenix69x - ganz richtig, auch wenn da nur die "nackten" Texte zu finden sind.

Je nach dem was dabei erkannt wird / auffällt, muss er dann die Risiken für Deine Gesundheit ermitteln und Abhilfe schaffen, mindestens so weit wie möglich vermindern.

STOP-Prinzip

S=Substitution, also ersetzen von z. B. gefährlichen Holzklebern durch weniger gefährliche

T=Technische Massnahmen, z. B. Schutzverkleiddungen an Kreissägen

O=Organisatorisches, z. B. Dich in sicherem Verhalten unterweisen (ja, lernen geht auch da weiter ;-) )

erst wenn das alles nicht geholfen hat und immer noch nennenswerte Risiken bestehen kommt:

P=Persönliche Schutzausrüstung. Je nach dem um welche Risiken wir dann noch reden ist da "üblich": Sicherheitsschuhe (gibt ganz schicke und leichte Modelle) Arbeitsbekleidung, Schutzbrille. Dann z. .: bei lautem Sägen/Fräsen/.. noch Gehörschutz. Wenn's bei der Arbeit staubt auch Atemschutz. Und manchmal Handschuhe. Normalerweies nie alles zusammen, sondern immer nur das was gerade gebraucht wird.

Das ist in guten Unternehmen aber immer üblich, egal wo Du im Handwerk hingehst. Falls Du das nicht willst, dann eher Verkauf oder Bürojob. Schon Friseur ist dann nix für Dich, da auch dort immer mehr Handschuhe getragen werden müssen, damit mann sich nicht im Laufe der Jahre schwerste Allergien mit den ganzen Färbemitteln und so einhandelt.

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Zur Klärung

Eine Kanalisation mit 2 verschiedenen (=getrennten) Leitungssystemen nennt sich exakt "Trennkanalisation".

Das Regen- und sonstige Oberflächenwasser wird - falls so gebaut - immer durch das Regenklärbecken geleitet. Da hat das Wasser eine viel geringere Strömungsgeschwindigkeit, als in den Kanalisationsrohren. Und langsam fließendes Wasser kann mitgerissenen Dreck (Sand, Staub, Reifenabrieb von Strassen, ..) nicht gut weiter mitreissen. Der setzt sich im Regenklärbecken ab und muss dann ab und zu entfernt werden.

Was völlig anderes sind Regenrückhaltebecken, wie in einer anderen Antwort geschrieben. Die werden nicht immer durchströmt. Nur wenn so viel Regen fällt, dass die Kanalisation den nicht fassen kann (und dann Überschwemmungen oder ein unkontrolliertees Überlaufen in Bäche und Flüsse droht) wir das Wasser im Regenrückhaltebecken angestaut und gepuffert (=gespeichert). Wenn dann der Regen vorbei ist, wird das Becken wieder entleert. Das ist also eine Art meistens leerer Talsperre im Kleinformat. Echte Talsperren sind ja eher in der Regel voll und nicht leer wie das Rückhaltebecken.

Und an sonsen hat so ein Becken natürlich auch einen Notüberlauf (siehe die Antwort mit "..überlaufbecken"), wenn es selber zu voll wird.

Und zur Krönung obendrauf: Man kann Regenklärbecken auch so bauen, dass sie im Normalfall immer durchströmt werden (wie normal), aber bei Starkregen zusätzlich speichern können. Also eine Kombination aus Regenklär- und Regenrückhaltebecken.

Frag mal bei den Stadtwerken, oder wer auch immer die Kanalisation bei Euch betreibt, nach Informationen. Die freuen sich oft über jeden interessierten Bürger.

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Die Verklappung von Dünnsäure ist ist seit vielen Jahren (1990) verboten. Sie wird jetzt in Anlagen an Land recycelt.

Protest braucht zwar manchmal viel Zeit (Proteste dagegen hatte es schon Jahre lang gegeben), aber es hat dann ja doch mal geklappt.

Also jetzt intensiv gegen den Plastikeintrag in die Meere kämpfen und auch das wird irgendwann (hoffentlich noch früh genug) mal ein Ende haben.

