Warum glauben immer so viele Leute daß was an Informationen im Internet steht ist wahr ?

Warum lassen Sie sich nicht beraten bei einer Stelle in Ihrer Kommune die flächendeckend in der BR Deutschland speziell für Familien in den letzten ca. 10 Jahren eingerichtet wurden ???????

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Ein Lärmprotokoll mit Nennung der Zeit (von bis mit genauer Nennung z.B.: 04:00 Uhr bis 04:15 Uhr) ist viel effektiver und reicht meistens auch vor Gericht aus, um eine einweilige Verfügung zu beantragen, die der Gegenseite untersagt lt. dem im Mietvertrag genannten Ruhezeiten sich außerhalb derselbigen Ruhe störend zu verhalten.

Da zu dieser Uhrzeit keiner so schnell wach ist, ist die Frage berechtigt, ob jemand so schnell ist, das Aufzeichnungsgerät so schnell einzuschalten.

Im übrigen ist für die Gegenseite das Lärmprotokoll von großem Nachteil, weil damit riskiert wird daß der Vermieter bei keiner Änderung des Verhaltens eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses vollziehen kann.

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Würdet ihr Kontakt zu Eltern abbrechen bzw. pausieren?

Hallo,

Ich bin erwachsen und habe mein eigenes Leben. Mein Eltern belasten mich dennoch. Sie sind sehr unreif und mittlerweile als Erwachsene empfinde ich es belastender weil ich auch mein eigenes Leben, meine Probleme habe. Die ganze Welt dreht sich um sie und ihre Probleme, ihre Empfindungen, ihre (Alltags-) Erfolge. Ich habe das relativ spät gemerkt wie sehr ich emotional von ihnen ausgelaugt werde. Es ist als ob ich zwei große Kinder hätte. Mittlerweile bin ich sehr distanziert, wohne auch wo anders. Aber ein Elternteil ist seit der Trennung vor einem Jahr so emotional auf mich fokussiert. Ich ertrage es nicht mehr. Manchmal glaube ich, dass es auf diesem Planeten keinen Ort gibt für mich wo ich mich hin flüchten kann, weil diese unsichtbare Macht/Bindung immer da ist. Ich habe eine Erklärung für mich gefunden aber sie löst nicht das Problem: emotionale Parentifizierung

Seit einem Jahr überlege ich zu meiner Familie, einschließlich Geschwister den Kontakt abzubrechen, gesehen habe ich sie seit einem Jahr nicht. Wir haben alle ein komisches Verhältnis. Ich bin mein Leben lang der Berater, Psychologe, Zuhörer der Familie gewesen. Alle anderen sind die "Darsteller" die immer Aufmerksamkeit wollen. Dabei habe ich es auch echt nicht leicht im Leben. Ich bin wütend und raste innerlich aus wenn sie mir von ihrem Leben und Leid erzählen, weil ich das nicht kann (keiner hört mir zu). Mein Partner ist auch geschockt wie selbstverständlich ich für meine Familie bin und gleizeitig kaum wahrgenommen werde. Sie lieben mich und betonen das auch häufig aber das hilft mir auch nicht. Sie machen es nicht mit Absicht aber das ändert nichts daran, dass ich als Erwachsener nicht mehr die Kraft und Zeit habe für ihren "Kindergarten". Ich habe körperliche Beschwerden, die sich durch den Kontakt zu meiner Familie verschlimmern. Sei es telefonisch oder durch Besuche. Daher überlege ich mittlerweile den krassesten Schritt zu machen. Sie werden es nicht verstehen aber ich will schon lange nicht mehr verstanden werden.

Hat jemand Erfahrung mit Kontaktabbruch oder mit unreifen Eltern (nicht böse Eltern)?

Danke.

LG

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Lieber Mitmensch, ich kenne diese Überlegung einen konsequenten Kontaktabbruch zu vollziehen. Ich kann da jetzt auch nur für mich sprechen: ich bin nicht dazu verpflichtet diese meine Entscheidung näher zu erklären oder zu begründen oder mich dafür zu entschuldigen.

