Ich finde das eine Frau schon sehrwohl allein entscheiden sollte, ob sie das Kind bekommen möchte oder nicht. Zum GV gehören zwei, sowie auch um mit den Folgen zurecht zu kommen Wozu auch eine Schwangerschaft zählt). Ich bin Mutter einer Tochter und kann auch nur aus Sicht einer Frau schreiben, aber eine Schwangerschaft ist für eine Frau eben auch anders wie für einen Mann. Und dies meine ich nicht körperlich, sondern auch seelisch. Wenn Sie sich dafür entscheidet hat Sie sich das auch gründlich überlegt (im Bezug auf die von dir angesprochenen Komplikationen). Und die männliche "Austattung" ist kein Freifahrtschein! Konsequenzen waren nunmal vorherzusehen für beide. Wenn eine Frau sich für eine Abtreibung entscheidet gegen Ihren eigentl. Willen kann dies zu extrem seelischen Problemen führen. Und was den Unterhalt anbelangt ... wie gesagt ...Konsequenzen waren kalkulierbar. SIe ist ja nicht nur schwanger geworden, weil sie Unterhalt von dir möchte..
Das hat sich alles wunderbar gelöst. Ich habe nochmal mit meiner Ärztin gesprochen. Die hat mir dann sofort ein Beschäftigungsverbot aufgrund meiner Vorgeschichte ausgestellt. Dazu kommt das ich meiner Chefin und dem BL vorher von meiner Schwangerschaft erzählt habe und mir von beiden erheblichen Beschimpfungen anhören musste. Ich war seelisch total fertig. Ich habe auch lange im Beschäftigungsverbot gebraucht um das so hinzunehmen was die mir an den Kopf geworfen haben. Man bedenke das meine Chefin selbst im Betriebsrat der Fa. ist. Innerhalb der Schwangerschaft gabs dann auch wieder sehr erhebliche Probleme, wer weiss ob das noch gut ausgegangen wäre, wenn ich mich ständig den miesen Äusserungen meiner Chefin länger hätte ausgesetzt. Zudem kam dazu das sie mir extra heftige Aufgaben gegeben hat trotzdem sie wusste was los war.
Wenn der Schimmelfleck wieder auftaucht, solltest Du ggf. deinen Vermieter bescheid geben. In der regel muss er sich darum kümmern. wichtig ist das Schimmel auch eine Gesundheitsgefährdung darstellt. Und das nicht unerheblich. Schau mal .. http://www.enviromed.de/schimmel-in-der-wohnung.html. Falls der Vermieter sich dann nicht darum kümmert... erkundige dich ob man auf kosten des vermieters einen Gutachter bestellen kann, der den schimmel untersucht. Frag deinen Mum ob du vllt. an der stelle etwas die Tapete entfernen kannst. Darunter müsste dann auch was sein (vllt. sogar mehr als auf der tapete). Es gibt auch messgeräte, die die Feuchtigkeit in der wand messen kann. es gibt grenzwerte die in einem Raum herrschen dürfen. Vllt. habt ihr ja so ein Gerät. Ich würde auf jedenfall vllt etwas die tapete entfernen.
Hm.. wenn der andere Fahrer noch stand bevor du losgefahren bist, kann es sein das er vllt. etwas zu schnell unterwegs war? Wo hast du das Fahrzeug getroffen? Wenn er fast an dir vorbei war und du ihn noch getroffen hast, denk ich mir das er zu schnell war. Man kann Deine Frage ohne richtigen Angaben nicht ganz beantworten. Wichtig ist auf jedenfall immer Zeugen vllt. aufzuschreiben, wenn man die Polizei nicht benachrichtigt. Die kommen auch nicht immer bei solchen Fällen (war neulich ein Bericht im Fernsehn). Stand das Fahrzeug noch als Du losgefahren bist? Du hast geschrieben das Du beim anfahren nach hinten geschaut hast ...wo war das andere Fahrzeug beim nach hinten sehen?
