Statt eines Mietwagens könntet Ihr auch einen Roller mieten, ich glaube, dass drei Jahre Autoführerschein in Spanien ausreicht für den Roller. Um Can Picafort würde ich mir folgendes anschauen.

- Nekropole von Son Real (Strandspaziergang von Can Picafort nach Osten)

- Altstadt von Arta

- Altstadt von Alcudia und dann weiter zum Cap Formentor

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Tja, im Zweifel Steuerberater wechseln. Mangelnder Kontakt zum Berater ist aus meiner Sicht der häufigste Wechselgrund, im Preiswettbewerb befinden sich Steuerberater in der Regel nämlich nicht.

Steuerberater sind häufig sehr ausgelastet. Nach meinem Verständnis gehört aber der regelmäßige persönliche Kontakt bei diesem Umsatz dazu.

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Das ist kein Dreiecksgeschäft, da eine der Parteien im Drittland sitzt. Solche Umsatzsteuerfragen sind immer heikel aus haftungsrechtlichen Gründen und sie erfordern Spezialwissen.

Das Thema ist aus meiner Sicht nichts, was in einem Forum kostenlos beurteilt werden sollte. Kläre das mit einem Steuerberater ab. Nur mal so viel: zu solchen Konstellationen erging in den letzten zwei, drei Jahren auch BFH-Rechtsprechung, ich habe die Aktenzeichen aber nicht im Kopf.

 

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Sportwagen (gerade vergleichbar zu Lamborghini) kosten immer viel Geld. Nimm die Corvette, da bekommst Du viele PS fürs Geld.

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Die Besteuerung der Kapitalerträge hängt nicht immer vom Zahlungszeitpunkt ab.

Sofern es nur um die konkreten Beispiele geht, okay. Ansonsten müsste man beispielsweise auch an die Besteuerung ausschüttungsgleicher Erträge bei Investmentfonds denken oder an weitere Fälle.

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In Spanien darf man mit einem Auto-Führerschein auch größere Roller fahren. Ich weiß nur nicht, ob man das schon ab 18 darf oder ob man den Auto-Führerschein mindestens drei Jahre oder so haben muss.

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Fragt das doch Euren Chef. Ich glaube aber nicht, dass Eure Lohnkosten höher sind als die Kosten der Verrechnungsstelle (zumindest, wenn Ihr einigermaßen effizient arbeitet und die Software nutzt, die Ihr habt). Vielleicht sollt Ihr in der gesparten Zeit etwas anderes machen, was Euer Chef für sinnvoller hält.

Außerdem: für war braucht Ihr denn Eure Zeit genau? Ich glaube nicht, dass Ihr beim Prozess Rechnungschreiben überhaupt nennenswert Zeit einspart, eher dann bei der Überwachung des Geldeingangs/Mahnwesens.

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Du könntest zur Steuerehrlichkeit zurückkehren mit einer "Selbstanzeige". Wenn die richtig gemacht wird, erhältst Du Straffreiheit. Diese Nachdeklaration sollte aber unbedingt mit einem Steuerberater gemeinsam gemacht werden, das Thema ist zu heikel.

Ansonsten musst Du halt mit Deinem Gewissen (ist offenbar weniger das Problem) und der Angst vor Entdeckung leben. Viele Anzeigen kommen tatsächlich aus dem privaten Bereich, vor allem bei Scheidungen.

In Deinem Fall erhöht sich das Entdeckungsrisiko noch durch Betriebsprüfungen des Finanzamts bei dem Portal oder des Dienstleistungsunternehmens, welches die Abwicklung übernimmt. (Wahrscheinlich ist das Portal im Ausland, der Abwickler aber in Deutschland). Wenn die den Abwickler prüfen, müsste das Finanzamt Zugang zu vielen relevanten Informationen haben. Dann könnte es je nach Engagement Kontrollmitteilungen an die Wohnsitzfinanzämter der Damen geben.

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Die Fachdiskussionen zu dem Thema laufen unter den Stichwörtern meritorische Güter/demeritorische Güter. Über Wikipedia findest Du da wahrscheinlich einen guten Einstieg in das Thema.

