Haftung Wasserschaden Neubau?
Hallo zusammen,
eine Frage an die Juristen: Mitarbeiter der an einer Baustelle tätigen Firma A fragen im Zuge des Neubaus eines Einfamilienhauses den Bauherren B nach einem Wasserschlauch zwecks Teilbefüllung einer auf dem Grundstück zu installierenden Zisterne durch diese. B weist die Mitarbeiter von A darauf hin, dass die an diesem Tage auf der Baustelle nicht tätige Firma C doch einen solchen Schlauch auf der Baustelle liegen habe und sie mögen doch den nehmen. Der Schlauch wurde dann auch von A dazu verwendet und hierzu durch das Haus gelegt (die Wasserzapfstelle befindet sich im Haus). Dabei öffnete sich eine Verbindung im Schlauch, was durch die Mitarbeiter von A erst nach mehreren Minuten gemerkt wurde, sodass im gesamten Bereich Wohnzimmer/Küche/Diele das Wasser stand. Hierdurch ist möglicherweise ein nennenswerter Sachschaden entstanden, da Wasser vermutlich an den Rändern der Räume am Rande des Estrichs vorbei unter die Dämmschicht geriet, was sich nur mit größerem Aufwand wieder beheben lässt.
Meine Frage nun: Wer haftet?