Ich habe es damals zu Lebzeiten meiner Eltern, für mich (mein inneres Kind) gut zu sorgen. Da dies seitens der Eltern passiert pflegen Sie einen gesunden Egoismus (keine Egozentrik!!! sonst läuft man Gefahr Narzismus zu entwickeln.

Ich habe mich morgens vor dem Spiegel oder unter Dusche selbst gepowert, indem ich mir immer wieder sagte: "Ich bin das liebste und beste Kind und für dieses Kind sorge ich gut".

Von Herzen wünsche ich Ihnen Gottes reichen Segen auf dem Weg der inneren Heilung und viele ´liebe Mensche die Sie dabei begleiten, entweder zeitweise oder ständig oder nur für einen Moment !

Mit lieben Grüßen ein Kolpingsbruder

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Lieber Mitmensch, hier handelt es einen ganz normalen Verwaltungsvorgang ohne daß im Moment zeitgleich ein Regressanspruch seitens des klagendes Kindes (dies ist volljährig und rechtsfähig) entsteht. Lt. den Angaben Ihres Freundes wird vereinfacht ausgedrückt, nur geschaut ob es (auch in absehbarer Zeit) eine Leistungs-verpflichtung Ihres Freundes. Rechtlich ist er dazu verpflichtet, mitzuwirken durch Angaben aller gewünschten Informationen durch die anfordernde Dienstelle der Stadtverwaltung. Also sich tot stellen und keinen Bock zu haben funktioniert hier nicht!!!!!

Da Ihr Freund in Zukunft, so hoffe ich doch, wieder arbeiten geht, gibt es hier sogar die Pflicht der zu zahlende Stelle Geld zurück zu holen.

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Lieber Mitmensch, hier spielen die persönlichen Lebensumstände des Vaters eine Rolle.

Das kann so sein, muß es aber nicht. So eine Frage kann nur gerichtlich geklärt werden und so eine Aussage halte ich für mehr problematisch wie Sie eingangs geäußert haben.

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Lieber Mitmensch, dazu ist von ihnen dargestellte Sachverhalt zu wenig mit Informationen unterfüttert, als dass hier 'kurz' eine zufriedenstellende Antwort erhalten könnten.

Sie kommen nicht umhin einen Anwalt für Familienrecht damit zu betrauen und der wird als Lotse durch das Verfahren begleiten.

Alles andere ist unredlich und unseriös, damit gewinnen Sie keine Blumen. Es wird, eine Reise von einem Jahr werden (solange dauert die gesetzlich vorgeschriebene Trennungszeit und kann sogar, wenn wie in Ihrem Fall die Partnerin nicht mitzieht nochmal um drei Jahre, also insgesamt 4 Jahre, andauern.

Bedenken Sie zudem, Sie als Erwachsener leben mit der Kindsmutter nicht mehr zusammen, sollten aber im Interesse des gemeinsamen Kindes darum bemüht sein die rechtlichen Dinge so gut wie möglich regeln unter Einbindung der jeweiligen Anwälte (der von ihnen und der der Kindesmutter!).

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Also lieber Mitmensch, als Kolpingsbruder war ich bis Juli letzten Jahres hier in Mönchengladbach insgesamt 12 Jahre als ehrenamtlicher Versichertenberater tätig gewesen. Dass ist das eine und dass andere ist, dass Sie von jemanden vermeintliche sichere Informationen erhalten ohne dass Sie selbst wirkliche richtige Informationen von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten hätten bedenklich.

Einen Versorgungsausgleich kann nicht verloren gehen, weil dieser im Rahmen einer Scheidung durch das Familiengericht automatisch angestoßen wird und auch seitens einer Partei einseitig für nicht durchführbar erklärt werden kann sieht das Familienrecht nicht vor.

Die im Laufe der Ehe erworbenen Entgeltpunkte werden hälftig aufgeteilt d. h. jeder bekommt die gleiche Anzahl an Entgeltpunkten.

Als von Bruder von zwei älteren und zwei jüngeren Schwestern habe ich ganz schwer den Verdacht daß ihr getrennt lebender Mann Sie durch eine solche Aussage versucht davon abzuhalten, sich das zu holen was ihnen zusteht. Warum ?

