Hallo, Die Fa. Teleshop hat ihren Sitz in Lichtenstein, das hat schon seinen Grund. Lt. geltender, deutscher Rechtssprechnung kann ein Versender bei einem Vollretournierer keine Versand- oder sonst. Kosten erheben. Für dich gilt übrigens deutsches Recht. Damit kannst du den Brief der Fa. Teleshop ruhigen Gewissens ignorieren. Sollten Sie den Betrag anmahnen, dann bitte schriftlich widersprechen. Die "Masche" den Preis bei dem Versender über "seltsame Kosten" zu erhöhen ist übrigens bekannt.
Windsurfing ist okay, die Wellen am schwarzen Meer taugen nicht wirklich zum Surfen. Die Strände in Eforie sind teilweise durch Felsen begrenzt, also Vorsicht. In Mamaia habe ich kaum Wellen erlebt.
Die NW ist aus der "Freien Presse" entstanden. Ansonsten besorge dir eine Firmenbroschüre und sog. Mediadaten. Da hast du ne Menge Arbeit vor dir.
Aus Deutschland vorwiegend das Emsland mit Schweinefleisch und Niedersachsen mit Milch. Aber die Milch kommt häufig aus ganz Europa
lass das einen Fachmann machen, er überprüft dann auch den Kompressor auf Dichtigkeit, prüft die Flüssigkeit und steht in der Gewährleistung. Daneben würdest du bei einem Do it yourself aussehen wie Sau.
Hast du die richtigen Adressen auf die Pakete geschrieben? Wenn ja, kommt es entweder zurück oder wird an den richtigen Empfänger geleitet. Wenn nein, dann brauchst du Geduld. Bei Otto werden die Teile entweder an dich retourniert, dauert bis zu 2 Wochen und setzt voraus, das im Paket dein Absender zu finden ist oder Otto leitet es an Dell weiter. Kann man deinen Absender nicht finden, kann es sein, dass das Paket vernichtet wird. Was Dell macht, keine Ahnung. Juristisch bist du in der Klemme. Bei falscher Rücksendung haftest du gegenüber den Lieferanten. Gruß Ralf
legal nicht, jedenfalls in Deutschland. Es gibt da Länder, da ist das einfacher. In Deutschland müsste dir schon eine größere Firma gehören, denke mal an das VW-Gesetz.
Es hängt davon ab, ob du in der Ausbildung bist. Ich vermute, deine Frage bezieht sich auf die sog. Nebenjobs beim Studium etc. Wenn du nicht mehr in der Ausbildung bist, dann ist das Thema auch durch. Allerdings kannst du auch nicht ewig in der Ausbildung sein, da gibt es einen Zeitpunkt, da könnte finito sein.
Das kommt darauf an, in der Ausbildung oder danach? Welche Stadt? Bist du verheiratet, hast du Kinder? Ist es ein Beamtenjob oder eine Tätigkeit als städtischer Angestellter? Dein Alter spielt ebenfalls ein Rolle.
gehe auf die Seite von HP und lade dir den neusten Treiber herunter, einfach deine Typenbezeichnung eingeben. Manchmal streiken Scanner, wenn sich der Rechner vor dem Scannen im Stromsparmodus befunden hat. Näheres findest du in Foren.
Es gibt keine unverkauften Neuwagen, sie werden immer zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt verkauft. Wenn sich deine Frage darauf bezieht, wie lange der Händler ein Auto zinsfrei auf dem Hof stehen haben kann, ca. 3 Monate, je nach Hersteller. Wenn er länger steht, sinkt der Preis oder es wird eine Tageszulassung. Weg gehen die immer.
Gewinnspiele sind häufig sehr ähnlich. Es gibt übrigens keinen Anbieter, der von Fernsehsendern gesponsort wird. Die nutzen höchstens Adressen, die in den TV-Gewinnspielen generiert werden. Damit ist das Gewinnspielunternehmen rechtlich "Sponsor" des TV-Senders. Sei vorsichtig mit deinen Bankdaten. Überlege dir, ob dir die Teilnahme den Monatsbeitrag wert ist.
Hallo Woodpeeker, abwarten, ob etwas schriftlich kommt. Wenn ja, unmittelbar schriftlich widersprechen, Einschreiben ist immer gut. Buchen sie dann den Betrag ab, zurück buchen lassen. Ohne Widerspruch kann es problematisch werden, da du vermutlich einen zweiten "Kontrollanruf" bekommen hast, der mit deinem Einverständnis aufgezeichnet wurde. Den haben verschiedene Firmen schon mal vor Gericht abgespielt, macht die Sache komplizierter. Also: Widersprechen und falls abgebucht wird, zurück holen. Gruß Ralf
Es geht bei Häusern sicherlich um einen erheblichen Wert. Ich empfehle dringend, den Rat einen Anwalts, Fachgebiet Erbrecht, einzuholen. Seriös kann man das in einem Forum nicht beantworten. Lass dir vom Anwalt aber auf jedem Fall im Vorfeld einen Kostenvoranschlag für die Auskunft geben. Gruß Ralf
Juristisch gesehen hat die Verkäuferin recht. Sie brauchte nicht einmal einen Gutschein oder einen Warenumtausch anbieten. Die Verpflichtung zur Rücknahme gibt es nur im Versandhandel, Basis ist das Fernabsatzgesetz. Beim Kauf im stationären Geschäft ist die Rücknahme eine reine Kulanz. Anders verhält es sich nur, wenn der Artikel defekt oder beschädigt ist. Eine weitere Ausnahme liegt dann vor, wenn der Käufer nicht geschäftfähig ist. Gruß Ralf
Ich kann nur bestätigen, dass ekomi negative Bewertungen, zumindest zeitweise, löscht. Bei einer negativen Bewertung bekommt man als Kunde von Ekomi irgendwann ein Mail, dass die negative Bewertung im Schlichtungsverfahren zurückgezogen wurde. Nicht von mir, sondern von Ekomi. Bewertungen bei Ekomi unterliegen demnach der ZENSUR. Ich habe eine negative Bewertung für discount24 verfasst, die ist bis heute nicht auf der Seite von Discount24 zu finden. Sehr schade, denn letztlich schaden sich Shops mit zensierten Bewertungen auf die Dauer selber, wenn diese Hintergründe dann in neutralen Foren diskutiert werden. Gruß Ralf