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Die Wahl der Steuerklassen ist für die Steuer am Ende irrelevant. Abgerechnet wird in der Einkommensteuererklärung und da wird immer "richtig" gerechnet. Die monatlichen Lohnsteuerzahlungen sind nur Vorauszahlungen auf diese Einkommensteuer.

Entscheidend kann die Wahl der Steuerklasse sein, wenn es um Lohnersatzleistungen geht wie Elterngeld, Arbeitslosengeld.

Hier kannst Du das genauer nachlesen: https://www.messmer-steuern.de/aktuelles-und-wissenswertes/wahl-der-steuerklasse-und-familienplanung/

P.S.: Wenn Du trotzdem "unbelehrbar" bist: Steuerklasse 5 hat unterjährig die höchste Steuerbelastung und Steuerklasse 3 die geringste. Damit unterjährig möglichst viel Geld übrig bleibt, wählen daher viele die Steuerklasse 3 für den Besserverdienenden und die Steuerklasse 5 für den Geringerverdienenden.

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Für die Abzugsfähigkeit von Spenden gibt es auch Höchstbeträge. Aus meiner Sicht ist Deine Fragestellung zu komplex für dieses Portal, da gehört ein Steuerberater konsultiert (und bezahlt).

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Die Möglichkeiten des Arbeitgebers beim Arbeitnehmer Geld zu holen sind begrenzt. Vielleicht mal in diese Richtung recherchieren.

Wenn der Arbeitgeber dann das Geld nicht mehr vom Arbeitnehmer bekommt, könnte der Arbeitgeber eventuell beim Steuerberater Schadenersatz geltend machen.

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Ich habe einen Fernlehrgang gemacht. Viele meiner Kollegen haben Präsenzkurse gemacht und haben sich für die Dauer des Kurses ein Zimmer gemietet oder sind in einer Pension untergekommen.

Ich bin mir ganz sicher, dass Du die Entscheidung Fernlehrgang/Präsenzunterricht nicht an den Kosten der Unterkunft festmachen darfst. Wenn Du durchfällst ist das ganze unterm Strich teurer. Die wichtigste Frage ist, welcher Lerntyp Du bist. Überlege, wie es in der Schule, dem Studium oder bei Seminaren war. Wenn Du im Präsenzunterricht mehr lernst, dann mach das. Wenn nicht, dann mach einen Fernkurs.

Von allen Anbietern kannst Du Dir kostenlos Probehefte kommen lassen. Das ist wichtig, da sich die Stile unterscheiden. Ich habe Knoll gemacht. Die Skripte sind dort eher knapp gehalten. Bei Haas sind die Skripte meines Wissens nach ausführlicher (mehr Text), dann gibt es noch einen Anbieter, der wohl mehr mit Tabellen arbeitet.

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Ich vermute, dass beim durchschnittlichen Handtaschendieb nix zu holen sein wird mit Schadensersatz und Schmerzensgeld. Im Zweifel geht er keiner geregelten Arbeit nach, bekommt Unterstützung vom Staat und wickelt seine Geschäfte ansonsten eher bar ab. 

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Du musst ein Gewerbe bei der Stadt anmelden. Das ist auch nicht weiter tragisch. Dies führt halt dazu, dass Du bei der IHK oder bei der Handwerkskammer Pflichtmitglied wirst, was ein paar Euros im Jahr kostet. Dafür kannst Du aber auch deren Leistungen in Anspruch nehmen.

Steuerlich müsstest Du eine Gewerbesteuererklärung machen. Wenn Dein Gewinn unter 24.500 Euro liegt, zahlst Du keine Gewerbesteuer. Vielleicht kannst Du mit dem Finanzamt aushandeln, dass Du dann auch keine Gewerbesteuererklärung abgeben musst.

Einkommensteuer musst Du zahlen, sollte Dein Geschäft so gut laufen, dass Du sogar Gewerbesteuer zahlen musst, kannst Du die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz der Gemeinde von 380% auf die Einkommensteuer anrechnen.

