Nach BGB kann er es tun, wenn von dem Feuer eine direkte Gefahr auf sein Haus zu kommt.
Lupus. Definitiv Lupus.
Also ich finde die letzten 30 Tage vor den Sommerferien langweilig
Puuh wo fang ich an? Das mit dem wegschupsen und der nötigung sich einen unzulässigen Sitzplatz anzueignen obwohl einer der gemäß gewisser Vorschriften gültig ist vorhanden wäre ist eine Verletzung der Aufsichts und Fürsorge Pflicht. Würde es einen Unfall geben wäre es Verletzung von Schutzbefohlenen und Fahrlässige Körperverletzung. Und das Offensichtlichste: Nötigung. Und das mit der Taschenkontrolle. Es ist eine Persöhnlichkeitsverletzung.
Kommt drauf an. Eine schwere Themaverfehlung sollte mit einer 6 oder 5 geahndet werden. Kann man aber nachweisen, dass man nur durch das Missverstanden einesn Wortes die Themaverfehlung begangen sollte es 1-2 Noten abzug geben. Meine Meinung.
Geh damit zur Polizei. Nennt sich "Bestechung". Und die Lehrerin macht sich auch wegen "Bestechlichkeit" schuldig.
Also dann mal los:
1. Schüler haben Rechte und Pflichten. So ist die Pflicht die Schule sauber zu halten bzw einen gesunden Umgang zu haben. Das kleine Papier was einfach mal da war geht in Ordnung. Falls es immer der selbe Lehrer beim selben Schüler macht sollte man ihn Fragen, warum der Lehrer es selber nicht aufhebt. Oder der Müll, der am Boden liegt extrem stinkt etc wäre es Körperverletzung und Nötigung dich dazu zu zwingen es aufzuheben, da es die Aufgabe des Hausmeisters ist. Oder dir werden bestimmte Geräte gegeben wie ein Besen, Gummi-Handschuhe, aber dann könnte man das schon als Zwangsarbeit ansehen. Darüber kann man noch viel streiten.
2. Baut einer Mist, werden Unschuldige bestraft - Das ist ganz klar eine Kollektivstrafe. Wenn es dem Lehrer sagen will, der sowas macht, sollte man ihn zu erst fragen, ob es eine Strafe ist. Meistens kommt da ein klares Ja. Dann sollte man darauf eingehen. Die meisten, bei denen diese Frage nicht am Anfang gestellt wurde sagen, dass es ja nur der Unterrichtsstoff ist und keine Bestrafung. Kollektivstrafen sind unzulässig.
3. Wenn die entsprechende Zeit verloren gegangen ist, was aber indirekt auch eine kollektiv Strafe wär, es sei denn, alle haben den Unterricht gestört. Auch muss gewährleistet werden, dass die Schüler ihre rechtmäßige Pause bekommen. Ansonsten dürfen Lehrer 1-3 Minuten überziehen. Falls danach ein anderes Fach kommt, ist der Lehrer selber Schuld und muss es mit dem anderen klären. Bei der letzten Stunde muss der Lehrer gewährleisten, dass die Schüler ihren Bus bekommen, da es eine Verletzung der Aufsichtspflicht wäre. Ein frühers Entlassen wäre verboten. Ein püntkliches erlaubt. Ein Spätes auch verboten.
4. Wenn es die Ehre des Schülers verletzt wäre dies eine öffentliche Demütigung, was § 185 StGB ensprechen würde. Nämlich Beleidigung und dies wäre eine Straftat.
5. Sobald unterrichtsferne Gegenstände den Unterricht stören dürfen sie vom Lehrer beschlagtnahmt werden und am Ende Stunde zurückgegeben werden. Bei Wiederholungstätern müssen die Eltern das Handy abholen. Bei Lehrern müssten sie sich rein theoretisch das Handy selber abnehmen. Da es aber meistens eher zum Unterricht beträgt als zu stören, dürfen die schon in gewissen Maßen ihr Handy benutzen. Schüler auch mit de Erlaubnis des Lehrers.
