Evt. hast Du falsch gemessen. Tun übrigens sehr viele Frauen falsch.

http://www.buestenhalter.com/germany/bh_groessen/bh_groessen.htm

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Lach, Dein Großvater hat eine blühende Fantasie.

ein Angeklagter brauch nichts zu sagen, wenn er sich damit selbst belasten würde.

Soweit so gut, und wenn er nichts sagt, heißt es noch lange nicht das er schuldig ist und dementsprechend verknackt wird.

Das Gericht muss beweisen das er schuldig ist, evt. je nachdem wie schwer die Tat ist, kommt er in Untersuchungshaft.

Und was ganz wichtig ist, ein erzwungenes "Geständnis" wohl auch noch mit Gewalt, ob körperlich oder psychisch hat vor Gericht keine Gültigkeit.

Menschen würden wohl nahezu alles gestehen, wenn man Gewalt ausübt, hauptsache diese Gewalt hört auf.

In Filmen sieht man so was ja immer wieder, aber die Realität sieht in Deutschland jedenfalls anders aus.

Es heißt immer noch bei uns: Der angeklagte ist solange unschuldig bis man ihm die Tat beschwisen hat.

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Diese Frage kann Dir NUR Dein Frauenarzt zu 100% richtig beantworten!

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Darf mein Vermieter nach Kündigung die Miete einbehalten?

Guten Tag liebe Experten,

ich versuche mal mein Dilemma zu beschreiben, dass ich am Wochenende erlebt habe und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Ich habe Anfang Januar einen Mietvertrag unterschrieben zum 1.2.15. Die Vermieterin hat darauf bestanden, dass sie zu diesem Zeitpunkt noch KEINE Kaution haben will, da sie unbedingt auf ihren Bank Berater warten wollte der bis zum heutigen Tage wegen Krankheit ausgefallen ist. Ich habe mehrfach angeboten ihr das Geld zu überweisen oder es auch in Bar zu geben, dies wurde abgelehnt.

Eine Woche vor Einzugstermin durfte ich in die Wohnung und habe gestrichen und schon einen Teil ausgeräumt.

Die Vermieterin hat mich mit ihrer "sehr netten Art" und ihrem Entgegenkommen und ihrer Großzügigkeit sehr getäuscht. Nun gab es unter der Woche immer wieder harmlose Unstimmigkeiten. Am 1.2.15 jedoch steigerte sich die Dame so in diese Lapalien hinein, dass es so eskalierte, dass wir den Mietvertrag wieder annulliert haben. Dies geschah mit ihrem Sohn und ihrer Schwiegertochter unter mehreren Zeugen (da die Dame nicht dazu in der Lage ist sich normal und sachlich zu unterhalten). Ich bin also direkt am 1.2. wieder ausgezogen und wir haben mit dem Sohn vereinbart, dass wir bis zum 8.2.15 wieder komplett ausgezogen sind.

Zu diesem Zeitpunkt wurde allerdings von mir bereits die erste Miete bezahlt. Da ich jedoch das Mietverhältnis nicht angetreten habe, verlange ich das Geld nun natürlich vollständig zurück. Die Vermieterin will das Geld aber erst nach der Wohnungsübergabe zurücküberweisen. Sie behält es also m.M.n. als Kautionsersatz ein.

Ist das rechtens? Darf sie eine Miete als Kautionsersatz einbehalten (nach BGB 547 ja eigentlich nicht)? Darf sie eigenständig Geld von der Miete abziehen für die NK die in dieser einen Woche vor Einzug entstanden sind (Strom lief zu diesem Zeitpunkt schon auf meinen Namen).

Vielen Dank!

VG Caroline

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Eine Miete darf NICHT als Kaution genommen werden.

Versuchen aber recht viele Vermieter, rechtlich gesehen ist das aber verboten.

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Pfefferspray ist FSK18. Pfefferspray darf gegen einen Menschen nicht eingesetzt werden (außer im Notfall) da es sonst als eine gefährliche Körperverletzung gelten würde und strafbar wäre.

Pfeffersprays die als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet sind, unterliegen in Deutschland nicht dem Waffengesetzt und können somit frei erworben und besessen werden – ohne Altersbeschränkung. Das heißt, auf dem Pfefferspray muss deutlich ein Schriftzug „Nur zur Tierabwehr“ oder „Tierabwehrspray“, etc. angebracht oder aufgedruckt sein.

Ohne dieser Kennzeichnung „Tierabwehrspray“ gelten solche Abwehrsprays als Reizstoffsprühgeräte und unterliegen dem Waffengesetz.

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Es kann sein das Du Probleme mit dem Knorpel hast, bzw mit dem Meniskus. Knorpelschmerzen merkst Du vorne an der Kniescheibe...und Meniskusschmerzen in der Kniekehle. Ab damit zum Orthopäden, nur der kann Dir wirklich helfen!

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Warum geht man mit einer solchen frage nicht zum Frauenarzt?

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Das kannste Dir fast selber beantworten. Wenn Dich einfach an die Geschäftsstelle.

mpressum

Primark Mode Ltd & Co KG Wandsbeker Zollstr. 59 22041 Hamburg

Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRA 113067 Persönlich haftender Gesellschafter: Primark Mode Limited, London, England (Handelsregister für England und Wales Nr. 7583144)

Ust-Identifikationnummer: DE271976747

Geschäftsführer: Frank Hornung, Martin Klitgaard, Wolfgang Krogmann

E-Mail: kontakt@primark.de Telefonnummer: 0201 63298101

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Sämtliche Filmportale die Du aufgeschrieben hast, sind eh illegal. Aber die GEIZ IST GEIL MENTALITÄT ist wohl noch stärker ausgeprägt als ich dachte.

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Eine dicke Prellung

Kommt immer drauf an was gebrochen und /oder verstaucht bzw geprellt ist, mir tat ein Armbruch nicht gerade weh eine Prellung am Steiß dafür um so mehr.

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