Nur nicht aufgeben. Engagement nützt (wenn man einen langen Atem hat)

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arbeitgeber 'verseucht' seine mitarbeiter! was tun?

habe neulich ein praktikum gemacht bei einem deutschen unternehmen das LKW-planen anfertigt. die planfolie selbst bekommt die firma geliefert auf grossen rollen und verarbeitet diese dann massgerecht nach kundenwunsch, d.h. zuschnitt, verschweissen der pvc folie und ösen setzen.

ich suche arbeit und da diese in meiner wohnortnähe ist, hätte ich prinzipiell gerne dort angefangen und durfte auch direkt zum probearbeiten antreten. bereits zur mittagspause warf ich das handtuch und ging, denn arbeitsschutz GIBT ES DORT NICHT!

der arbeitsraum ist ca 400qm, in etwa so gross wie 4 klassenzimmer, die deckenhöhe beträgt ca 2,50m.

darin 4 riesige arbeitstische, worauf die planen zugeschnitten, gestanzt und verschweisst werden.

wer schonmal pvc geschweisst hat bzw stark erhitzt, der weiss wie gefährlich die entstehenden dämpfe sind.

nun gibt es in dieser firma KEINE BELÜFTUNGSVORRICHTUNG und diese hochgradig krebserregenden giftgase sammeln sich in dem raum, richtiger QUALM.

absolut unzumutbar!

die arbeiter der firma stören sich wenig daran, haben allesamt wenig bildun und keine ausbildung und sind sich dem risiko nicht bewusst.

wenig später erfuhr ich dass der chef hautkrebs hat, kein wunder und auch kein zufall. gestern erfuhr ich vom selbstmord eines langjährigen mitarbeiters, dessen grund: unterleibskrebs im endstadium. kein wunder, auch kein zufall.

schweinerei!

was kann man tun bzw wen muss ich verständigen um damit der betrieb umgehend kontrolliert und stillgelegt wird und erst bei erfüllung geltender richtlinien wieder ans werk darf??

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A) Grundsätzlich die richtige Adresse für solche Dinge ist - hausintern(!) - die Sicherheitsfachkaft. Bei der vermutlich geringen Unternehmensgröße wird das ein Externer sei. Bist Du noch da? Falls nein, wird es schwierig an dessen Adresse zu kommen.

B) Außerhalb ist das zuständige Amt für Arbeitsschutz die richtige Behörde.

C) Bei "Tips" dorthin daran denken, dass das allen Mitarbietern den Arbeitsplatz kosten kann. Denn ob der Chef sich eine Absauganlage leisten kann (?). Und wenn er es kann, ob er will (?). Der macht dann eher in seinem kranken Zustand den ganzen Laden dicht.

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Siehe im Internet
www.gesetze-im-internet.de

Dort nach Arbeitsstättenverordnung ArbStättV

§1 nennt den Geltungsbereich. Da ist erstmal nichts von einer Ausnahme zu lesen. Absatz 6 nennt zwar einige Ministerien, die für den eigenen Geltungsbereich die Option Ausnahmen zulassen dürfen, aber da steht nichts vom Bildungsministerium.
Daher gilt die Verordnung und die darauf basierenden Arbeitsstättenregeln auch für den Arbeitsplatz Schule.

ACHTUNG: Das ist keine / darf keine sein Rechtsberatung (Bin kein Anwalt)

Zu eventuellen weiteren Details mal die Sicherheitsfachkraft fragen, die die Schule betreut. Falls namentlich nicht bekannt, beim Rektor bzw. dem Schulträger oder der Aufsichtsbehörde nachfragen. Macht einen nicht beliebt, aber wenn man Recht nicht nur haben, sondern auch bekommen will, gehört so was dazu. Wie war der Spruch: "Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt"?
Bei der Umsetzung berechtigter Klagen muss die Fachkraft dann helfen.

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Eine Möglichkeit ist es Dünnsäure thermisch zu spalten. Bei ca. 1000 °C bilden sich SO2 und Wasser. Das SO2 kann mit bekannten Verfahren (Doppelkontakt) dann wieder zu H2SO4 umgesetzt werden. Kostet nur vie Energie und ist mehrfach teurer als andere Wege zur Schwefelsäureentsorgung und -herstellung. Deshalb wurde ja früher billig verklappt.

