Wir gehen dieses Jahr schön essen und spazieren dann nach Hause, um mit der Familie auf das Neue Jahr anzustossen. Und dann lassen wir mit den Kindern ein Paket Raketen und Knaller los, damit diese lernen, ordnungsgemäß und sicher damit umzugehen. Besser sie lernen es vernünftig, als wenn sie später selber experimentieren und das noch im "Gruppen-Chaos" auf einer Silvester-Party ;-) .

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Ich habe meinem Pferd nie etwas frisch vom Feld gegeben, das hat mehrere Gründe:

1.) Man weiß nie, wann das Feld zuletzt gespritzt wurde!

2.) Wenn der Reiter auf dem Pferd sitzt, hat das Pferd Fresspause, in der Zeit wird weder irgendwo Gras genascht (es sei denn, es gibt eine richtige Pause mit Absitzen) oder anderweitig an Zweigen oder sonstwas geknabbert. Wenn man konsequent so vorgeht, weiß das Pferd, dass jetzt Reit- und nicht Futterphase ist (das nervige Kopf nach unten zum Gras ziehen oder nach Zweigen schnappen entfällt automatisch).

Ein liebevoll, aber konsequent erzogenes Pferd beschert beiden Mitgliedern des Teams, Reiter und Pferd, entspannte Ausritte! :-)

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Steuerklasse 1 entspricht Steuerklasse 4; Steuerklasse 6 bekommt man nur, wenn man a) eine neue Tätigkeit angetreten hat und der neue Arbeitgeber sich als Hauptarbeitgeber für dich angemeldet hat oder b) wenn man nach 3 Monaten immer noch keine Steuer-Identifikationsnummer beim Arbeitgeber abgegeben hat, dann wird zwingend in Steuerklassse 6 gewechselt, weil der Arbeitgeber ohne Steuer-ID die Steuerdaten nicht bekommt (in den ersten 3 Monaten darf man die Steuerabzugsdaten nach Angabe des Arbeitnehmers bilden, das ist aber nur vorübergehend, damit man schon mal abrechnen und zahlen kann, bis die ELStAM-Daten vorliegt.

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Schon wieder! Es werden mal wieder qualifizierte Antworten erwartet, obwohl die Details in der Frage fehlen! Es wird nämlich nicht erwähnt, ob für die T€ 500 eine Rückstellung gebildet wurde oder nicht. Das ist bestimmt wieder eine Frage aus dem BuHa-Unterricht, die man sich aus dem Lehrbuch u.a. Unterrichts-Unterlagen selbst erabeiten könnte, aber zu bequem dazu ist. Ich finde, dass gutefrage.net nicht dazu da ist, Faulheit zu unterstützen!

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Also ganz ehrlich, diese Frage ist eine von den Fragen der Kategorie "Ich stelle mal 'ne Frage, um 'ne Frage zu stellen". Man sollte selbstverständlich kein Tier quälen und gerade beim Pferd ist eine Zusammenarbeit bzw.das Überzeugen des Sportpartners (>>> HORSEMANSHIP) der viel bessere Weg! Hier bei gutefrage.net ist eine solche Frage aber eine von den Fragen, die gestellt werden, um irgendwas zu fragen oder einfach Zeit totzuschlagen oder um hier Punkte zu kriegen und das nervt. Ich weiß, jetzt kommt der Einwand "Du hättest ja auf die Frage nicht antworten müssen", stimmt, aber weil mir solche Fragen schon eine ganze Zeit auf den Keks gehen, habe ich das jetzt hier mal gesagt - PUNKTUM - .

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Thema Forum: Am Wochenende ist es mit der Freischaltung etwas schwierig, auch EDV-Administratoren haben ein Wochenende ;-) . Zu der Frage: Das Einfachste ist es, für die vier Abteilungen verschiedene Konten im Ertrags- und Aufwandsbereich einzurichten! Beispiel: (SKR04) Umsatzkonto Abtlg. 1 = 4410, Abtlg. 2 = 4420 usw., entsprechend im Aufwandsbereich z.B. Abtlg. 1 = 5410 oder 5910 etc. Wenn man immer die gleichen Ziffern für die Abteilungen behält (für Abtlg. 1 also 1 an der dritten Stelle), hat man immer eine schöne Übersicht, was welche Abteilung erwirtschaftet hat. Man kann mittels der vierten Stelle bei Bedarf auch noch Unterkonten einrichten, hat also noch Möglichkeiten, wenn die Firma wächst. Ich weiß nicht, ob Büro easy eigene Berichte oder Exporte in Excel o.ä. zulässt, der Lexware-Buchhalter kann das jedenfalls, dann kann man sich auch Makros entwickeln, um die Konten für die vier Abteilungen zusammengestellt auszuwerten.

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Ins Anlagevermögen natürlich allgemein nur buchen, wenn die jeweiligen Betragsgrenzen überschritten sind.

Achja, ich würde dringend zumindest einen Grundlagenkurs in Buchhaltung anraten, ein - wenn auch "fundiertes" ;-) - Halbwissen reicht hier nicht aus!

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Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Unternehmer den PC vor Ort in den Niederlanden erworben hat und deshalb die ausgewiesene USt niederländische USt ist. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb (mit "Reverse Charge") liegt nur vor, wenn die Ware vom Verkäufer aus den Niederlanden ausgeführt bzw. versendet wurde. Vom o.g. Fall ausgehend, kann man entweder a) die Rechnung brutto einbuchen ins Anlagevermögen und abschreiben, die VoSt ist dann weg, oder b) die niederländische VoSt erstatten lassen, also netto + ausländische USt buchen, das ist aber ein relativ aufwändiges Verfahren und lohnt sich nur bei entsprechend hohen VoSt-Beträgen. Beide Buchungen aber gegen das Anlagevermögen (SKR03 z.B. 0410 "Betriebsausstattung" oder 0480 "GWG"). Fazit: Ein vermeintlich günstiger Kauf im EG-Ausland lohnt nur, wenn die Ware ohne USt versendet und berechnet wird, dann kommt das praktische "Reverse Charge"-Verfahren zur Anwendung (eine Erklärung dazu würde hier zu weit führen, einschlägige Literatur lesen der StBer fragen).