Ich kann Sie nur inständig darum bitten sich auch nicht ins Bockhorn jagen, wie zum Beispiel: ein gemeinsamer Anwalt vertritt unser beider Interessen (rechtlich z. B. wenn Kinder da sind oder eine ETW oder Haus, oder finanziell.) Ich weiß dass aus eigener Erfahrung, weil diese Äußerung vor 30 Jahren meine damalige Frau von sich gab. Ein Anwalt kann immer nur eine Person vertreten und deren Interessen, aber niemals zwei in Trennung lebende Eheleute, denen klar ist dass die Ehenicht weiter geführt wird).

I.d. R. wird der Begriff "Versorgungsausgleich" auf der Website des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers sehr gut und nachvollziehbar erläutert

Und: Hören Sie auf Ihren Anwalt oder Anwältin oder den ehrenamtlichen Versichertenberater/-in ihres Rentenversicherungsträgers (die Beratung ist kostenfrei!!!!!!!!!!!)

Viel Erfolg und Gottes reichen Segen auf ihrem Weg (Sie müssen sich verinnerlichen: Sie verdienen im Leben nur das Beste und dies Verhalten garantiert nicht!)

Kolpingsbruder Ulrich-Bernhard Maria Kieninger (0 21 61 / 55 72 80 )

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Gibt es eine Versicherung die im todesfall alle Schulden bezahlt?

Hallo

Mein Vater hat mich als alleinige Erben im Testament reingeschrieben und meine beiden Geschwister rausgenommen weil sie sich bei der Scheidung für die Mutter entschieden haben was schon super traurig ist die Einstellung meines Vaters dass das für ihn ein Grund ist seine beiden Kinder aus dem Erbe zu nehmen.

Somit bin ich leider alleinige erben.

Die Sache ist die, mein Vater hat ein Haus und ein kleines Grundstück und dazu kommt dass er mit Geld nicht umgehen kann und hat Schulden von mindestens 60.000 €.

Er meint immer es gäbe eine Versicherung die im todesfall diese Schulden sofort bezahlen würde und immer wenn ich ihn frage ob er mir diese Versicherung doch mal zeigen kann ob wir uns mal an einem Tisch setzen können um alles mal abzuklären weil er vor zwei Jahren einen Herzinfarkt hatte redet er sich immer raus und versucht sich immer wieder davor zu drücken und wenn er sich nicht drücken kann fängt er mit Vorwürfen an.

Die Sache ist, ich weiß nicht was das Haus wert sein wird wahrscheinlich nicht sehr viel aber dann muss ich seine Schulden bezahlen im schlimmsten Fall, die beerdigungskosten dann hat seinen Vater auch wenn er schon gestorben sein sollte ein Anrecht auf 15 000 €, weil er ihn immer Geld geliehen hat dann kommen meine beiden Geschwister dazu und mein bauchgefühl sagt mir wenn ich das Erbe annehme dass ich dann ins Verderben gerate.

Aber wie seht ihr das fragezeichen gibt es so eine Versicherung?

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Lieber Mitmensch, grundsätzlich ja, aber jetzt kommt das "aber" . Da ich selbst als 61 järhriger Ehemann und Familienvater Papa bin von unseren drei mittlerweile drei erwachsenen Söhnen. erbst Du auf jeden Fall die Schulden mit wobei gerade wenn das uneindeutig geklärt ist, das Recht hast das Erbe (wie auch immer das letztendlich aussieht!) "auszuschlagen"!!!

Dass man als Vater die Kinder vom Erbe ausschließt, geht letztendlich gar nicht, weil beide zumindest Anspruch haben auf ihren Pflichtanteil! Da meine Frau und ich selber Hauseigentümer sind, kann ich nicht, weil mir die Nase des anderen nicht passt jemand anderes von etwas ausschließen weil die nicht so wollen wie es der Vater will. Hier verhält es sich wie beim Wunschzettel für's Christkind: Man kann sich vieles wünschen, aber bekommt man denn wirklich alles vom Christkind (eiegentlich eine eher rhetorische Frage!)