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Hallo,

der Arbeitgeber, genauer gesagt dessen Vorgestzte und die Sicherheitsfachkraft müssen immer eine Gefährdungsanalyse erstellen. Eines der Ergebnisse davon ist, festzulegen welche persönliche Schutzausrüstung (=PSA) wann und wo getragen werden muss.

Alles was Du jetzt kaufst (ohne die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung jetzt schon kennen zu können) ist

1.) mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch = nicht zu gebrauchen

und

2.) muss IMMER der Arbeitgeber für die PSA zahlen. Du schmeist also jetzt auf jeden Fall Geld raus, was immer Du kaufst.

Abwarten bis zum ersten Arbeitstag. Da erhälst Du die für Deinen Job nötige PSA.

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Asbesthaltiges gehört immer in den Sonderabfall. In eine Tüte stecken und dann ab zur Annahmestelle der Stadt!

Asbestfasern aus dem Filter können in der Lunge Krebs erzeugen.

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Nein.

In die gelbe Tonne gehört nur Verpackungsabfall mit dem grünen Punkt drauf. Alles andere - auch wenn Alu vom Joghurtdosendeckel das gleiche ist wie vom Gartenstuhl - gehört nicht da rein. Mal abgesehen davon, dass die Tonne eventuell etwas klein ist und die Stühle erst zerlegt werden müssten, um rein zu passen.

RIchtige Wege sind:

(falls bei Euch ab und an einer vorbeifährt) der Altmetallhändler mit seinem kleinen LKW.

An sonsten der Sperrmüll

Falls es, wie häufig, nur eine kostenlose Abholung im Jahr gibt, einfach beim nächsten Recyclinghof vorbeifahren und abgeben. Dann aber vorher alle größeren Kunststoffteile (Sitz, Rücken, Armlehnen) entfernen und zu Hause in die graue Tonne geben. Sonst wird das häufig doch als teurer Sperrmüll und nicht als kostenloses Altmetall angesehen.

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Fachkraft für Arbeitssicherheit gibt es in den Formen Sicherheitsingenieur (mit Voraussetzung Hochschulstudium), Sicherheitstechniker (Mit "Grundausbildung" zum Techniker) oder Sicherheitsmeister (wenn es denn ein vorhandener Meisterbrief ist). D.h. auch mit Bachelor of Science sollte das gehen. Mal bei einer Berufsgenossenschaft fragen (Tel. Nr. googlen).

Wenn die zustimmen, lässt sich z. B. bei einer Berufsgenossenschaft (bei wem zur Zeit beschäftigt?) die "Fachkraft für Arbeitssicherheit" jeweils oben drauf setzen. Das dauert dann zwar insgesamt ca. 2 Jahre, ist aber (da mit wenigen Wochen Präsenzabwesenheit in den 2 Jahren) auch "neben der Arbeit (freigestellt oder im (Bildungs-)urlaub)" machbar und hat den weiteren Vorteil dann mit Praxiserfahrung argumentieren zu können.

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Zwei Möglichkeiten

Es gibt elektrische Heizstäbe, die auf eine erste Schicht Kohle gelegt, dann mit einer zweiten Schicht bedeckt und angeschaltet werden. Der "Stab" funktioniert dann ähnlich wie die "Grill- oder überbacken" Einrichtung oben im Backofen. Glüht nach kurzer Zeit und die Kohle fängt schnell an ebenfalls zu glühen. Dann rausnehmen. Keine Chemie, kein Staub. Achtung, das Ding ist auch noch heiß, wenn es nicht mehr glüht. Also Vorsicht wo man es ablegt, bevor ganz kalt.

Oder einen Heißluft"föhn" nehmen. Geht ähnlich schnell. Staubt aber etwas (der feine Kohlesaub fliegt dabei weg). Mal sehen ob Vater, Mann, Nachbar so was in "semiprofessioeller Art" im Hobbykeller hat. Geht zwar auch mit einem auf volle Leistung gestellten Fön, aber das dauert länger, ist wegen dem oft aus Kunststoff bestehenden Gehäuse gefährdet, falls man der beginnenden Glut zu nahe kommt. Und ob sich der "Hauptuser" über die Zweckentfremdung freut??