6. Sicher wollen die Lehrern den Schülern Manieren bebringen. Aber man hat in Deutschland die Möglchkeit das Anzuziehen (vorrausgesetzt es verstößt gegen keine Gesetze) was man will. Das fällt unter freier Entfaltung der Persönlichkeit und steht sogar im Grundgesetz. Es sei denn die Sachen stören den Unterricht was ich bezweifle.
Eltern und Kinder haben das Recht sich mit der entsprechende Lehrkraft ausszusprechen und ihre Situation zu Schildern. Sollte ein Verweis viel zu unfair oder sonst wie unzulässig sein, dann kann sich an das Ministerium wenden. Erfolgschance 90 %
Kommt auf das Bundesland an. Nach RSO in Bayern und wahrscheinlich überall in Deutschland wird eine Lehrerkonferenz berufen, wo alle Mitglieder dabei sein müssen. Dort wird dann diskutiert, welche Schüler von der Schule verwießen werden. Diese werden einberufen wenn zB ein Schüler eine hohe Anzahl an Verweißen eingesammelt hat oder großen Regelverstoß begangen hat. Also bleib ruhig. Sowas kann niemals automatisch passieren.
Nach RSO und wahrscheinlich auch GSO kannst du nach deinem Abschluss deinen Schülerbogen anfordern. Der wird sonst in der Schule 20 Jahre lang aufbewahrt. Ansonsten kommen alle Bemerkungen, Aufälligkeiten, Kommentare etc da rein.
Dann wirst du halt eine Stelle automatisch bekommen. Das sind natürlich die, wo immer Platz ist, weil sich kein Schwein dort freiwillig bewirbt. Zum Beispiel beim Aldi: 8 Stunden am Tag irgendwelche Kartoons mit Grün Kohl von A nach B schleppen. Und das 10-15 Tage. Und das Beste: Keine Bezahlung. Pech gehabt würde ich mal sagen...
Sind das nicht diese Stellen, die immer am Ende frei bleiben und an die Schüler verlost werden, die ihre Bewerbung zu spät eingerreicht haben? Warum will man freiwillig 2 Wochen lang irgendwelche Kisten rumschleppen?
Achja...juristische Fragen auf gutefrage.net wo nur 90 % der Antworten Müll sind von Leuten die keine Ahnung haben. Jeder hat das Recht das anzuziehen was er will. Daran kann niemand was ändern. Gehört zum Recht der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit. Siehe Grundgesetz Artikel 2 Abs 1. Jedenfalls darf aber die Kleidung nicht zu knapp sein (Erregung öffentlichen Ärgenisses). Auch darf sie keine rechtswidrigen Symbole beinhalten wie ein Hakkenkreuz-T Shirt (Verbot von rechtswidrigen Symbolen). Auch sollten diese nicht provkant sein wie mit "Ausländer raus", als T Shirt Schriftzug. (Volksverhetzung). Und eine "Ali Peter Günther, der Realschule München, 9a ist ein Hu*ensohn" ist auch verboten (Beleidigung). Es sei denn das Medium wäre etwas größer. ZB: "Ali ist ein Hu*ensohn." Sowas wie "Ali Peter Günther, der Realschule München, 9a frisst Babys" wäre auf strafbar. (Verleumdung oder Üble Nachrede). Außer das Medium wäre viel größer.
Wenn du Landesverrat begehst und oder einen Angriff auf Deutschland im Ausland planst kannst du auch in Deutschland bestraft werden.
Das stimmt. Allerdings ist die Beihilfe dazu eine Straftat.
Sag doch den Polizisten was vom §117 OWiG Unzulässiger Lärm.
dass ein Anmeldeformular auf einer Internetseite *keine Urkunde ist. Deutsch...ein Tippfehler und der gesammte Satz und dessen Sinn dreht sich um 180 Grad.