Dein "Online Preisvergleich" erstellt einen "Vergleich" nicht aus reiner Nächstenliebe.

Der "Online Preisvergleich" ist Versicherungsvermittler, also Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler. und muss im Vermittlerregister registriert sein (www.vermittlerregister.info) Siehe dazu auch § 59 VVG, falls du - wovon ich ausgehe - keine Ahnung hast. Jeder Versicherungsvermittler ist übrigens verpflichtet dich über seinen Status schriftlich zu informieren (§ 15 VersVermV).

Tipp: Gehe lieber zu einem richtigen (§ 59 Abs 3 VVG) Versicherungsmakler in deiner Nähe und beauftrage den deine Angelegenheiten zu erledigen und dir bei einem Schaden zu helfen. Oder willst du etwa nach einem Schadenfall deinen "Online Preisvergleich" anrufen???? Merke: Nur billig ist zu teuer!!!!!

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Eine fundierte Antwort ist wegen der sehr spärlichen Angaben zur Sache nicht möglich. Nach jahrelanger Erfahrung mit Vorgängen zu rechtwidriger Versicherungsvermittlung durch die Targobank, ist es jedoch so das hier auch ein erhebliches Eigenverschulden vorliegen dürfte.

rd Versicherungsmakler

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Das ist ganz einfach: Es gilt § 96 (3) VVG. "Eine Haftung des Erwerbers für die Prämie besteht nicht".

rd Versicherungsmakler

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Die Beratung und Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist sehr komplex. Die LV1871 gehört zwar in die engere Auswahl der möglichen BU-Anbieter, ob sie hier passt sollte ein Versicherungsmakler prüfen.

Wichtig ist es, bereits vor Antragstellung bestimmte Punkte abzuklären. Der persönliche Versicherungsmakler wird dabei hilfreich zur Seite stehen. Viele Makler haben sich auf die BU-Absicherung spezialisiert und haben sich zu Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen entwickelt

Vor einer BU-Antragsstellung sollten die ersten Infos gesammelt werden, um auf Hindernisse und individuelle Bedürfnisse einzugehen. Dazu gehören etwaige Vorversicherungen und eine ungefähre Ersteinschätzung des persönlichen Gesundheitsstandes. Der wichtigste Schritt, um die Gesundheitsfragen bei Antragsstellung realistisch einzuschätzen und konkrete Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, ist die Einholung der Krankenakte bei Ärzten und Krankenkassen. Bei Informationen zu ambulanten Behandlungen gilt ein zurückliegender Zeitraum von fünf Jahren, bei stationären und psychischen Behandlungen zehn Jahre. Auch sollten Kunden bei ihrer Krankenkasse ein Auszug der Gesundheitsakte anfordern. Leider können auch aufmerksamste Versicherte nicht immer wissen, was Mediziner in ihrer Krankenakte vermerken, da es häufiger bereits vorkam, dass Ärzte eine erhöhte Diagnose stellen, um höher Sätze mit den Krankenkassen zu verrechnen. Alles weitere (Anbietervergleiche, Voranfragen u.s.w.) sollte der beauftragte Versicherungsmakler (nicht Vertreter) erledigen.

rd versicherungsmakler

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Start in den Beruf: Was ist bei Versicherungen und Vermögen brauchbar?

Hi,

ich bin derzeit im letzten Master-Semester und habe bereits ein Übernahmeangebot mit einem für meine Gegend üppigen Einstiegsgehalt in der Tasche. Ich hätte selber nicht daran gedacht, aber da meine Mutter bei der DVAG ne Beratung wollte, hat man mir da auch was angeboten.

Es waren eine Vielzahl an Verträgen, die sich eigentlich brauchbar anhörten. Aber ich traue niemandem, der sich mir gegenüber als "unabhängiger Berater" inszeniert, obwohl er das nicht ist.

Ich bin aber leider nicht arrogant genug um zu denken, dass ich selbst auf eine für mich brauchbare Lösung käme. Ich habe vor, dass ich in 1 - 2 Jahren über eigene Ansparungen und Kredit eine Immobilie (Eigentumswohnung in Kleinstadtnähe) erwerbe. Bis dahin hab ich den Großteil meines Nettogehalts auf der hohen Kante, weil ich noch daheim wohne.