UND: Wer sagt Ihnen denn, daß Ihre Geschwister gegen die Rechtsfolgen dieses Testamentes nicht klagen (ich weiß selber aus meiner langjährigen Praxis, daß gerade bei Testemanten es oft jahrelange Gerichtsverfahren gibt, die oft für beide Seiten zu Frust und Ärger führen!!!):

Ihr Vater soll klar sagen und auch belegen was Sie erwartet und dann wissen Sie auch ´was Sie erwarten werden bzw. können. Letztendlich können nur Sie selbst für sich selbst gut sorgen. Wenn Ihr Vater es nicht veranlasst ist dies schon mehr als traurig!!!!!!!!!!!!!

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Also ich finde, dass der Betrag i.O. geht. Wir waren zu Hause mit mir zusammen 6 Kinder, und ich bin zwar mittlerweile als 61jähriger selbst Ehemann und dreifacher Vater, und unser Vater hat man auch nicht gesagt, Sie sind in einer Führungsposition und schenken ihnen das Geld.

Ich habe großen Respekt und Liebe meinem/unserem Vater verspürt, weil ich schon merkte, daß er sich immer viel mit unserem Wohlergehen (unsere Mutter natürlich auch!!!), in welcher Form auch immer, beschäftigte!!!!!!!!

Mein Vater war da auch für mich Vorbild gegenüber unseren mittlerweile drei erwachsenen Söhnen!!!

Das Taschengeld soll letztendlich dazu dienen, dass Du mit mit Deinem Geld zu haushalten. Wenn Du 18 wirst, bleibt es Dir völlig unbenommen im Rahmen eines Nebenjobs Dir etwas dazu zu verdienen.

Es ist etwas anderes, ob Du selbst Dir das Geld verdient hast oder ob es von Dritten kommt!!!!!!!!!!!!!!!

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Lieber Mitmensch,

ich bin selbst Ehemann und Familienvater und meine Sie müssen sich dafür entschuldigen oder rechtfertigen dafür dass Sie kein Verlangen nach Sex haben. Was ich für Sie schade finde, daß Sie um etwas bitten was eigentlich "sebstverständlich" sein sollte (ich gehe davon aus daß er Hauptverdiener ist!) und nichts, aber auch gar nichts zurück kommt.

Eine Überlegung wäre sich von Dritten helfen zu lassen, dazu muß er aber auch daran interessiert sein mit zu arbeiten an dieser und seiner Ehe.

Ich wünsche Ihnen, auch als Bruder von zwei älteren und zwei jüngeren Schwestern, daß sie beide wieder zufriedener sind und werden. Gottes Segen!!!!!!

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Also dieser Vorschlag ist wenig zielführend, da er sicher seiner Zeit bei der Geburt als Erzeuger von Ihnen als Mutter genannt wurde.

Im übrigen, ist der Unterhalt nicht für Sie, sondern für das Kind. Das Kind kann den Unterhalt auf Grund der (noch) nicht vorhandenen Rechtsfähigkeit selbst einklagen, sondern nur durch Sie, die das Sorgerecht (ich hoffe alleiniges!!!) inne hat.

Wenn das Jugendamt davon erfährt, daß Sie dieser Aufgabe nicht gerecht werden, ist das schlecht für Sie und das Kind.

Machen Sie sich keine Sorgen um das Wohlergehen des Kindesvater, sondern sich eher Sorgen um sich selbst.

Das Verhalten des Kindsvater zeugt von ziemlicher Únreife (er mag körperlich reif sein aber weder geistig, noch seelisch, noch emotional!!!)

Ich wünsche Ihnen eine weise Entscheidung (Frauen sind in manchen Fällen einfach reifer!!!)

Ein lieber Mitmensch

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Lieber Mitmensch,

wie kommst Du auf die Idee daß Sie mit 19 Jahren ihr Vormund (diesen Begriff gab es tatsächlich in der alten Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung. Aber selbst wenn sie geistig behindert wären oder aber schwer psyisch krank, gibt es auch für diesen Personenstand keinen Vormund. Da hat sich in den letzten Jahren eine mehre Menge getan, weil diesem Personenkreis auch eine eigene Wertigkeit zugestanden wird, was aus meiner Sicht (jetzt im 61 Jahre alt werdend!) zu Recht und Gott sei Dank geändert hat. Sie sind ein erwachsener Mensch und leben als freier Mensch in einem freien Land und dürfen Ihre Eltern verlassen wenn ´Sie denn möchten (ob es klug ist lasse ich erst Mal dahingestellt, dazu sollte auch die Gegenseite gehört werden und vor allen Dingen: es sollte eine Lösung gefunden werden (können) in der sich alle wiederfinden auch wenn dies evtl. nicht direkt auf Anhieb klappt.

