Vielleicht hilft folgender Auszug (genau der, der mich etwas verwirrt):
Die Projekte werden unabhängig voneinander spätestens zum 15. des Folgemonats auf das Konto des Auftragnehmers ausgezahlt. Die verschiedenen Vergütungen der Projekte werden dem Arbeitnehmer mündlich mitgeteilt und ggf. schriftlich festgehalten. Die Auszahlung erfolgt unbar, soweit nicht anders vereinbart. Der Auftragnehmer wird innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Zusammenarbeit dem Auftraggeber ein Konto benennen, auf das die Vergütung angewiesen werden kann. Die Agentur wird den Umsatz des Mitarbeiters versteuern, somit ist keine Versteuerung von Seitens des Mitarbeiters nötig.