Meine Frage hierzu wären:

  • Was wäre für euch das Minimum, was ihr bei Berufseinstieg abschließen würdet? Aus meiner Sicht wäre es die Haftpflicht und ggf. einen Vertrag für die private Rentenversicherung mit anfangs überschaubaren Beiträgen, weil ich die Immobilie priorisiere und möglichst schnell abbezahlen möchte, wenn es soweit ist. Anlage für die Kohle bin ich mir nicht sicher, ob sich das über die 1 - 2 Jahre lohnt, tippe aber mal schwer auf nein.
  • Wo würdet ihr euch informieren? Wie gesagt, ich hab da relativ wenig Ahnung von - ich glaube nicht, dass ich mir auf meinen üblichen Kanälen, also Fachforen, was vernünftiges ziehen kann, ohne massiv Zeit reinzustecken, die ich derzeit nicht habe. Wie sind eure Erfahrungen mit Berater auf Honorarbasis, falls existent?
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Es stellt sich die Frage, wann man mit der Altersvorsorge beginnen sollte. Aus meiner Sicht erfüllt die schönste Altersvorsorge nicht ihren Sinn, wenn man sie vorzeitig wieder „kaputt machen“ muss. Plötzlicher Kapitalbedarf bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Berufs-oder Erwerbsunfähigkeit usw. könnten z.B. derGrund sein. Wenn man Prioritäten setzen muss, weil nicht von Anfang an genügend Geld für alles vorhanden ist, finden wir folgende Reihenfolge überzeugend: Zunächst Absicherung der größten finanziellen Risiken – das sind die Versicherungen die wir als „sehr wichtig“ und „sinnvoll“ vorschlagen. Anschließend oder auch parallel Bildung von Rücklagen – das sind 2-3Monatseinkommen für kurzfristigen und mind. 1 Jahreseinkommen für mittelfristigen Kapitalbedarf. Muss Geld entnommen werden, wird diese ‚Kasse’ anschließend vorrangig wieder aufgefüllt. Erst danach Rücklagenbildung für die Altersvorsorge.

Diese Strategie und Prioritätensetzung von Versicherungen, Sparen und Altersvorsorge wird oft auch als „Terrassenmodell“ beschrieben.

Generell gilt: Versicherung (Risikovorsorge) und Geldanlage (Altersvorsorge) trennen! Keine Kombiverträge vereinbaren – diese sind intransparent und unflexibel. DVAG-Vertreter sind keine vernüftigen Ratgeber weil sie als Untervertreter selbst sehr abhängig sind von dem Versicherungsvertreter DVAG. Jeder Vermittler ist verpflichtet seinen Status (Makler oder Vertreter) in Textform offenzulegen. Unter www.vermittlerregister.info sollten die Angaben überprüft werden. Ein unabhängiger Versicherungsmakler (Status überprüfen) ist in jedem Fall die bessere Alternative.

rd Versicherungsmakler

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Bevor Sie sich von einem "Vermögensberater" (diesen Begriff gibt es im Versicherungsvermittlerrecht überhaupt nicht) zum Kauf von Produkten überreden lassen, schauen Sie sich bitte den Status des Vermittlers unter www.vermittlerregister.info genau an. Der Vermittler ist "gebundener Versicherungsvertreter" des Versicherungsvertreters "DVAG". Die “Premiumpartner” der DVAG sind z.B. auf der Website dargestellt. Im Versicherungsbereich sind das AachenMünchener, AdvoCard, Central, also nur Unternehmen des Generali Konzerns. Es dürfen und können also nur solche Produkte verkauft werden die zum Konzern gehören.  Wenden sich daher besser an einen wirklich unabhängigen Berater. Beauftragen Sie entweder einen „Versicherungsmakler mit Erlaubnis“ für Sie tätig zu werden (Beratung/Vermittlung gegen Courtage, diese zahlen die Versicherer), oder aber einen „Versicherungsberater mit Erlaubnis“ (Beratung gegen Honorar, ohne Vermittlung). 

Im Übrigen genügt ein Schreiben an AachenMüncher mit dem Text "Ich widerspreche dem Abschluss der Verträge gemäß § 8VVG, bzw. § 152 VVG" und die Sache ist erledigt.

rd Versicherungsmakler         .                                                                                                                     

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https://www.dihk.de/themenfelder/recht-steuern/oeffentliches-wirtschaftsrecht/versicherungsvermittlung-anlageberatung/zahlen-und-fakten/statistik-versicherungsvermittler-archiv

Die Anzahl der Ausschließlichkeitsvertreter ist seit Jahren stark abnehmend (siehe oben). Am 01.04.2018 wird die nächste Statistik vom DIHK veröffentlicht. Da werden es wieder weniger sein. Aus meiner Sicht wird sich diese Entwicklung in den nächsten Jahren so fortsetzen. Es gibt also keinen Grund Ausschließlichkeitsvertreter(in) zu werden.

