Lieber Mitmensch,
so traurig dass auch klingt, aber sie hat die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen. Ob dem statt gegeben wird, bleibt abzuwarten.
Die Möglichkeit, die er hat, wäre mittels Anwalt dagegen vor zu gehen. Denn hat eine Rückkehr überhaupt Sinn? Es gibt meistens kirchliche Beratungsstellen, die mit dieser Problematik vertraut sind im Hinblick auf eine eigene Wohnung , als auch hinsichtlich der Unterhaltszahlungen nach der Düsseldorfer Tabelle und und und mehr.
Er möchte sich bitte eine/n Anwalt/Anwältin suchen der/die im Familienrecht vertraut ist und bei dem er auch in der Kanzlei einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe stellen kann, die diese dann weiterleitet an das zuständige Gericht.
Im Internet werden Hilfsmöglichkeiten aufgezeigt, aber sobald da ein Anwalt ihn vertritt, soll er den/die ihr Mandat ausüber lassen, das ist deren Geschäft auch hinsichtlich der Mirkungspflicht der derzeit getrennt lebenden Ehefrau.
Sobald dem zuständigen Richter so etwas bekannt werden sollte,dass die Frau nicht mitwirkt, stärkt die Ehefrau nicht ihre Position.
Es ist schwierig in der jetzigen Gefühlssituation, klar zu denken, aber er soll sich eine Liste anlegen mit wichtigen Punkten (z.B. hat die Ehefrau evtl. Zugriff auf ein gemeinsames Girokonto; brauche ich die Girokarte oder ist sie in der Wohnung?;
Ist mein Personalausweis bei den Dingen die er hat mitnehmen können nebst evtl. vorhandener Führerschein usw. usw. usw.) vorhanden?????
Aus meiner langjährigen Beratungspraxis weiß ich, daß oft gedacht wird, eine Liste anzulegen lohnt, aber gerade die ist Gold wert.
Und wenn ich das richtig verstehe, gebt ihr momentan eine Schlafmöglichkeit und emotionale Wärme und etliche andere unbezahlbare Dinge (Miteinander reden, weinen können z.B.).
Ich wünschen Ihnen und Ihrem Bekannten viel Kraft, Gottes reichen Segen und Menschen, die ihm helfen wieder Ordnung in sein Leben zu bekommen.