Duerfen ladendedektive nach freiwilliger Angabe der Personalien eine Person wider seinen Willen festhalten?

Mir ist so eben ein riesen maleur passiert. War bei Saturn Hansa und habe mehrere Sachen gekauft und einige Artikel recherchiert. Lange Rede kurzer sinn, ich war länger dort und hab zu guter Letzt vergessen einen Artikel zu bezahlen. Zwei Herren haben mich angesprochen. Ich Frage noch ganz nichts ahnend was denn los ist? Sie lächelten nur und sagten ich möchte doch einfach Mal mitkommen. In einem kleinen Raum angekommen, erkannte ich erst nach einer Weile was sie wollten. Mir ist es plötzlich in den Kopf geschossen, dass ich die phototasche die ich probiert habe und für passend fand in meiner Tasche ist. Das preisschild hatte ich abgemacht zur Anprobe. Da die Dame am Tresen an der kaffebar ihren Job sehr gut macht, hat sie natürlich den Abfall weggeräumt. Und ich habe beim Verlassen einfach vergessen.. einfach vergessen... Ich habe den Herrschaften freiwillig meine Personalien gegeben. Sie haben meine Adresse bekommen. Danach wollten sie das ich etwas unterschreibe. Was ich nicht tat. Danach haben sie mich mehr als 90minuten in jedem Raum festgehalten. Mir fehlt Toilettengang zuerst verweigert. Dann behauptet ich muss bleiben, die Polizei kommt gleich. Und so weiter. Ich habe ein Problem mit meinem Blutzuckerspiegel und mit Panikattacken. Nach dem ich es nicht mehr ausgehalten habe und mein Herzrasen und meine rythmusstoeru ge zu stark würden habe ich unterschrieben. Duerfen die das? Ich habe sogar von meinem Handy aus sogar die 112 angerufen, weil ich so eine Panik hatte. Duerfen die das überhaupt?

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Die Voraussetzungen zur Anwendung des §127 StPO sind in Ihrem Fall wie folgt gegeben: 

Gemäß § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO) ist jedermann befugt, eine Person ohne rechtliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn die Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festzustellen ist.

Stellen wir fest: 

a) Sie wurden auf frischer Tat betroffen: JA

b) Sie sind der Flucht verdächtig: JA (müssen die Herren ja erst mal von ausgehen)

c) Ihre Identität ist nicht sofort feststellbar: Keine Wertung möglich, denn:

Sie haben bereitwillig Ihre persönlichen Daten angegeben - aber wie? Durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments? 

Wenn ja, sind Sie sofort wieder "zu entlassen" (ein Rechtsanwalt wird diese Geschichte dann zu 98% sofort "umdrehen" (Freiheitsberaubung und Ihre unterzeichnete Schuldanerkenntniserklärung/Vertragsstrafe ist damit auch hinfällig.)

Wenn NEIN, sondern Adressangabe nur durch eine persönliche Nennung? Damit ist Ihre Identität nicht sofort feststellbar und die Voraussetzungen des §127 StPO wären erfüllt...

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Eine sehr gute Seite mit unzähligen Tipps, Ratschlägen etc.:

http://karrierebibel.de/bewerbungsmappe-bewerbungsunterlagen/

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Die Aufgabenstellung "Aufsatz" läuft in diesen Bereichen -sprich öffentlicher Dienst- standardisiert ab. In der Regel müssen die Bewerber aus drei unbekannten Aufsatz-Themen eines auswählen.

Für eine sinnvolle Vorbereitung speziell auf diese Aufgabenstellung wäre es sehr hilfreich, sich z. B. mit folgenden Aufsatz-Arten zu beschäftigen:

a. dialektische Erörterung (http://www.abipedia.de/dialektische-eroerterung.php)

b. lineare Erörterung

In der Regel erkennt man bereits anhand der Aufgabenstellung, welche Eröertungsart man anwenden muss (oder sollte). Die dialektische Erörterung ist dabei vom Anspruch her sehr hoch anzusetzen, kann demzufolge in einer vernünftigen Ausführung zu einer sehr hohen Punktzahl führen.

Alle genannte Ratschläge sind aber bitte ohne Gewähr und nur als Hinweise zu verstehen.

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Sehr gute Hinweise, Tips und Ratschläge gibt es z. B. hier:

https://www.amadeus-fire.de/jobs-und-karriere/ratgeber-fuer-ihre-karriere/tipps-zum-vorstellungsgespraech-von-amadeus-fire/

oder hier:  

http://karrierebibel.de/vorstellungsgesprach-vorbereitung/

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Rechtsverbindliche Informationen entnehmen Sie einfach der Homepage der BG-Verkehr: https://www.bg-verkehr.de/mitgliedschaft-beitrag/mitgliedschaft VG

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Viel Arbeit können Sie sich ersparen wenn Sie einfach ein fertiges, professionelles und kostenloses EXCEL-HHB verwenden. Eine Möglichkeit wäre z. B. hier:  http://www.chip.de/downloads/Excel-Haushaltsbuch_64973937.html

CHIP ist eine äußerst seriöse und gute Plattform, arbeite persönlich sehr oft damit. Einfach das EXCEL-Haushaltsbuch herunterladen und sofort arbeiten. Dieses Tool ist kostenlos und gegen Viren geprüft.

VG

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Hallo,

ein Wechsel von einer niedrigen Oktanzahl (95) zu einer höheren (98) ist unbedenklich.

Den umgekehrten Fall - Wechsel von der höheren zur niedrigeren Oktanzahl - sollte man(n) vermeiden, dies könnte dem Motor schaden.

MFG

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Hallo,

das Lied wurde von Adele selber und von Paul Epworth geschrieben - gecovert wurde es von u. a. Linkin Park und Dick Brave.

MFG

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Hallo,

da Ihre Frage hier kaum umfassend beantwortet werden kann (aufgrund der komplexen Rechtsthematik) empfehle ich folgende Seite:

http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/schritte/index.php

Hier ist alles anschaulich erklärt und vor allem sind diese Inhalte so gut wie "verbindlich" anzusehen.

MFG

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http://www.webwort.de/pro/richtigzitieren.pdf

Alles bestens erklärt.

MFG

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Da fällt mir auf Anhieb der Film

"Dangerous Minds" ein - mit Michelle Pfeiffer in der Hauptrolle, Soundtrack ist von COOLIO und heißt "Gangstas Paradise".

Könnte von der Beschreibung her passen.....

MFG

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Nee, eigentlich nicht.

Das Brennen wird eher durch mangelnde Tränenflüssigkeit verursacht.

Die Lösung ist auch ganz einfach:

Augentropfen aus der Apotheke -gibt´s ohne Rezept- und einige Tage lang konsequent anwenden und die Symptome verschwinden so schnell, wie diese aufgetreten sind. War jedenfalls bei mir so, hatte das gleiche Problem.

MFG

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