Hat diejenige ca. so was geschrieben „Ich gehe morgen zu meinem Anwalt ...“?
Falls ja, dann handelt es sich um einen Idioten der keine Ahnung hat!
Überweise der nichts!
Wenn du die Versand Quittung hast, dann dient die deiner Beweisführung.
Wichtig ist, das Paket muss ein höheres Gewicht haben als wie die verschickte Ware.
Wenn dem der Fall ist … hast du schon gewonnen und bist aus dem Schneider.
Frage nach: Wie sie belegen will dass die „Creme“ nicht von ihr selbst geöffnet wurde?
Frage nach: Auf welche Gesetzes Norm sie die Kostenübernahme für den Versand begründet und nach welcher Norm ihr Anspruch auf Vorkasse gewährt wird?
Mach sie darauf aufmerksam, dass es sich bereit um Nötigung nach StGB §105 handelt.
Mach sie auf Verleumdung StGB § 297 & Betrug StGB §146 & Täuschung StGB §108 aufmerksam, auf den du klagen wirst wenn sie nicht in der Lage ist zu belegen, ihre Behauptung entsprechen den Tatsachen.
Forder sie auf, so bald wie möglich Anzeige gegen dich zu schalten, denn im Rechtsstreit siehst du den besten Weg der Klärung der Angelegenheit.