Genau. Die Hälfte der Differenz der jeweils während der Ehezeit hinzugewonnen Vermögens kann geltend gemacht werden bei Scheidung.

Mehr Infos auf: www.jetzt-scheiden-lassen.de

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Wenn der Ehegatte Anspruch auf Zugewinnausgleich geltend macht, dann kann der Kontostand als Endvermögen relevant werden, wird aber nicht isoliert betrachtet, sondern nur die Summe aller Vermögen...

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B hat keine direkten Ansprüche an dem Haus, da B nicht im Grundbuch steht und somit kein Eigentümer ist. Allerdings steht B ein Anspruch aus Zugewinnausgleich zu, der unter anderem den Wertzuwachs der Immobilie während der Ehe ausgleicht.

Für den Fall einer Scheidung gibt es hier einige Infos: www.jetzt-scheiden-lassen.de

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Für die Eigentümerstellung ist es unrelevant, wer wieviel in das Haus gesteckt hat. Dir gehört die Hälfte des Hauses. Bei Trennung kannst du von ihm Nutzungsentschädigung verlangen, wenn er allein druin wohnt. Andersherum kann er von dir Beteiligung am Kredit verlangen, wenn du ebenfalls Kreditnehmer bist.

Für den Fall der Scheidung: www.jetzt-scheiden-lassen.de

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Sie sparen sich den Kanzleibesuch, die Korrespondenz findet per Telefon und E-Mail statt. Daher ist die Berabeitung schneller.

Inzwischen führen wir auch viele gerichtliche Scheidungstermine online per Videokonferenz durch, dann ist tatsächlich das gesamte Verfahren online.

Es fallen lediglich die gesetzlichen Mindestgebühren an. Alle Infos unter: www.jetzt-scheiden-lassen.de

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Sie sparen sich den Kanzleibesuch, die Korrespondenz findet per Telefon und E-Mail statt. Daher ist die Berabeitung oft schneller.

Inzwischen führen wir auch viele gerichtliche Scheidungstermine online per Videokonferenz durch, dann ist tatsächlich das gesamte Verfahren online. Ansonsten wird Sie natürlich ein Rechtsanwalt persönlich zum Scheidungstermin begleiten - ohne etwaige Mehrkosten.

Es fallen lediglich die gesetzlichen Mindestgebühren an, genauso wie bei den meisten regionalen Anwälten. Alle Infos und einen Kostenrechner unter: www.jetzt-scheiden-lassen.de

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Die Online-Scheidung ist genauso rechtskräftig wie jede andere Scheidung. Sie sparen sich den Kanzleibesuch, die Korrespondenz findet per Telefon und E-Mail statt. Daher ist die Berabeitung schneller.

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Es gilt hier, sich zu verständigen und die räumliche Trennung insbesondere nach Kindeswohlgesichtspunkten aber auch entsprechend von Unterhaltsfragen herzustellen. Es besteht die Möglichkeit der Trennung innerhalb des Hauses oder der Auszug eines Ehegatten. Nach der Scheidung wiederrum können Sie Ihren Ex-Mann idR zum Auszug zwingen - mit angemessener Frist.

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Auch wenn die Einsicht spät kommt, wenn Person 2 das alleinige Sorgerecht beantragt, so wird es doch gewürdigt. Das Sorgerecht wird wohl nicht entzogen. Es bestehen durchaus Chancen, dass Person 1 auf Antrag das alleinige Sorgerecht erhält, wenn bei Person 2 das Kindeswohl gefährdet ist.

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Die Angst vor hohen Kosten sollte nicht dazu führen, die Scheidung aufzuschieben. Wer sich bewusst für eine Scheidung entschieden hat und nur die gesetztlichen Mindestgebühren (ggf. in Raten) bezahlen möchte, dem empfehle ich die stressfreie Online-Scheidung auf www.jetzt-scheiden-lassen.de

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Eine frühzeitige Scheidung kann finanzielle Vorteile haben, da bei einer verzögerten Scheidung ggf. ein höherer Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich zu zahlen ist.

Hinsichtlich gemeinsamer Kinder gilt auch nach Scheidung idR das gemeinsame Sorgerecht fort. Im besten Falle können sich die Eltern zum Wohle des Kindes auf ein Umgangsmodell einigen.

Wenn alle Folgesachen gütlich geklärt sind oder geklärt werden sollen, ist die Scheidung selbst nur noch Formsache. Hierfür bietet sich unsere Online-Scheidung auf www.jetzt-scheiden-lassen.de an.

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Im Rahmen des Scheidungsverfahrens kann man einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe an das Gericht stellen. Hierfür muss man ein entsprechendes Formular mit Angaben und Belegen zum Einkommen beifügen.

Bei unseren Online-Scheidungen stellen wir auf Wunsch den Verfahrenskostenhilfeantrag für den Mandanten, alle Infos unter: www.jetzt-scheiden-lassen.de

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Mit einem Ehevertrag können die Ehegatten von den gesetzlichen Bestimmungen bei einer Scheidung abweichen. Insbesondere kann ein Ehevertrag dazu führen, dass der Zugewinnausgleich oder der Versorgungsausgleich, der ansonsten bei der Scheidung durchgeführt wird, ausgeschlossen oder beschränkt wird. Meist ist die Scheidung mit einem Ehevertrag schneller und konfliktfreier durchführbar.

Für einvernehmliche Scheidungen - mit oder ohne Ehevertrag - bietet sich unser Online-Service auf www.jetzt-scheiden-lassen.de an.

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