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"Vermögensberater" nennen sich gewöhnlich nur gebundene Versicherungsverteter der DVAG. Sie verkaufen alles von AachenMünchener Versicherungen, ein Anbietervergleich findet nicht statt. Ich würde das erst mal prüfen unterwww.vermittlerregister.info.. Jeder Vermittler muss unaufgefordert diverse Angaben zu seinem Status Vertreter oder Makler, Register-Nr. u.s.w. machen. Mit der Auswahl einer passenden Berufsunfähigkeitsversicherung beauftragt man am besten einen Versicherungsmakler, da hat man die Auswahl aus einer Vielzahl von Anbietern

rd Versicherungsmakler

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Falls du das alles selbst z.B. online gemacht hast - Pech gehabt - selbst schuld!!! Falls ein Vermittler im Spiel war, wäre es seine Aufgabe gewesen zu prüfen ob eine Sondereinstufung oder eine Differenz zwischen aktiver und passiver SF-Klasse beim Vorversicherer vorlag. Dann würde ich dies dem Vermittler vorwerfen und ihn ggf. "entlassen". Der Vorversicherer hat jedenfalls korrekt gehandelt.

rd Versicherungsmakler

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Der Begriff "Vertrauensmann" ist irreführend, denn dieser angebliche Vertrauensmann ist ausschließlich seinem Arbeitgeber, bzw. Auftraggeber verpflichtet. Wieso beauftragst du - nach vorheriger Prüfung - nicht selbst eine(n) "Mann/Frau dem/der du vertraust????????

Das wäre dann dein eigener Vertrauensmann - zum Beispiel ein Versicherungsmakler (siehe unter §59 Abs. 3 VVG), der wird ausschließlich von dir beauftragt und ist in deinem Namen für dich tätig und nicht für eine Versicherung.

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Da Versicherer grundsätzlich nicht dazu verpflichtet sind Arztanfragen zu stellen wenn sich aus der – ggf. unvollständigen - Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag dafür kein Anlass ergibt, ist es sinnvoll im Vorfeld alle verfügbaren Daten zusammenzustellen und gesammelt anzugeben. Hinzu kommt, dass man ohne Einsicht in die Akten nicht ersehen kann, welche Krankheiten und Beschwerden bisher in den Unterlagen dokumentiert sind. Für den Fall des späteren Vorwurfes einer arglistigen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, könnte der Gegenbeweis einer Nichtkenntnis wegen zwar nicht bekannter, vom Versicherer jedoch im Leistungsfall angeforderter Unterlagen nicht erbracht werden

§ 630g BGB - Einsichtnahme in die Patientenakte

(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. § 811 ist entsprechend anzuwenden.

Fazit: ohne Einsichtnahme in Patientenakte und Angabe aller relevanten Arztbesuche ist ein BU-Abschluss sinnlos.Es ist besser die Antragsbearbeitung einem (richtigen) Versicherungsmakler - nicht Versicherungsvertreter - zu überlassen.

rd Versicherungsmakler

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Bausparvertrag kündigen - Was ist mit der BSV-Abschlussgebühr?

Liebe Leute,

mir ist wieder etwas blödes passiert. Ich bin 20 Jahre alt, frisch ausgezogen und dabei mein Leben auf die Reihe zu bekommen. Ich verdiene endlich mein erstes, richtiges Geld und wollte gerne sparen. Also bin ich zur Sparkasse gegangen, um einen Bausparvertrag abzuschließen, da ich von meinem Arbeitgeber einen Teil zu den Vermögenswirksamen Leistungen bekomme. So, ich wollte einfach nur monatlich 50,- € + das Geld meines Arbeitgebers sparen. Der Berater von der Sparkasse fragte mich, was ich denn später mal so vor habe. Ich sagte ihm, dass ich eine Immobilie kaufen möchte. Und er meinte dann, ich solle doch einen Bausparvertrag abschließen über 85.000,- € und ich müsse den Kredit ja nicht in Anspruch nehmen und kann so viel einzahlen wie ich möchte. So weit so gut, jetzt sehe ich auf der Abrechnung, dass ich 850,- €!!! Gebühr zahlen muss. Das ist viel zu viel und ich möchte das nicht. Ich möchte auch diese Art des Sparens nicht und so schnell wie möglich aus diesem Vertrag wieder raus. Ich habe bisher 80,- € eingezahlt. Wenn ich jetzt kündige, ist diese komische Abschlussumme i.H.v. 850,- € dann auch fällig? Muss ich dann den Rest noch tilgen? Und habe ich jetzt ein Darlehen? Nein, oder? Ich wurde einfach total schlecht beraten - Fürs erste wollte ich einfach nur Geld bei Seite legen und das "Geschenk" meines Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Von einer Abschlussgebühr war auch einfach NIE die Rede. Jetzt setze ich einfach bares Geld in den Sand, ich ärgere mich sehr darüber.