Sie selbst sollten für sich gut sorgen, in dem Sie nicht jeden Schmarren glauben, den ihre Freunde, als selbst ernannte Fachleute, für Sie glauben zu finden.

Die Wirklichkeit ist anders (gerade und besonders im Internet!!!!!!!!!!!

'Ich wünsche Ihnen von Herzen viel Mut und Wahrhaftigkeit auch dem eigenen Verhalten und sich als Person gegenüber mit einer Lebensweisheit:

Gott gebe mir die Gelassenheit die Dinge zu ändern die ich ändern kann und die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden !

Viel Erfolg bei Ihrem Reifungsprozeß!!!!!

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Lieber Mitmensch,

einfach fragen, ohne dies näher erklären oder zu begründen oder Dich dafür zu entschuldigen, daß Du fragst oder Du Dich rechtfertigen zu müssen.

Vater von drei erwachsenen Söhnen

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Lieber Mitmensch,

ich weiß daß ich was nun von mir gebe, sicher nicht die Lösung ist, die Sie sich erhoffen, ersehnen, wünschen, aber die einzige und größte Chance ist die Ihre Schwester in Ruhe zu lassen (komplett!).

Es verdient große Anerkennung, daß Sie sich entschuldigt haben, aber Sie werden Ihre Schwester nicht ändern (können); sondern nur Sie können sich ändern.

Und ja: Es ist traurig, aber die einzige Wahl die Sie haben. Seien Sie reich gesegnet (vllt. segnen Sie in Gedanken Ihre Schwester), dass hilft oft mit der Situation umgehen zu können.

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Wenn Sie wissen wann Ihr Vater im Haus ist, sollten Sie vor Ort sein mit der Polizei und vorher auch klar kommunizieren, wenn er nicht mitwirkt bei der Holaktion, sie ihn verweisen lassen durch die Polizei.

Dafür müssen Sie sich nicht entschuldigen, oder rechtfertigen und diesen Schritt begründen !

So wie Sie die derzeitige Situation schildern, wäre es gut unter Zuhilfe nahme Ihrer Geschwister (von Ihrer Mutter haben Sie gar nichts geschrieben?) eine Hausverweisung mittels Polizei durchzusetzen. Während der Frist von 10 Tagen wird auch unangemeldet kontrolliert durch die Polizei ob er sich dem Haus nähert.

Und: Sie können eine Fristverlängerung beantragen nach den 10 Tagen am Besten gemeinsamt mit ihren Geschwistern. Vielleicht merkt er dann, was los ist !!! Ich wünsche Ihnen eine weise Entscheidung!!!!! Der liebe Gott möge Sie reich segnen, aber auch ihren Vater!!!

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Lieber Mitmensch,

so traurig dass auch klingt, aber sie hat die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen. Ob dem statt gegeben wird, bleibt abzuwarten.

Die Möglichkeit, die er hat, wäre mittels Anwalt dagegen vor zu gehen. Denn hat eine Rückkehr überhaupt Sinn? Es gibt meistens kirchliche Beratungsstellen, die mit dieser Problematik vertraut sind im Hinblick auf eine eigene Wohnung , als auch hinsichtlich der Unterhaltszahlungen nach der Düsseldorfer Tabelle und und und mehr.

Er möchte sich bitte eine/n Anwalt/Anwältin suchen der/die im Familienrecht vertraut ist und bei dem er auch in der Kanzlei einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe stellen kann, die diese dann weiterleitet an das zuständige Gericht.

Im Internet werden Hilfsmöglichkeiten aufgezeigt, aber sobald da ein Anwalt ihn vertritt, soll er den/die ihr Mandat ausüber lassen, das ist deren Geschäft auch hinsichtlich der Mirkungspflicht der derzeit getrennt lebenden Ehefrau.

