Was ist mit "übergroß" gemeint? Gegenüber der "normalen" Größe +1 +2 oder +3 Kleidergrößen? (2-3)XL statt S oder L anstatt M usw? --- es käme wohl immer darauf an. In Bädern wird meistens "angepasste" einheitliche Kleidung getragen, da könnte es auch mit (vll +2) Größen möglich sein, wenn der Arbeitgeber keinen Einwand äußert. - Im Einzelhandel .... Klamottengeschäft, Lebensmittel, no-food, DIY/Baumarkt evtl ja/nein.
Letztendlich bleibt ja offen "wer" und "was" gemeint sein soll. - Ob der Chef etwas sagt oder ein Kunde "missfallen" äußert sind schließlich unterschiedliche Situationen.
Gibt da eine Reportage vom bayerischen Rundfunk: CHEF im FREIBAD! Gehalt und Aufgaben als Bademeister | Lohnt sich das? | BR --- https://www.youtube.com/watch?v=v0mLVboclwU
Rettungsschwimmabzeichen kann man bei der DLRG, der Wasserwacht des DRK oder bei der Wasserrettung des ASB machen. - Es muss ein entsprechender Kurs belegt werden.
Mal hier nach der Postleitzahl schauen und dann einen Verein in der Nähe kontaktieren:
DLRG: https://www.dlrg.de/plz-suche/
DRK Wasserwacht: https://www.drk.de/wasserwacht/
ASB Wasserrettung: https://www.asb.de/suche
Vorab: ich unterstelle aufgrund der "66" im Namen des Fragestellenden, dass es um über 18-jährige geht!!
Niemand "muss" im ZWRD-K in den Unterkünften schlafen, sie werden für die Wachmannschaft kostenfrei zur Verfügung gestellt - aber einen "Zwang" zum dort übernachten gibt es nicht (bei unter 18 J. VORHER mit der EL/WF und den Erziehungsberechtigten klären !!). Teile es der Wachführung entsprechend mit und dann wird da niemand ein Problem drin sehen. Dienst ist Dienst, aber nach Dienst ist frei ...
Du wirst die Badehose ja irgendwo gekauft haben; also frag einfach mal dort nach oder bei Deiner Gliederung oder beim Bademeister nach der örtlichen Meinung.Wobei - es gibt schönere Badehosen.
Sie könnten es dem Vorstand (Vorsitzender bzw Leiter Ausbildung) mit der Bitte um Klärung melden; zumal diese Dinge auch entsprechend registriert werden müssen.
Unabhängig von einer möglicherweise vorliegenden "sportlichen Unfairness" liegt bei einer (möglicherweise) unberechtigten Verleihung des DRSA in Gold ein Verstoß (Ordnungswidrigkeit) gegen §15(1)Nr1 OrdenG (Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen) vor, der nach §15(4) OrdenG "mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden" [sic]. - Die Deutschen Rettungsschwimmabzeichen (Stufe Silber und Gold; ASB, WaWa, DLRG) sind gemäß §3(2) des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen (...) als Ehrenzeichen anerkannt.
2.-4.September - Recklinghausen
Ok, irgendwann hört "komisch" auf.
Hast Du eine einsatztechnische Grundausbildung im Wasserrettungsdienst absolviert? Kaufe Dir im eigenen Interesse das Taschenbuch für Wasserretter (aktuell ist die 3. Auflage) oder lasse es Dir von der örtlichen Gliederung zur Verfügung stellen.
Du merkst evtl selber an den Fragestellungen, dass eine Reihe elementarer Kenntnisse noch nicht vorhanden sind und es ist in meinen Augen von Deiner Einsatzleitung unverantwortlich Dich ohne fundamentales Grundwissen im Bereich Einsatz für so etwas "zu verbrennen".
1) Die Meldung vom Wasser aus erfolgt (über den 2m Betriebsfunk) vermutlich "Adler Musterhausen (Funkkennung Einsatzleitung) von Adler Musterhausen (Funkkennung Raft)" --- es meldet sich somit die einsatztaktische Komponente "RAFT"
2) Positionsmeldung auf dem Wasser... Diverse Möglichkeiten z.B. Flusskilometer, oberhalb/unterhalb von klar(!) definierten Bauwerken (Schleusen, Brücken, o.ä.) z.B. Position ist auf der Naab Höhe Wernberg Köblitz oberhalb der Brücke der Bundesstrasse 14
3) Es greift der Führungsvorgang. (1)Lage analysieren (an Person vorbei - Person am Ufer oder im Wasser treibend??) -- (2)nächste Aktion planen (ans Ufer gehen? gegen die Strömung ankämpfen?) -- (3)"Befehl" ausgeben...
4) siehe Antwort von navynavy; Wenn Du das Funkgerät entsprechend sicherst kann es nicht final verloren gehen. Ordentlich am Raft oder an der Prallschutzweste o.ä. befestigen. (Lass es Dir vor Ort vernünftig zeigen) Und wenn es doch passiert: "Melden macht frei - und belastet den Vorgesetzten (Einsatzleiter)." Ist mir auch schon passiert; Shit happens.
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Um eine Sache nochmal klar zu stellen: Der Vollpfosten bist nicht(!!) Du, weil Du Fragen stellst, sondern die Leute, die Dich ohne(!) irgendeine vorbereitende Ausbildung für so eine Aktion an der Position einteilen. Du möchtest in dem Bereich tätig sein, dass mach den Verantwortlichen klar, dass Du die erforderlichen Ausbildungen dafür brauchst.