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EIn Ultraschallbad sollte (Sollte heißt nicht Muss) keine relevante Ausirkung haben, für die ein Gehörschutz erforderlich wird.

Wichtig ist es, in die Bedienungsanleitung des Herstellers zu sehen. Dort muss (!) stehen, welche Sicherheitsmaßnahmen beim Einsatz zu beachten sind. Und wenn da nichts zu Gehörschutz steht, dann eben nicht.

ACHTUNG: Falls da garnichts zu irgendeiner Sicherheitsmaßnahme steht, würde ich dem Hersteller nicht trauen. Denn gar keine Risiken, die man beachten soll, gibt es für quasi kein Gerät. In so einem Fall lieber Finger weg.

Ist die Bedienungsanleitung nicht mehr da, in Internet suchen oder beim Hersteller nachfragen.

Ist bei einem neuen Gerät keine deutsche Anleitung dabei, zuerst nachfordern, falls dann nix kommt zurück an Verkäufer(!). Es gibt ein Anrecht auf eine deutsche BA!

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Versuchen wir es mal mit einem Vergleich.

"Normaler" Müll besteht - zum Beispiel - aus Plastikabfall, Essensresten und Asche aus dem Kamin. Den Plastikanteil kann man rausholen, nach unterschiedlichen Plastiksorten (PE, PP, PVC.. sortieren) und dann getrennt recyclen. PE und PP lassen sich einschmelzen und wieder zu neuem
Kunststoffgeräten verarbeiten. Und was sich nicht wieder einschmelzen lässt, kann man unter Energiegewinnung verbrennen. Aus den Essensresten kann man per Kompostierung wieder was nützliches machen. Den Ascheanteil aber nur noch endgültig "wegwerfen", also auf eine Deponie geben, denn was
sinnvolles läßt sich damit nicht mehr anstellen.


Bei Atom"müll" ist das ähnlich. Nur besteht der (vereinfacht) aus folgenden Teilen:

Restliches nicht verbrauchtes spaltbares Material. Das könnte man rausholen und wieder als solches neu in Kernkraftwerken einsetzen (Sind aber nur wenige Prozent), neu gebildetes spaltbares Material, vor allem Plutonium. Auch das kann rausgeholt und wieder verwendet werden (Kernkraftwerk oder auch mal für ein Atombombe!).

Nicht spaltbares Material das vorher drin war (bevor das als Kernbrennstoff ins Kraftwerk ging) und hinterher drin ist. Also im Sinne eines Recyclings eigentlich nur ein durchlaufender Posten ohne großen Belang.

Und dann der "eigentliche" Atommüll. Das sind Elemente, die durch die Spaltung von Uran oder Plutonium neu entstanden sind.
Diesen Rest kann man auch aus dem "Ursprungsmüll" = "verbauchter Kernbrennstab" herausholen. Aber das Zeug kann man nicht mehr sinnvoll für etwas Neues einsetzen, denn das ist hoch radioaktiv. Und zwar für lange, lange, lange Zeit. Und so lange (mehrere 10.000 bis über 100.000 Jahre!) muss dass dann eben auch (wie die Asche aus dem ersten Teil der Antwort) auf eine Deponie. Nur das die „Kamin-“ Asche auf der Deponie nicht auch noch jeden töten würde, der in den nächsten 10.000 Jahren mit ihr in Berührung käme.


Und in so weit werden Kernbrennstäbe (als der ursprüngliche Abfall) sehr wohl auch heute schon recycelt (auch wenn das meines Wissens nach eben nicht Bill Gates macht, wie einen andere Antwort sagt).

Nur die "Spaltabfälle" sind dann nicht mehr weiter verwendbar und müssen als nicht recyclingfähiger Abfall z. B. in alte Salzbergwerke gebracht werden.

Ob das Ganze aber (enger Umgang mit den hochradioaktiven Kernbrennstäben und es entsteht weiterer Abfall durch die Bearbeitung) die wirklich bessere Lösung gegenüber einer direkten – unrecycelten (!) – Endlagerung der Brennstäbe ist, darüber streiten Experten und Sachverständige
seit vielen Jahren.



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