Es ist dein gutes Recht zu entscheiden, welches Modell an deine Ohren kommt. Die Kassengeräte von heute arbeiten inzw. auch voll digital u. haben i.d.R. 4 Programme. Die Klangqualität variiert allerdings stark von Hersteller zu Hersteller.

Wenn es deine ersten Hörgeräte sind, benötigst du eine Verordnung vom HNO. Er stellt erstmal fest wie groß dein Hörverlust ist. Nur so bekommst du den entsprechenden Zuschuss deiner KK.

Auch die Zuschüsse d. KK variieren.

Mit der Verordnung suchst du dir dann einen Hörgeräteakustiker. Der überprüft die Hörkurve u. sucht mit dir zusammen geeignete Geräte aus. Unbedingt mehrere Modelle im Alltag testen. Und nichts einreden oder aufzwingen lassen.

Dabei muss er dir mindestens ein Kassenmodell anbieten. Ich empfehle dir dennoch, auch Geräte mit Eigenanteil zu testen. Die Unterschiede sind eklatant.

Auf keinen Fall zu früh entscheiden oder aufgeben, wenn du enttäuscht wirst.

Dem Akustiker erstmal nur eine Kopie d. Verordnung geben, der Wechsel zu einem anderen Akustiker während der Testphase ist so einfacher, sollte die Chemie nicht stimmen.

Erst wenn du dich f. Hörgeräte entschieden hast, das Original (ab Ausstellung 6 Monate gültig) heraus geben.

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Es hängt damit zusammen, dass bei Eintreten einer akuten Notlage während eines Eingriffs, egal ob unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose, die Hörgeräte "im Weg sein könnten". Nicht nur, dass sie die anderen hochsensiblen Überwachungsgeräte stören könnten, kann es bei OPs teilweise auch recht ruppig zugehen. Bei Verlagerung des Patienten oder auch das Setzen eines Tubus können die Ärzte nicht auch noch darauf achten, dass die HGs an ihrem Platz bleiben. Nicht zuletzt würden HGs auch bei Einsatz eines Defibrillators Probleme verursachen.

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Hallo,

wenn du eine Verordnung von deinem HNO hast, ist das schon einmal gut. Darin ist auch die aktuelle Hörkurve verzeichnet. Damit kann der Hörgeräteakustiker gut arbeiten. Er wird dennoch noch eine eigene Messung durchführen, da das Hörvermögen auch tagesformabhängig ist.

Du hast grundsätzlich das Recht, mehrere Hörgeräte von unterschiedlichen Herstellern zu testen. Teste unbedingt auch Kassengeräte, d.h. Geräte, die (außer die üblichen EUR 10,--/pro Gerät bei bds. Versorgung) für dich zuzahlungsfrei sind. Der Hörgeräteakustiker ist ohnehin verpflichtet, dir mindestens 1 Kassenmodell anzubieten. Tut er das nicht, kann deine zuständige Krankenkasse Schwierigkeiten machen.

Diese sog. Kassengeräte würde ich zuerst testen. Hörgeräteakustiker neigen dazu, gerade bei Hörgeräte-Neulingen teurere zuzahlungsintensive Geräte vorzuschlagen. Die Kassengeräte sind jedoch mittlerweile technisch so ausgefeilt, dass soundso oft eine Kassenversorgung ausreicht.

Solltest du dich dann doch für zuzahlungspflichtige Hörgeräte entscheiden, bedenke bitte, dass du bei jeder Reparatur und Wartung auch zuzahlen musst, wenn die Reparaturpauschale aufgebraucht ist (was sehr schnell der Fall ist). Bei Kassengeräten ist außer den Batterien alles inkludiert.

Erwarte von der Hörqualität der Hörgeräte nicht zu viel. Das Hören ist definitiv anders als mit gesunden Ohren. Ein fairer Hörgeräteakustiker wird dir das auch bestätigen. Macht er das nicht - kannst du gleich zum Nächsten gehen.

Und noch ein Tipp: Niemals die Hörgeräte bezahlen, bevor du die Zusage für die Versorgung von deiner Krankenkasse hast bzw. restlos zufrieden bist.

Es lohnt auch, Preise zu vergleichen. Wenn du dich in ein Gerät "verliebt" hat, ruhig auch mal bei anderen Hörgeräteakustikern anfragen, was es für dich dort kosten würde.

Ich wünsche dir viel Erfolg. 

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Hallöchen.

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit den Batterien v. Rossmann gemacht. Sechs Stück kosten EUR 3,95. Meine Freundin kauft ihre bei Fielmann. Sechs Stück EUR 2,95.