Sobald dem zuständigen Richter so etwas bekannt werden sollte,dass die Frau nicht mitwirkt, stärkt die Ehefrau nicht ihre Position.

Es ist schwierig in der jetzigen Gefühlssituation, klar zu denken, aber er soll sich eine Liste anlegen mit wichtigen Punkten (z.B. hat die Ehefrau evtl. Zugriff auf ein gemeinsames Girokonto; brauche ich die Girokarte oder ist sie in der Wohnung?;

Ist mein Personalausweis bei den Dingen die er hat mitnehmen können nebst evtl. vorhandener Führerschein usw. usw. usw.) vorhanden?????

Aus meiner langjährigen Beratungspraxis weiß ich, daß oft gedacht wird, eine Liste anzulegen lohnt, aber gerade die ist Gold wert.

Und wenn ich das richtig verstehe, gebt ihr momentan eine Schlafmöglichkeit und emotionale Wärme und etliche andere unbezahlbare Dinge (Miteinander reden, weinen können z.B.).

Ich wünschen Ihnen und Ihrem Bekannten viel Kraft, Gottes reichen Segen und Menschen, die ihm helfen wieder Ordnung in sein Leben zu bekommen.

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Lieber Mitmensch, auf eine einfache Frage eine einfache Antwort von Ihnen selbst: Geht die Welt unter wenn Sie diese nicht nicht mitnehmen? Wenn die Antwort "nein" lautet, dann sei die Frage gestattet: "Warum stellen Sie dann diese Frage?" -

Es ist allemal sinnvoller, sich mit Dingen zu beschäftigen, die zielführender sind!!!!

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Flug für 2 Personen/All inclusive mit der hiesigen Tageszeitung in die Dominikanische Republik für 6 Tage; Eintrittskarten für diverse Musicals; Sodastream-Gerät; Essens- und Einkaufsgutscheine; Reise in das Hotel Stockhausen nach Schmallenberg-Sellinghausen/Sauerland für 2 Personen mit HP; Aufenthalt in einem Ferienpark jeweils in einem Ferienhaus ( zwei Mal); Flusskreuzfahrt für 4 Personen ab Köln für 5 Tage (Zwischenhalte fallen mir nicht mehr ein!); Lottogewinn; drei Mal einen Leihwagen (Skoda Rapid Sport; MINI Countryman; das letzte Modell fällt mir nicht mehr ein) ab Freitag bis Montag Morgen; und etliches mehr.

Generell muß ich sagen daß es diese Gewinne vor Corona alle gab aber nach Corona ist nichts mehr gewonnen worden!!!

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Am besten gar nichts, sondern das FSJ zu Ende bringen (das FSJ dauert keine 30 oder 40 Jahre sondern einfach nur ein Jahr!)

Als Kolpingsbruder (60 Jahre alt, verheiratet und Vater von drei Söhnen, 30, 25 und 24) für 12 Jahre ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenberatung BUND bis Ende Juli 2023, kann ich nur davor waren, das FSJ leichtferig abzubrechen

(Haben Sie sich schon Hilfe angefordert beim Bundesamt für den Zivildienst? Wenn Sie den Eindruck mit Ihrer Ansprechpartnerin in der FSJ-Stelle nicht gut reden können, dann sollten sie einen anderen Weg nehmen. Ich vergleiche dass immer mit einer Bergbesteigung, wo im Vorfeld eine Route gewählt wird, die aber immer auf Grund nicht geplanter Vorkommnisse eine Neuplanung bedarf.

Aufgeben ist einfach, aber sich durchbeißen ist eine andere, neue und bessere Qualität.

Sie müssen bedenken, dass Eure Generation bis 70 arbeiten soll (Stand heute; Sie wissen, daß Sie eines Tages Altersrentner sind, aber nicht der Höhe der Rente selbst).

So bitter das auch ist: Das Leben ist kein Wunschkonzert, aber Sie sind für Ihr Glück selbst verantwortlich und ganz entscheidend ist ihr Kopfkino!!!!!!!

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