Also mal ganz ehrlich .. sogar ich hab die aus nem ganz normalen Baumarkt gekauft. Ich weiss nicht genau ob das vllt. mit der Stärke zu tun hat, das dir keiner helfen konnte, aber das kann ich mir net vorstellen.... Bei obi, toom, praktiker etc gibts die. Google doch noch mal...
kann es vllt. sein das er flöhe hat? da gibt es in der apotheke ganz tolle mittel gegen. aber um sicher zu gehen, geh einfach morgen mal zum tierarzt. falls flöhe nicht behandelt werden, können sie auch in kissen oder sofas ansiedeln. sie gehen auch auf menschen (zwar nicht so wie die normalen flöhe, aber trotzdem nervig).
ich hatte eben auch das problem das ich keinen internet zugriff hatte. bin aber am router angeschlossen. habe einfach den stecker des routers rausgezogen, paar sec. gewartet und wieder reingesteckt... lief!^^
kommt drauf an wo du beschäftigt bist. falls du bei der gemeinde oder der stadt angestellt bis, hast du immer etwas mehr und einen etwas sicheren job.ich würde mir die weiterbildungen zur erzieherin oder noch weiter auf jeden fall offen halten. da bekommst noch mehr. In den letzten jahren wurden ja immer weniger kindergärtnerinen angenommen, sondern lieber erzieherinen.
ich weiss das es von Mozilla was gibt... "mozilla Thunderbird". aber da ich bereits 2 mal meinen rechner zur reperatur geben musste ( konnte nix mehr machen), hatte ich angst das andere ( diejenigen die den rechner in der werkstatt hatten) auch drauf zugreifen könnten. daher hab ich es deinstalliert. das immer neu einloggen ist halt sicherer :-)
Gehe nochmal ganz genau das Mutterschaftsgesetz durch.http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=3264.html Kann dein AG dir keinen schwangergerechten Arbeitsplatz anbieten, sollte er dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Das kann er machen, denn falls du dich beim gewerbeaufsichtsamt meldest und er dich gegen die vorschriften des Mutterschutzgesetztes arbeiten lässt, kann er eine erhebliche geldstrafe bekommen. Wichtig!! dies ist nur in dem Fall so, falls er sich gegen das Mutterschutzgesetz hält. Wenn er eine sogenannte Umlage eingezahlt hat, hat er ja keine nachteile, er bekommt das ganze geld was du bekommst wieder. Der FA kann nur ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn das leben des ungeborenen Kindes oder deines durch die arbeit gefährdet ist. Das im Sitzen arbeiten ist kein grund dich zu hause zu lassen. Aber der Arbeitgeber muss dir die möglichkeit geben immer mal aufzustehen und dich zu bewegen. alles gute :-)
Also es gibt 2 verschiedene Arten von einem Beschäftigungsverboten. Eines kann vom AG ausgesprochen werden, und eines vom Gyn. In deinem Fall müsste eigentl. dein fa reagieren. Ich würde an deiner Stelle mir von einem zweiten Gyn eine weitere meinung einholen. manche Krankenkassen regieren auch, ruf sie an, erkläre deine situation. sie können dann gemeinsam mit dem Gyn entscheiden was zu tun ist. Ich habe schon öfter gelesen das die FA angst haben ein bv auszusprechen. das dürfen sie auch nur, wenn das leben des ungeborenen kindes od der mutter gefährdet ist. und du hattest blutungen .. da muss was passieren! schau mal auf der hp deiner krankenkasse. viele haben zum thema schwangerschaft und bv oder krankenmeldung eine seperate ratgeberseite. wie zb die aok http://www.aok.de/bundesweit/leistungen-service/ratgeber-foren-eltern-kind-26544.php?action=search&type=tag&searchfor=besch%C3%A4ftigungsverbot
alles gute für deine schwangerschaft :-)
Hallo Ich232, erstmal tut es mir sehr leid für dich, das du allein mit einem solchen verdacht "leben musst". Ich persönlich würde dir auch raten nicht seinen fb acc. zu öffnen. du möchtest wirklich wissen was los ist? dann rede mit ihm. versuch einen passenden moment abzuwarten und schlag ihn vllt. ein abendessen bei euch zu hause vor und rede ganz in ruhe mit ihm. stell dir mal vor, dein mann merkt das du sein acc bei fb geknackt hast und es stellt sich raus das wirklich nichts war oder ist? dann kann er dir nicht mehr vertrauen, da du ihm nicht vertraust. es gibt auch andere möglichkeiten herrauszufinden ob dein mann dich betrügt. beobachte ihn...am besten ist wirklich du stellst ihn zur rede, erklärst ihm deine angst. er muss ja darauf reagieren. sag ihm das du ihn liebst und er bitte ehrlich zu dir sein möchte, da (falls es jemand anderes exestiert) es nur fair beiden gegenüber wäre mit offenen karten zu spielen. ich wünsche dir sehr viel kraft und hoffe das dein mann dich nicht betrügt.
