Ist das Verschicken von Nacktbildern strafbar?
Es ist unter Jugendlichen mittlerweile gang und gäbe, sich gegenseitig Fotos über WhatsApp, Snapchat oder Instagram zuzusenden, auf denen man entweder nur leicht bekleidet oder gänzlich nackt ist.
Werden diese Bilder weiter (unberechtigt) verbreitet, ist das für die Betroffenen nicht nur unangenehm – Das Ganze kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Was ist Sexting überhaupt?
Das Wort „Sexting“ setzt sich aus den Worten „Sex“ und „Texting“ zusammen, und beschreibt das Versenden eigener freizügiger Fotos per Mail oder Smartphone-App. Oft ist das „Sexting“ Teil eines normalen Chats innerhalb eines Flirts oder einer Beziehung.
Alternativ werden zum Wort „Sexting“ auch Synonyme wie „Send Nudes“ oder das – nur bei Jungen anzutreffende – „Dickpic“ gebraucht.
Wann sind Nacktfotos strafbar?
Nicht jedes Nacktbild und nicht jedes freizügige, erotische Bild ist per se strafbar. Ob ein Verhalten strafrechtlich relevant ist, ist zum einem vom Alter der beteiligten Personen und vom Inhalt der Fotos abhängig.
Was ist Pornografie?
Zunächst muss es sich um eine „pornografische Schrift“ handeln. Hierunter fallen insbesondere Fotos und Videos. Abzugrenzen ist die Pornografie von bloßen erotischen Darstellungen.
Um Pornografie handelt es sich nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH), wenn die Darstellung
„sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachtes an sexuellen Dingen abzielt“.
Bei Pornografie geht es daher um die Erregung des Betrachters, während bei bloßen erotischen Darstellungen ein ästhetischer, kunstvoller Aspekt im Vordergrund steht.
Ein erotisches Selfie, ein tiefes Dekolleté, Bilder im Bikini oder in Unterwäsche und das Oben-Ohne-Foto unterfallen daher nicht der potentiell strafbaren Pornografie.
Anders sieht es hingegen aus, wenn auf den Fotos und Videos das Geschlechtsteil (Penis-Bild oder Fotos der Vagina) und der Intimbereich der Person im Fokus steht, der Geschlechtsverkehr gezeigt wird oder sich die Person selbst befriedigt.
Kinderpornografie und Jugendpornografie
Die Einordnung eines pornografischen Fotos oder eines pornografischen Videos als Kinderpornografie oder Jugendpornografie erfolgt anhand des Alters der dargestellten Person.
Von Kinderpornografie spricht man, wenn die dargestellte Person noch unter 14 Jahre alt ist (Kind). Jugend
Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Schriften
Strafbar macht sich, wer Kinderpornografie besitzt oder diese verbreitet, und selbst mindestens 14 Jahre alt ist (§ 184b StGB).
Empfängt also ein 16-Jähriger ein pornografisches Foto einer 13-Jährigen, macht er sich strafbar. Ebenso macht er sich strafbar, wenn er dieses Bild weiter versendet.
Dabei ist unerheblich, ob das Zusenden der Nacktbilder einvernehmlich und mit Zustimmung des Kindes erfolgte.
Das Verbreiten wird mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Ist der Täter selbst zwischen 14 und 18 (bzw. 21) Jahre alt, wird in aller Regel das wesentlich mildere Jugendstrafrecht angewendet. Gerade bei Jugendlichen ist in vielen Fällen eine Einstellung des Verfahrens möglich – insbesondere dann, wenn die Beteiligen in einer engen Beziehung zueinander standen.
Verbreiten und Besitz von jugendpornografischen Schriften
Gleiches gilt für Personen, welche mindestens 14 Jahre alt sind, und Jugendpornografie besitzen oder verbreiten (§ 184c StGB).
Empfängt der 17-Jährige ein als pornografisch einzustufendes Selfie einer 15-Jährigen, begeht er grundsätzlich eine Straftat.
Das Verbreiten und der Besitz werden nach dem Erwachsenenstrafrecht mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis