Hallo, mein Mann und ich haben wochenlang (da wir wussten, dass Papa eine Patientenverfügung gemacht hat, was er uns des öfteren sagte) nach dieser Patientenverfügung gesucht. Papa konnte nicht gefragt werden, da wegen starker Lungenentzündung er im Koma lag und auch an Altersdemenz im fortschreitenden Zustand leidet. Kurz nach Einlieferung ins Krankenhaus informierten wir den Hausarzt und fragten nach der Patientenverfügung, ob diese evtl. bei ihm liegt. Er meinte wortwörtlich (wäre m.E. schon anzeigebedürftig): "weiß ich nicht auswendig, muss ich nachschauen, Sie wollen ja Ihrem Vater nicht jetzt schon den Saft abdrehen, oder?". So etwas geschmackloses habe ich selten zu hören bekommen. Er meinte noch, er ruft uns an, wenn er etwas gefunden hat. Wir suchten 3 Wochen lang weiter, bis wir endlich mal einen Arztbrief von einem der drei Krankenhäuser, in die er verlegt wurde, gesehen haben, worin stand, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Nach Rücksprache mit dieser Kinik, konnten Sie uns nicht sagen, von wem diese geschickt wurde. Und sie wurde auch nur gefaxt (d.h. die Klinik hätte nicht mal handlungsfähig sein können, weil nur das Original zählt). Der entsprechende Hausarzt in Meersburg hat das Original weiterhin bei sich behalten und uns auch nicht zurückgerufen, dass er hierzu etwas hat (was er aber zuerst versprach). Leider hat es sich herausgestallt, dass Papa jetzt in ein Pflegeheim muss und kaum ansprechbar ist und künstlich ernährt wird - das, was er niemals wollte und dies in einem kurzen hellen Moment auch nochmals sagte, dass er das nicht lange so haben will. Wir haben daraufhin sofort nochmals den Hausarzt angerufen und dann wurde endlich besätigt, dass das Original bei ihm ist und er die Heimleitung anrufen wird. Die Heimleitung hat nämlich nun das Problem (da ihnen ja auch die Kopie derzeit vorliegt), dass sie nach dieser Kopie eigentlich jetzt gegen den Wunsch des Patienten handeln und sich auf Dauer ggfs. strafbar machen würde. Der Hausarzt hat das Pflegeheim natürlich nicht zurückgerufen, so dass ich der Heimleitung die Nr. des Hausarztes gegeben habe. Was dabei jetzt rausgekommen ist, weiß ich derzeit nicht. Meine Frage lautet bitte konkret: darf der Hausarzt, sobald ihm bekannt wird, dass sein Patient in lebensnotwendiger Behandlung im Krankenhaus liegt, die Verfügung im Original zurückhalten (dies hat er ca. mindestens 4 Wochen jetzt getan)? Und kann man ihn ggfs. gerichtlich dafür belangen? Vielen Dank