Hallo :-) Ich finde es total schön das du dich entschieden hast noch etwas zu machen. Nur ob der Kindergarten da das richtige ist ... hm.. Meine Schwester ist kintergärtnerin. In Ihtrer Schwangerschaft kam das Thema beschäftigungsverbot auf, da es um Ihre Immunität gegenüber der Kinderkrankheiten wie z.B. Röteln ging. Ich würde dies evtl. mit deinem Gyn absprechen. Nicht das sie evtl. zu problemen führen kann. Ausserdem solltest du mit bedenken, das du dort wie alle Mitarbeiter in den Räumen auf kleinen Möbeln sitzt. Weiss nicht ob das auf längere Sicht so gut ist.
Alle 4 Zähne auf einmal? Also mein Zahnarzt hätte das nicht allles auf einmal gemacht. Aber egal :-) Es ist normal das man einen Tag später schlimmer aussieht , z.B. als wenn man verprügelt wurde. Bei mir wurden die Wangen ab dem 2. Tag zusätzlich komplett blau. Das hat ca. 4 Tage gedauert, bis das blaue verschwand. Die Wange solltest Du weiter kühlen. Empfohlen vom ZA wurde mir das ich mit einem kalten Waschlappen kühlen soll. Das brachte garnichts. Ich habe dann Tag und Nacht mit diesen Gelkühldingern gekühlt. Dauerte ca. auch 4 Tage bis es nicht mehr ganz so dick war.
Ich habe auch zwei Knie ops ambulant machen lassen, und bin von beiden nicht überzeugt. Ich würde einfach nach Fachkliniken in Internet schauen und deren Referenzen prüfen. Ist heute Dank des "www" ja kein Problem mehr. Meine nächste Op werde ich definitiv in einer dieser Fachklinik machen. Auch wenn ich dafür weiter fahren müsste. Bespreche Dein Anliegen auf jeden Fall mit dem Arzt. Ggf. hole noch eine weitere Meinung ein, falls Du Dir unsicher bist. Aber am besten bist Du definitiv in einer Fachklinik aufgehoben. Ich drück Dir die Daumen und gute Besserung :-)
NACHTRAG
Haben soeben mit der Arbeitsagentur telefoniert. Laut dem Gesetz muss kein schriftlicher Vertrag vorliegen. Trotzdem wurde das Arbeitsverhältnis zum 23.04.12 aufgenommen. Das bedeutet 1. muss man sich zu diesem Datum bei der Arbeitsagentur abmelden, weil Beschäftigung aufgenommen wurde. 2. Kündigt der Arbeitnehmer selbst den Vertrag der eigentl. nicht unterzeichnet wurde, bekommt der AN eine Sperre von der Arbeitsagentur für Arbeit.. Man hat also nur die Chance dort weiter zuarbeiten bis man was anderes gefunden hat. Trotzdem besteht er auf seinen gesetzlichen Urlaub und die 13 Std. ohne Pause zieht er auch nicht durch, weil das deutlich gegen das Gesetz vertösst. Irgendwie wird man dafür bestraft, das man schnell wieder Arbeit haben wollte und dem neuen Arbeitgeber sogar noch entgegengekommen ist, weil man vor erhalt des Vertrages begonnen hat