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In erster Linie dient ein Hörgerät zur Verstärkung der Lautstärke. Beim Finetuning geht es dann darum, Defizite bei den unterschiedichen Frequenzen auszugleichen bzw. hervorzuheben.

Wenn ein "Flotthörender" aus Neugierde ein Hörgerät einsetzt, wird er dieses sogleich wieder loswerden wollen, weil es

a) nicht auf ihn angepasst ist u.

b) ihm damit alle Geräusche zu laut u. auch verzerrt vorkommen werden.

Mein Rat: Lass es.

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Wenn das Hörgerät optimal eingestellt ist, wird dir auffallen, dass dir das räumliche Hören mit nur einem Ohr abhanden gekommen war  (je nachdem wie schlecht das schwerhörige Ohr war).

Wenn du schon länger nur einseitig gehört hat, hast du dich im Laufe der Zeit an die einseitige Hörsituation gewohnt. Nun wieder mit beiden Ohren zu hören wird sicherlich eine gewisse Eingewöhnungszeit benötigen. Die Dauer hängt maßgeblich von deinem Willen und den Fähigkeiten deines Hörgeräteakustikers ab.

Ich wünsche dir viel Erfolg und kann dir jetzt schon sagen - mit beiden Ohren hört man eindeutig besser!

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Hallo, dieses Problem kenne ich gut. Bei Leichtgewicht-Brillengestellen passiert das leider sehr häufig. Wenn diese dann noch auf ein winziges Hightech-HdO-Hörgerät treffen, ist das nahezu nicht auszuschließen. Weder die Brille noch das Hörgerät sitzen so fest, dass nix klappert.

Meine Erfahrung: Brillengestell aus Kunststoff, die Bügel nicht zu weit hinter dem Ohr umbiegen, sondern lieber gut sitzend am Kopf vorbeilaufen lassen und ein nicht allzu kleines Hörgerät.

Wenn gar nix hilft, taub laufen und von vorn u. hinten einen Sticker mit dem durchgestrichenen Ohr an der Sportkleidung befestigen.

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So wie sich dein Bericht liest, hast du anscheinend nur ein Hörgerätemodell und dann auch noch das teuerste angeboten bekommen. Bis vor kurzem war das eine gängige Praxis der Akustiker. Die Kunden fahren auf die vielen Finessen der teuren Geräte ab und finden dann im unmittelbaren Vergleich keine adäquate günstigere Alternative. Mittlerweile sind die Akustiker von den Krankenkassen verpflichtet worden, mindestens auch ein "zuzahlungsfreies" Hörgerät anzubieten. Passiert das nicht, kann die KK die Zuzahlung des gesetzlichen Betrages verweigern. Frage zu allererst bei deiner KK nach, wie hoch dieser Betrag ist. Der ändert sich nämlich immer mal wieder, da auch von den gesetzlichen Vorgaben abhängig, und kann auch von KK zu KK abweichen.Wenn dein HNO-Arzt eine Hörgeräteversorgung befürwortet, erhältst du von ihm eine entsprechende Verordnung. Nur mit dieser kann bei deiner KK die gesetzliche Zuzahlung beantragt werden. Und zusammen mit dieser muss der Akustiker dokumentieren, wie viele und welche Geräte welcher Preisklasse du getestet hast. Auch die jeweiligen Hörergebnisse mit den getesteten Geräten wird darauf festgehalten. Wenn dann erkennbar ist, dass kein günstigeres Gerät deinen Verlust ausgleicht, kannst du dich natürlich für das Teure entscheiden. Aber dann ist dir wenigstens der gesetzlich vorgeschriebene Kassenbeitrag sicher und du musst die teuren Geräte nicht komplett alleine finanzieren.Noch ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin hochgradig schwerhörig und habe mich nach sechs Jahren dann von meiner auch sehr kostspieligen Hörgeräteversorgung (eigene Zuzahlung. 2009 lag € 4.600,--) verabschiedet und trage mittlerweile Kassengeräte. Schön ist zwar anders, die Technik reicht aber für meine Ansprüche aus. Die Kassengeräte arbeiten mittlerweile alle digital und sind technisch sehr ausgefeilt. Ein guter Hörgeräteakustiker wird dich dahingehend ausführlich beraten. Deinen bisherigen kannst du jedenfalls getrost vergessen. 

