Darf mich das Jugendamt, wenn alles gut funktioniert gegen meinen Willen Zwingen im Mutter Kind Heim zu bleiben?

Hallo ihr lieben, ich hätte da mal eine Frage an euch zum Thema Jugendamt und Mutter Kind Heim. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich ein paar hilfreiche Tipps und Antworten bekommen würde. Am besten von Jemanden der sich ganz genau damit auskennt, also von einem Jugendamt Mitarbeiter, Anwalt oder jemand der selbst mal in meiner Situation war

Ich bin 22 Jahre alt, meine Tochter Shirin ist 5 Monate alt und ich bin jetzt mit meinem 2 Kind in der 12 Woche schwanger. Ich leide seit ca. 8 Jahren an schwerer Depressiven Episode und an sehr starken Verlustsängsten. Ich habe schon mehrere Therapien in einer Klinik hinter mir. Doch jedes Mal wenn ich es fast geschafft hatte, kam ein harter Schicksalsschlag oder ein Mann der mich wieder zurück geworfen hat. Ich verlor in dieser Zeit, zwei ungeborene Kinder, mein Hund starb, zwei Beziehungen über 2 Jahre mit Psychischer Gewalt, dass hat alles dazu geführt das ich so tief gefallen bin. Ich habe jedes Mal probiert gesund zu werden! Ich habe mich selbst in die Klinik eingewiesen als ich mit Shirin schwanger war, um mein Kind zu schützen! Ich habe mich selbstständig vor Shirin's Geburt beim Jugendamt gemeldet, weil ich wegen der Depression und zum Schutz für meine kleine Hilfe wollte. Doch leider war das mein größter Fehler. Ich hatte Probleme mit meinem Partner, da er mich über einundhalb Monate nur fertig machte und mich gleich ersetzte, ging es mir sehr schlecht. Ich machte einen Fehler und an diesem Nagelt Jugendamt mich jetzt fest. Ich trank etwas Alkohol, als es nicht geholfen hatte, nahm ich zur Beruhigung mehrere Tabletten (ich wusste mich bringt es nicht um. Ich habe dafür gesorgt das mein Kind bei meiner Mutter ist, also in Sicherheit und mich nicht so fertig sieht.) (Und ich setzte mich an einem anderen Tag ins Auto, machte den Motor an, aber ich fuhr nicht und mein Kind war auch wieder bei meiner Mutter, ich würde mein Kind niemals in Gefahr bringen, dafür liebe ich sie zu sehr) Als Jugendamt davon erfuhr, ließen sie mir die Wahl, entweder Klinik oder Mutter Kind Heim. Ich entschied mich für Klinik, weil ich eine gute, gesunde und verantwortungsvolle Mutter sein und werden will! Aber das reichte ihnen dann nicht, sie meinten nach einer Woche schon, ich muss so oder so ins Mutter Kind Heim sonst nehmen sie mein Kind weg. Ich war fertig, am Boden zerstört, durch diesen Satz, kamen bei mir wieder durch die Verlustsängste Suizid Gedanken auf, aber ich habe sie nicht geäußert und habe auch nichts probiert. Jugendamt weiß, ich behandel mein Kind gut. Wenn alles gut läuft mit dem ersten Kind und all dem Drum herum, darf Jugendamt mich dann trotzdem zwingen das ich dort bleiben muss, bis das zweite Kind da ist und bis sie sehen das es mit beiden Kindern klappt? Sie sagen einfach, dass ich schon viele Therapien hinter mir habe, es aber nicht geholfen hat (natürlich nicht, wenn immer wieder sowas passiert)und deshalb muss ich 1 bis 2 Jahre dort bleiben. Habe ich mit einem Anwalt Chancen vor der Geburt zu gehen

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Hallo, es gibt niemanden der DICH zwingen kann in ein Mutter Kind Heim zu gehen. Du bist da frei in deiner Entscheidung.

Aber wenn du nicht hingehst, dann wird das Jugendamt überlegen, ob dein Kind und Vorallem dein kommendes Kind bei dir bleiben können. Du schreibst davon, dass dich äußere Einflüsse in eine Krise bringen, was passiert bei der nächsten Krise? Du sagst, dass es natürlich sei bei Krisen nicht gesund zu werden, du musst lernen das Krisen zum Leben dazu gehören. Deine psychischen Krankheiten beeinträchtigen derzeit dein Leben und damit das Leben deiner Kinder, du brauchst Hilfe. Es ist für die Kinder nicht hilfreich, wenn sie bei deinen Problemen jedes Mal bei der Oma abgegeben werden. Überlege dir mal was es mit einem Kind macht, es wird bei Oma abgeben und Mama kommt lange nicht mehr, Kinder merken es, dass es den Eltern nicht gut geht. Du sagst, dass du Bindungsprobleme hast, aber Bindungen sind soo wichtig für Kinder. Solange du krank bist, brauchst du Hilfe mit deinen Kindern. Bei Depressionen der Mutter ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das Kind auch irgendwann mal unter Depressionen leidet, das liegt nicht nur an der Vererbung, sondern auch an dem Umgang der Mutter mit dem Kind. Bei diesen ganzen Problemen wird euch eine Mutter Kind Einrichtung sehr helfen. Da kannst du dich um deine Kinder kümmern und Mama sein, du bekommst Unterstützung auf was du achten musst, dass du trotz deinen gesundheitlichen Einschränkungen deine Kinder gut betreuen kannst. Solltest du wieder in eine Überforderungssituation kommen, dann ist Hilfe da. Du trägst Verantwortung für drei.