Ich weiß dass ich noch sehr blauäugig und naiv bin. Bitte keine Kommentare dazu. Aus Fehlern lernt man. Ich wäre aber über jede Hilfe sehr dankbar!

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Bausparen ist Geldvernichtung!!!! Bitte auch Video mit diesem Titel über Youtube anschauen. Dieser Abschluss über die aus meiner Sicht "kriminelle Vereinigung Sparkasse" war rein provisionsorientiert und schädlich für dich.

Damit der Vertrag bei dieser Summe in 7 Jahren zuteilungsreif wird musst du 340 € monatlich einzahlen. Sonst dauert es über 40 Jahre bis er zuteilungsreif ist.!!!!!!

Kriminell

  1. Tipp Widerrufen und alles zurück buchen
  2. Bank wechseln

Gruß

RD freier Versicherungsmakler

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Bausparen ist Geldvernichtung. Siehe auch Video in Youtube mit gleichem Titel.

Der Abschluss für die Tochter ist kriminell, war das die Sparkasse?

rd versicherungsmakler

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Der Verkauf von Versicherungen bei der Targobank ist vergleichbar mit den Verkaufsmethoden einer Drückerkolonne. Sämtliche rechtliche Vorschriften werden vorsätzlich umgangen und - das ist meine Überzeugung - alle Kunden werden betrogen. Vermutlich wurde unbewusst alles unterschrieben was für eine vernünftige Rückforderung der gesamten Summe hinderlich ist. Deshalb mit sofortiger Wirkung kündigen und das was übrig ist zurückfordern sonst wird der Schaden noch größer. Ach ja - und natürlich die Bank wechseln!!!!

rd

Versicherungsmakler

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Ich wette es war keine "unabhängige Finanzberatung" sondern ein "Versicherungsvertreter mit Erlaubnis". Zu überprüfen unter www.vermittlerregister.info, wenn zumindest der Name bekannt ist. Jeder Vermittler hat die Pflichtinformation über seine Person (Status) mit Registernummer beim ersten Gespräch anzugeben (§11 VersVermV).

Wenn das schon nicht vorliegt ist der angebliche unabhängige sehr abhängig und damit unseriös.

rd Versicherungsmakler

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Da Vertreter gewöhnlich nur Erfahrungen mit einer Rechtsschutzversicherung haben empfiehlt es sich einen richtigen (zu prüfen unter www.vermittlerregister.info) Versicherungsmakler zu fragen. Der hat Erfahrungswerte mit vielen Versicherern. Gilt übrigens auch für aller anderen Versicherungssparten.


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Es gibt Tarife bei einigen Anbietern bei denen "in häuslicher Gemeinschaft lebende unverheiratete Personen" unabhängig vom Lebensalter mitversichert sind. Tipp: Versicherungsmakler fragen.

rd Versicherungsmakler

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Es ist grundsätzlich sinnvoll einen (echten) Versicherungsmakler zu suchen und mit der Vermittlung und Verwaltung seiner Versicherungen schriftlich (Maklervertrag) zu beauftragen. Jeder Versicherungsvermittler (Makler und Vertreter) sollte seine Pflichtinformation (§ 11 VersVermV) beim Erstkontakt unaufgefordert in Textform vorlegen. Wer dies nicht tut ist ungeeignet. Da immer noch viel zu viele Pseudomakler frei herumlaufen ist der Status des Vermittlers im Vermittlerregister untewww.vermittlerregister.infofo vorher zu überprüfen um festzustellen ob der Vermittler Makler oder Vertreter ist, bzw. die Wahrheit gesagt hat.

Auch unter den Maklern gibt es leider noch einige die nicht immer im Kundenintersse tätig sind. Hier helfen z.B. Erfahrungswerte von Versicherungskunden die bereits von Maklern vertreten werden.

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