Gerne per PN weiteres, wenn gewünscht.
Lesen Sie gelegentlich auch mal die Antworten unter Ihren anderen Fragen?
1) Fragen Sie Ihren Kompaniefeldwebel aka Spieß oder den zuständigen Disziplinarvorgesetzten. Alle anderen Informationen oder Auskünfte sind für Sie insb. jetzt in der Grundausbildung was wert? -> 'Genau "nix, nada, nothing, null-komma-null-null-gar-nix..."
2) Haben Sie überhaupt schon mal in der Angelegenheit mit den unter (1) genannten gesprochen?
1) Ihr Einsatzleiter ist menschlich ein kleines (unfähiges) Licht.
2) Wenn Sie richtigerweise erkennen, dass Sie für die Aufgabe die Ihnen der EL übertragen möchte mangels Ausbildung nicht geeignet sind haben Sie in der Sache mehr Verstand als Ihr Einsatzleiter.
3) Es gibt in der DLRG kein "Befehl und Gehorsam" wie Ihr EL es sich wahrscheinlich wünscht oder vorstellt
4) Wenn Ihr Einsatzleiter Ihnen droht (das ist lt Ihrer Fragestellung der Fall) ist er methodisch (zensiert) - dann soll er das doch zur Anzeige (nach §323c StGB) bringen. Sie können Sich da ganz entspannt zurück lehnen.
5) Halten Sie sich an den Punkt (3) meiner vorherigen Antwort in Ihrer vorherigen Frage.
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Und ganz menschlich/kameradschaftlich stimme ich "Knuddel23" zu. Irgendwas läuft in Deinem OV richtig schief, da solltest Du Dir überlegen die Bw-Zeit zu nutzen und einen evtl erforderlichen persönlichen Abstand zu diesen "seltsamen" Einsatzmenschen bei Dir aufzubauen.
Wenn sich die Gelegenheit findet sprich mal Deinen GA-Spieß o.ä. in privater Angelegenheit auf dieses Verhalten Deines EL an. Da wirst Du wahrscheinlich auch erfahren, dass (1) zutreffend ist.
1) Wenn Sie sich vom Befehl "Das ist Ihnen verboten" unrichtig behandelt fühlen beschreiten Sie die bekannten Wege gem Wehrbeschwerdeordnung.
2) alles andere ist Kaffeesatzleserei und interessiert Ihren Dienstherren recht wenig.
3) Sie sind Soldat (Saz/FWDL ?) und als solches ist der erste Ansprechpartner in einem Katastrophenfall die Dienststelle und keine private Organisation.
Mach doch die JuLeiCa... - Ansonsten erstmal FA WRD abschließen und ein bisschen Erfahrung anstatt nur Scheine sammeln.
Es gibt die Fachschienen Boot, Tauchen, Strömung...
Was soll außerdem heißen, nicht in die schwimmerische Richtung?
Die roten bzw gelben Klamotten solltest Du in den freien Tagen (bzw außerhalb des Dienstes) nicht tragen. - Wieso weshalb warum kann Dir Dein Wachleiter gerne näher erläutern.
es ist einzutragen bei..
Gold ...(abgelegt bei Schule, Verein, o.ä.).... am: ...(Datum)...
Bsp.
Gold: ..... SV Musterhausen ..... am: 29.10.2015
oder
Gold: ..... Erich-Kästner-Schule..... am: 29.10.2015
Ich vermute mal, Du fährst zum in erster Linie zum Treffen, denn für die Meisterschaften sollte es alle Informationen vom Trainer geben.
Also...
Besteck, Geschirr, Geschirrtuch
Luftmatratze/ISO-Matte und Schlafsack
Sportschuhe mit heller Sohle (Turnhalle)
GUTE LAUNE
Es ist schade, dass euer Betreuer da gar keine Informationen weiter gegeben hat. Da solltet ihr zu Hause nochmal "meckern".
Recklinghausen, Andernach, Kornwestheim, Schöppingen, Mainz, Stuttgart, usw
einfach mal nach "dlrg silber wochenendkurs" suchen...
Schon seit mehreren Jahren wird das so gemacht.
Rede mal mit deinen Eltern zusammen mit deiner Übungs- oder Badleitung darüber das Dir das unangenehm oder einfach nur nervig ist. Wenn das nicht hilft fragt bei denen nach der Ausbildungsleitung im Vorstand.
Das hängt vom Boot, örtliches Revier, Wetter, Auftrag, Dauer, Ausstattung, Ausbildung, Funktion und persönlicher Art ab. Frag besser die Kameraden in der eigenen Gliederung.
Habe dasselbe Problem gehabt. Unser Rettungsschwimm-Lehrer hat da gesagt, dass gar keine Schwimmbrillen bei Rettungsschwimmern in der Ausbildung oder Prüfung erlaubt sind. Auch für uns Brillenträger mit Korrekturgläsern keine Ausnahme erlaubt. Habe selber -4 Diopt. und mit Kontaktlinsen hatte es aber keine Probleme gegeben; allerdings ist einmal eine Tageslinse im Becken verloren gegangen - passiert halt. Mach Dich nicht bange, dass klappt auch ohne Brille.