Zusammenfassend gesagt, dich kann niemand zwingen ins Mutter Kind Heim zu gehen. Aber wenn du nicht dahin gehst, dann kann es sein, dass das Jugendamt zum Familiengericht geht und den Antrag auf (Teil)Entzug der elterlichen Sorge stellt, bei der Vorgeschichte und einer Weigerung Hilfe fürs Kind anzunehmen nicht unwahrscheinlich, dass es durch geht.

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Hallo, geplante Gewalt gegen Lehrkräfte und Schüler zum wiederholten Male, es müssen vorher schon ein paar vergleichbare Verstöße bestanden haben und es muss davon auszugehen sein, dass es wieder passiert,....,

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Hallo,

im SGBVIII gilt das Wunsch- und Wahlrecht mit dem Hinweis auf Wirtschaftlichkeit. Da wird explizit von Leistungsberechtigten gesprochen, also ist damit auch der Jugendliche gemeint.

Rede mit dem Jugendamt und weise mal darauf hin, lese aber bitte vorher genau den Paragraphen. Schlafe denen eine Einrichtung vor, wo du hin willst. Vielleicht klappt es.

Es kann viele Gründe geben, warum die Einrichtung nicht in Betracht kommt, falsches Konzept, was auch immer. Aber seine Rechte kennen und vorbringen bringt manchmal was. Selbst wenn man nur erfährt, warum es nicht passt.

lg

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Hallo, wenn ihr das gesamte Sorgerecht habt, dürft ihr. Aber ihr solltet euch überlegen, warum ist er in der Wohngruppe. Auch wenn es gerade schlimm ist und alle Probleme lösbar scheinen, was hat sich in den drei Monaten verändert.

Meistens wenn man Maßnahmen so abbricht und nichtamtlich bis zum nächsten Donnerstag warten kann, zeigt sich das Jugendamt sehr wiederwillig, wenn erneut ein Bedarf an Hilfe bestünde. Daher könnte es sein, dass ihr in ein paar Monaten Flucht, wenn die Situation wieder so ist, wie damals. Dann wird das Jugendamt sagen mangelnde Mitwirkung damals und keine Gefährdung, daher keine neuen Hilfen. Ebenfalls solltet ihr euch überlegen, was lernt euer Kind, damals ist eine Entscheidung getroffen worden und nur weil Estland nicht so ist, wie er will, kann er sofort beenden. Ich finde zum Erwachsenen werden gehört es auch dazu bis Donnerstag warten zu können.

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Hallo, es gibt viele verschiedene Förderschulen.

Diese Karriere zeigt doch, dass das System funktioniert. Er hat die Möglichkeit bekommen zu studieren. Du hast nicht geschrieben auf welcher Art von Förderschule er war. War er auf einer Förderschule mit Schwerpunkt Lernen, Emotionale und Soziale Entwicklung, hören usw usw. Solange er nicht auf einer Schule mit Schwerpunkt Lernen war, kann das alles durchaus plausibel sein. Manchmal könnten Kinder zwar von der Intelligenz vieles locker hinbekommen, aber etwas blockiert diese an einer Regelschule zu bestehen. 

Es gibt für durchaus Förderschulen die ein Gymnasium sind, auch im Bereich Emotionale und soziale Entwicklung (die mit Verhaltens-Auffälligkeiten). In den Bereichen, wo es um eine Körperbehinderung geht, sollte es klar sein, dass es da selbstverständlich auch die Möglichkeiten gibt.

Zusätzlich macht nicht das Jugendamt die Überprüfung, wer einen Bescheid und damit einen Anspruch auf eine Förderbeschulung hat. Warum soll das Jugendamt verantwortlich sein, in den meisten Bundesländern kann eine Förderschulbeschulung nicht gegen den Willen der Eltern gemacht werden? 

Daher ist diese Laufbahn eher als Beweis zu sehen, dass das Bildungssystem durchlässig ist. Wer es auf dem Standart Weg nicht hinbekommt, kann es über andere Wege hinbekommen.

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Hallo, also bei den ersten beiden Sanktionen wird weiterhin die Krankenkasse bezahlt. Bei der ersten Sanktion wird der Regelbedarf um 30 Prozent gekürzt, Gutscheine für Lebensmittel können beantragt werden, aber ich weiß nicht, ob das bereits bei 30 Prozent der Kürzungen geht,...

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Sanktionen im SGB II Bezug gehen in der Regel 12 Wochen und können unter Umständen auf 6 Wochen reduziert werden,...

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Hallo, da fehlt, dass du dich bewirbst,..., das kann man lediglich erahnen,... das fällt als erstes auf,... insgesamt wirkt es sehr phrasenhaft und wenig konkret, warum du zu dieser Firma und zu diesem Ausbildungsberuf passt.

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Vielleicht eine Anspielung auf die Dolchstoßlegende und deren Folgen?

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Hallo,

mal für ein Semester als Gasthörer davonzukommen ist nicht so unmöglich. Gegebenenfalls auch ein Auslandsjahr dort machen, schaue doch mal welche deutsche Uni dahin Kontakte pflegt. Hat auch den Vorteil, dass dann im Rahmen von Uni Kooperation die Kosten nicht so extrem sind.

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Hallo, im Moment ist wegen der Pandemie in vielen Ämtern nur Telefonberatung oder Beratung nur mit Termin.

Ebenfalls kann es sein, dass wenn man auf gut Glück hingeht, dass der zuständige Sachbearbeiter nicht da ist. Daher besser anrufen, die meisten Notfälle lassen sich auch telefonisch erst abklären.

lg

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