Bis jetzt ist es noch keine Erbgeschichte. Der Wert der Schenkung sinkt jährlich um 10% des angesetzten Wertes seit dem Datum der Schenkung, nach 10 Jahren bleibt dieser Wert also beim Ableben der Mutter unberücksichtigt. Die Schenkung geht die Geschwister nichts an, das Heim holt sich erst einmal die Einkünfte der Mutter und eventuell verbliebenes Bargeld. Erst danach wird man die Schenkung beachten, nur sind alle Geschwister unterhaltspflichtig, das ist vielen gar nicht so klar.
Für den Pflichtteil ist der oben beschriebene Restwert der Schenkung relevant, nur wenn der Beschenkte das Haus verkauft und das Geld verprasst nützt einem das auch nicht viel, im schlimmsten Fall macht der sich ein paar Monate ein schönes Leben und die Ausgelassenen müssen dann gemeinsam für die Pflege der Mutter aufkommen. Man wundert sich was in den Köpfen einiger alter Menschen so vor sich geht.