Ja

Grundsätzlich schon. Man sollte jedoch spezifisch Betrachten in wie weit ich gehen möchte, um mit mir selbst und meiner moralvorstellung im reinen zu bleiben, aber auch die Menschlichkeit und die wirkliche Notwendigkeit überdenkt, ob man dies der anderen Person, welcher ja immer einen Schaden widerfährt, antun muss.

Wenn es der Situation angepasst ist und es absolut keine andere Lösung gibt für die man sich entscheiden kann, dann heiligt der Zweck die Mittel. Aber das ist ja nach wie vor eine äußerst brisante juristische Angelegenheit was als angemessener Zweck in der Situation betrachtet wird.

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Ich tanze auch immer im Bad, das wichtigste ist immerhin die Musik dabei und Gute Lieder. Am liebsten gute Klassiker die man mitsingen kann. Und danach könnte ich dann eigentlich nochmal duschen gehen

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Es kommt nicht auf die Stunden direkt an sondern auf die Schlafzyklen.

Ein Zyklus dauert ca 90 min.

Heißt alle 90 min fängt ein neuer Zyklus mit den einzelnen Phasen an. Unterbricht man den Zyklus unterbricht man auch die gesamte Erholungszeit, dadurch wird die gesamte Schlafdauer als unerholt wahrgenommen. Dann kann man auch 10 Stunden geschlafen haben, man ist einfach müder.

Es ist deutlich sinnvoller und für den Körper gesünder und erholsamer zwischen den Schlafzyklen aufzuwachen. Für die maximale Konzentration und Kraft am Tag braucht man je nach Alter zwischen 4-6 Zyklen.

Bedeutet nach 6, 7,5 oder 9 Stunden Schlaf. Wobei der 6. Zyklus nur für Kinder bis 14 Jahren wirklich notwendig ist. Darüber hinaus reichen 4-5 Zyklen.

Manchmal jedoch kann man das einfach nicht so durchführen, da man nicht die Zeit hat. Dann freut man sich gerade wenn es weniger als 6 Stunden werden über jede Minute schlaf

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Da man in der Regel nur Jahrestag feiert, gibt es das Datum auf jeden Fall.

Außer natürlich der 28. Februar. Das ist was besonderes, aber ich würde es so steuern das man ja nicht unbedingt an dem Tag zusammenkommen muss. Außer man möchte es unbedingt, dann kann man das ja so handhaben wie die Personen, dessen Geburtstag auf den Tag fällt. Entweder den 27 als ausweichtermin für die übrigen 3 Jahre, oder den 1.3 zum ausweichen nehmen.

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