Der Cash Flow berücksichtigt nur Geldeingänge und Geldausgänge. Er zeigt Dir theoretisch den Stand Deines Bankkontos an. Der Gewinn berücksichtigt auch Aufwendungen und Erträge welche keine Geldein- und ausgänge sind wie z.B. Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und ähnliches.
Du hast Dir die Frage doch schon selbst beantwortet. Die Differenz zwischen dem Anfangsbestand und der Inventur ist der Verbrauch und dieser ist Aufwand. Also lautet die Buchung: Aufwand an Bestandskonto
Also Rechnen sollte man schon können. Der AfA Betrag für 1 Jahr beträgt nämlich 2.037,-- Euro (12.222 Euro geteilt durch 6 Jahre). Die Afa für das letzte Jahr beträgt 339,50 Euro und zwar nur für 2 Monate, da die Abschreibung am 01.03. begonnen hat. Die Nutzungsdauer läuft also vom 01.03.00 bis zum 01.03.06. Das heisst im ersten Jahr werden nur 10 Monate AfA gerechnet 1.697,50 Euro und im letzten Jahr dann wieder 339,50 Euro für zwei Monate. Dies ergibt dann zusammen wieder 2.037 euro für die Jahreafa.
Grundsätzlich auf alle steuerfreien Einnahmen und Ausgaben. Porto stimmt aber Miete nicht. Wenn man an Gewerbetreibenden oder Freiberufler vermietet kann man nämlich die Umsatzsteuer ansetzen. Man kann hier nicht alle Konten aufzählen. Beispiele sind aber hier z.B. noch Lieferungen ins Ausland, Gebühren, Abschreibungen, Investitionszulagen
Derjenige welcher die Quittung ausstellt bescheinigt dem anderen ja nur das er den Betrag erhalten hat. Der zahlende benötigt den Beleg aber als Nachweis für seine Buchhaltung da er damit den Geldausgang nachweisen muss. Es ist also für ihn ein Buchungsbeleg und deshalb gehört dem Zahlenden das Orginal und dem Aussteller die Kopie.
Die Nutzschwelle, auch kritische Produktionsschwelle genannt, ist der Schnittpunkt von Erlös- und Kostenkurve, bei dem weder ein Gewinn noch ein Verlust entsteht, nach dessen Überschreiten aber die Gewinnzone beginnt. Zwischen Nutzschwelle und Nutzgrenze liegt die Gewinnzone.
Es gibt hier schon einen Unterschied. Wenn du bisher eine Rückstellung gebildet hast, bist Du von den Bestelldaten (Angebotspreis, Schätzung bei Prozesskosten etc. ausgegangen). Die Basis hierfür waren immer die augenblicklichen Kosten. In Zukunft ist es aber so, dass wenn eine Rückstellung für länger als 1 Jahr gilt (Z.B. Prozesse, Gewährleistungsansprüche etc.) Du die Preis- und Kostensteigerungen der nächsten Jahre mit einrechnen musst und somit der Wert zurückgestellt werden mit dem Du wahrscheinlich in Anspruch genommen wirst. Paradoxer Weise darfst Du diese langfristigen Rückstellungen aber auch gleich wieder abzinsen.
Also im Grunde ist es ganz einfach. Die Aktivseite zeigt wofür Deine finanziellen Mittel verwendet werden. Also z.b. den Kauf von Anlagegütern, Vorräten oder schlicht und einfach, dass Du das Geld auf die Bank oder in die Kasse legst.
Die Passivseite zeigt wo das Geld herkommt. Also vom Unternehmen (Eigenkapital) oder von Fremden Dritten (Banken, Lieferantenverbindl. und natürlich Rückstellungen=
Das kommt darauf an wie gross Deine Firma ist und wie viele Abweichungen es zwischen den zwei Rechnungslegungsnormen gibt. Aber in der Regel ist eine getrennte Buchhaltung sinnvoll. Dies erleichtert die Arbeit des Steuerberaters und vor allem der Finanzbuchhaltung die somit keine separate Nebenbuchhaltung führen muss.
Es ist ganz einfach. Der PC ist bereits als BGA gebucht. Als er gekauft wurde, wurde er dort im Soll als Zugang gebucht.
Jetzt wird er verkauft. Das heisst das BGA wird vermindert und zwar im Haben. Dafür steigen wie Du richtig bemerkt hast die Forderungen. Es handelt sich hier um einen reinen Aktivtausch. Geld für Ware.
Also ich nehme an das es um die Verbuchung beim Kommissionär geht.
Hier kann man folgendermassen buchen:
- Forderungen aus L+L an Umsatzerlöse (dies betrifft die verkaufte Ware)
- Umsatzerlöse an Forderungen gegen Kommitent
Dies hat den Vorteil, das die ursprünglichen Forderungen gegenüber dem eigentlichen Kunden immer ersichtlich sind, aber sich der Saldo innerhalb der Position Forderungen auf Null saldiert.
- Die Provisionserlöse werden separat noch einmal als Forderung an Kommittent, gegen Sonstige Erlöse gebucht. Idealerweise nimmt man für die Forderungen gegenüber dem Kommittenten zwei Konten. Dann kann man die Forderungen welche aus Lieferungen und Leistungen und welche aus den Provisionserlösen kommen leichter abstimmen.
Das Vermögen bezeichnet die Mittelverwendung. Das Kapital die Mittelherkunft welche man für die Verwendung benötigt.
The Green Mile, Philadelphia, Herr der Ringe, Star Wars, Indiana Jones
Angeblich kann man das mit dem PDF Editor 2.6. Ist aber Shareware und keine Freeware.
Der Hunsrück liegt Richtung Koblenz also Rheinland Pfalz.
Der Medicus von Noah Gordon Die Säulen der Erde von Ken Follett Der Schwarm von Frank Schätzing
Also das kommt grundsätzlich zuerst einmal auf den Vertrag an. Hier müsste vermerkt werden was die Basis für die Abzüge ist. Wenn es für beide der Bruttopreis ist, so kann man das natürlich in einer Summe abziehen. Allerdings schlage ich trotz allem eine getrennte Buchung vor, da Du bei eventuellen Nachfragen das Konto (wenn es nur eiens ist) noch einmal separat analysieren ist. Eine gute Controllingabteilung würde übrigens für Analysezwecke auch die zweiteilung fordern. Rein buchhalterisch kannst Du wie gesagt den Betrag in einer Summe buchen sofern er die gleiche Basis hat.