Umsatzsteuerpflicht ab 17.500 Euro Bruttoumsatz. Darunter kommt die Kleinunternehmerregelung in Betracht, das könnte bei Deinem Geschäft wahrscheinlich Sinn machen.

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Wenn Dein Partner jetzt Lohnersatzleistungen bezieht, wäre es wahrscheinlich besser gewesen, ihm zuvor die Steuerklasse 3 zu geben.

Jetzt macht es Sinn, dass Du die Steuerklasse 3 nimmst. Dann hast Du bereits unterjährig mehr vom Brutto. Einen idealen oder schlechten Zeitpunkt gibt es dafür nicht.

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Steuerklassen bei verheirateten mit getrennten wohnungen?

Hallo, Ich hätte da eine frage mal mein mann und ich haben uns 2012 getrennt habe damals auch getrennt lebend beim finanzamt angegeben. Aber keine scheidung. Dann zwei jahre später wollten wir unserer ehe nochmals eine chance geben also haben wir einen versuch gestartet aber mit getrennten wohnungen da wir uns beide diesmal nicht einengen wollten und schon zwei jahre getrennt waren. Dann das glück letztes jahr ich wurde mit dem zweiten kind schwanger(wir hatten vor der trennung ein gemeinsames kind) wir haben gemeinsam ein haus gekauft. Doch mit dem zusammenleben ist es noch so eine sache. Er hat seine wohnung behalten und ich wohne mit den kindern im haus er auch aber auch irgendwie nicht. Er sollte die wohnung behalten da wr beide durch diese zwei getrennten wohnungen irgendwie uns viel besser wie vorher verstehen und unsere ehe noch besser läuft als vorher. Unser baby kam und die finanziellen sorgen begannen. Wir wollten nun wieder unsere ehe auch beim finanzamt wiederherstellen weil vorher hieß es da ich finanziell unabhängig von ihm war bräuchte ich das nicht erst wenn mein mann für mich und das kind sorgen würde. Nun wollten wir es ändern da er nun nach allem schaut auch finanziell gesehen heißt es nein das könnte jeder behaupten wir müssen zusammenziehen. Wir wollten Wiedervereinigun. Und steuerklassenderwechsel. Hat jemand schon mal sowas erlebt eigentlich wollen wir nicht wieder zusammenziehen er ist jeden tag hier und schläft auch hier aber wenn es uns beiden zu viel wird kann er in seiner wohnung bleiben paar tage und wieder kommen so fühleb wir uns beide aufgrund vm vorherigen zusammenleben einfach viel befreiter kann mir jemand sagen wie das mit den steuerklassen aussieht muss ich weiterhin diesen getrennt lebend status haben und mitbden steuerklassen 2 und 1 weiterhin behalten.

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Der Text ist ohne Absatz viel zu lang, so dass ich ihn nicht lesen konnte.

Aber mal grundsätzlich so viel. Wenn man im Jahr einen Tag nicht mehr getrennt gelebt hat, also zusammen einen Haushalt geführt hat, weil man der Liebe eine Chance geben wollte, hat man Anspruch auf Zusammenveranlagung in dem Jahr.

Wenn die Versuche scheitern und nur von kurzer Dauer sind, ist das Finanzamt dennoch skeptisch und man muss gut begründen/nachweisen.

Einfache Mitteilung an das Finanzamt genügt.

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Wenn Du eine Hauptbeschäftigung "auf Lohnsteuerkarte" hast, darfst Du einen Minijob nebenher machen. Für den Minijob gibt es dann keine Steuerklasse und keine Kinderfreibeträge.

Zwei Minijobs gehen nicht neben einer Hauptbeschäftigung, dann wäre der zweite Minijob ganz regulär zu versteuern und der Sozialversicherung zu unterwerfen. Die Steuerklasse wäre dann die 6.

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Schau Dir mal eine der monatlichen Gehaltsabrechnungen an. Wird da Lohnsteuer einbehalten? Wenn ja, lohnt es sich eine Steuererklärung zu machen und die Dinge im Zusammenhang mit dem Studium sind Werbungskosten.

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