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Ich gehe mal davon aus, dass der HNO-Arzt bei dir eine beginnende geringfügige Schwerhörigkeit festgestellt hat. Erst bei einem Verlust von 30db zahlt die Krankenkasse die Hörgeräteversorgung und dann auch nur bis zu einem bestimmten Betrag. Einen Hörverlust prozentual zu bestimmen, hängt von der Art und Schwere der Hörminderung ab. 10% entspricht also nicht unbedingt 10 db. Gehen wir mal davon aus, dass du bei einem Verlust von 10 db liegst - in diesem Fall müsstest du die Hörgeräteversorgung selbst zahlen. Aber - und da spreche ich als hochgradig Schwerhörige aus Erfahrung - benötigen tust du sie noch nicht. Glaube nicht, dass Hörgeräte das natürliche Hören komplett wieder herstellen. Es ist nicht das Gleiche wie mit einer Brille - Aufsetzen und schön. Lasse dein Gehör lieber regelmäßig überprüfen. Bei einer Verschlechterung (Verlust bei ab 25 db) kannst du dann anfangen, Hörgeräte zu testen. Vermeide große Lärmsituationen oder trage entsprechenden Gehörschutz - so kannst du deine Ohren zusätzlich vor einer Hörschädigung schützen.

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Allem erst einmal vorneweg: Ein Hörgerät wird niemals das gesunde Gehör ersetzen können. Das ist auch die Aussage meines Hörgeräteakustikers. Das muss man sich von vornherein klar machen. (Ich kann das nur bestätigten. Ich bin 47 Jahre alt, seit ca. drei Jahren beidseitig mit äußerst hochwertigen Hörgeräten versorgt). Es gibt unheimlich viele unterschiedliche Modelle mit allen möglichen Finessen. Aber: Das teuerste Hörgerät ist nicht unbedingt das beste. Das Hörgerät muss zum Handikap passen. Den Hörverlust kann nur objektiv ein guter HNO-Arzt feststellen. Dieser schreibt dann eine entsprechende Verordnung, mit dem man zum Hörgeräteakustiker geht. Dieser überprüft dann auch nochmal das Gehör und sucht zusammen mit dem Betroffenen die für ihn optimalen Hörgeräte. Fakt ist, das nur - sofern beide Ohren von Hörverlust betroffen sind - eine beidseitige Verordnung etwas bringt. Eine einseitge Versorgung, weil z.B. ein Ohr noch nicht so stark betroffen ist, bringt nicht den gewünschten einigermaßen akzeptablen Nutzen. Der Weg zum richtigen Hörgerät ist sehr lang. Auf jeden Fall sollte man sich damit Zeit lassen und niemals vom Hörgeräteakustiker etwas "aufschwatzen" lassen.Unbedingt mehrere Geräte unterschiedlicher Hersteller ausprobieren. Und auch solche, die von den Krankenkassen komplett (bis auf die gesetzl. Zuzahlg. i.H.v. EUR 20,--, die immer drauf kommt) übernommen werden. Der Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen pro Ohr beisteuern, weiß auch der Hörgeräteakustiker; oder selbst bei der Kasse erfragen. Ein wichtiger Hinweis: Bei zuzahlungsfreien Hörgeräten übernehmen ebenfalls die Kassen die Kosten für evtl. entstehende Reparaturen. Bei zuzahlungspflichtigen Hörgeräten tragen die Kassen nur die Kosten, die im Rahmen der Reparaturkostenpauschale abgedeckt sind. Darüber hinaus gehende Kosten muss man selbst tragen. Noch ein wichtiger Hinweis: Kostenloses Probetragen verschiedener Hörgeräte bleibt nur dann kostenfrei, wenn man sich dann letztendlich für Hörgeräte entschieden hat, egal ober zuzahlungsfrei oder -pflichtig. Verzichtet man nach einem halben Jahr Probetragen auf eine Hörgeräteversorgung, sind die Hörgeräteakustiker berechtigt, eine Aufwandsgebühr i.H.v. EUR 150,00 zu berechnen.

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Hallo, Probearbeiten über eine ganze Woche ist in der Tat ungewöhnlich, zumal diese Tätigkeiten in der Regel nicht bezahlt werden. Sie dienen - ähnlich eines Praktikums - der Feststellung, ob einem der Job überhaupt liegt, bzw. kann der Arbeitgeber so im Vorfeld prüfen wie man sich anstellt. Ich habe den Eindruck, dass das Probearbeiten immer mehr in "Mode" kommt. So wurde ich vor kurzem mit meinen fast 30 Jahren Berufserfahrung als Sekretärin zum Probearbeiten für genau so einen Job aufgefordert. Jedoch nur für einen halben Tag. Ich fand's nicht so schlimm, so konnte ich feststellen, wie der Betrieb läuft und mir eine erste Meinung über die evtl. künftigen Kollegen bilden. Das Bauchgefühl sollte dabei keinesfalls außer acht gelassen werden. Evtl. könnte Ihnen da aber auch das Arbeitsamt oder sogar die IHK weiterhelfen und einen Tipp geben.

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