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Solche Nebenkosten sollten im Leasingvertrag aufgeführt sein (Versicherung normal ohne USt, Bearbeitungsgebühr nach Ausweis); ich würde eine Rechnung oder Bestätigung mit Steuer-Nr./USt-Ident-Nr. dafür anfordern. Normalerweise wird so etwas zu Beginn des Leasingszeitraums automatisch zugesandt ......

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Ich kann dafür die "Lexware Vereinsverwaltung" empfehlen (siehe bitte auf www.lexware.de im Shop); die ist speziell für Vereine und bietet viele Funktionen wie Kostengruppen und Kostenstellen, Sammel-Spendenbestätigungen wenn benötigt etc.

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Sulu hat in der deutschen Übersetzung eigentlich keinen Akzent, im amerikanischen Original erklärt sich das aus meinem oben Gesagten in Verbindung mit dem japanischen Angriff auf Pear Harbor.

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Die Folgen von "Star Trek Classic" wurden in einer Zeit gedreht, in der die Amerikaner und die Russen noch "im Clinch" lagen (Thema Kalter Krieg usw.). Dass überhaupt ein Russe ein Mitglied der Brücken-Crew und damit eine der Hauptpersonen war, war absolut neu und aufregend damals!!! Mit dem Hintergrundwissen versteht man auch, dass diese Tatsache durch Chekovs russischen Akzent hervor gehoben wurde.

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Einfach die Steuernummer in den Stammdaten ändern!

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Im SKR04 z.B. lege das Konto unter 146x (1460 = Geldtransit zwischen Bankkonten, 1466 = Kreditkarten-Abrechnungen usw.), also z.B. als 1467 = EC-Kartenzahlungen an. Wenn es dir nicht ganz so genau auf den Zahlungstag ankommt (die Bank schreibt ja oft/manchmal^^ erst am nächsten Tag gut), kannst du den offenen Posten im Kreditor auch dann direkt ausgleichen, wenn die EC-Zahlung auf dem Bankkonto gutgeschrieben wird.

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Pferd einreiten, zu große Herausforderung?

Hey :)

Ich bin gestern eine 5 jährige Endmaß-Tinker Stute zur Probe für eine Reitbeteiligung geritten. Sie ist ein reines Freizeitpferd und die Besitzerin suchte jemanden der besser reitet als sie, weil sie rein Freizeitmäßig reitet und gerne jemanden hätte die ihr Pferd weiter ausbilden könnte und wirklich arbeitet. Nun bin ich sie gestern geritten (Ich bin auf etwa A/L Niveau und bin 15 Jahre alt) und die Besitzerin meinte das sie sie nur mit Ausbindern reitet da sie recht schwierig an die Hilfen zu stellen ist und allgemein noch etwas wacklig ist weil sie erst 1 Jahr geritten wird und eben nur auf Freizeit Basis. Ich meinte dann dass ich es gerne ersrmal ohne Ausbinder probieren würde. Im Schritt war sie recht eifrig wollte aber nach ein bisschen Einlaufen strikt nicht an die Hilfen treten. Dann bin ich angetrabt und hab sie probiert wirklich ganz sanft an die innere Hand zu stellen und siehe da, Pony lief nach etwa 5 Minuten in Anlehnung :) Die Besitzerin war wirklich richtig begeistert und sagte mir dass sie das eigentlich nicht macht und machte mir die Ausbinder ab weil die da doof am rumschlackern waren. Auf der linken Hand hat sie weiterhin schön nachgegeben und war in Anlehnung, rechts fiel es ihr allerdings recht schwer und wenn sie mal nachgegeben hat, hatte sie wirklich leichte Balanceschwierigkeiten... Also sind wir rechts eher in Vorwärts-Abwärts geritten. Galoppiert bin ich dem zu Folge nur links, eigentlich ganz schön bis auf die Tatsache das sie sich dort unter dem Reiter auf dem Zirkel noch nicht ganz ausbalancieren kann, ganze Bahn war gut! :) Nach 35-40 Minuten verließ sie dann langsam die Kraft und ich abe aufgehört. Die Besitzerin war völlig erstaunt wie ich das hinbekommen habe, genauso wie 2 andere aus dem Stall. Sie meinte zu mir dass ich sie gerne weiterhin 2-3 mal die Woche reiten darf (für 80 Euro im Monat) und weiter daran arbeiten kann. Bodenarbeit und Ausritte sind auch kein Problem... :) Was würdet ihr sagen, ist das eine zu große Herausforderung? Ich selbst habe mich richtig gut auf ihr gefühlt weiß allerdings nicht ob ich mir das zutrauen kann... :/ PS: Ich bin 15, reite A/L Niveau und habe 9 Jahre Reiterfahrung sowie Turniererfahrung. Bin schon oft junge Pferde geritten (auch 3 und 4 jährige) allerdings noch nie weiter ausgebildet.

Lg Sun

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Zuerst hat mich das Wort "EINreiten" im Titel erschreckt, das wurde dann aber durch deine detaillierte Beschreibung zum Glück schnell relativiert, denn ein Pferd wird ja ANgeritten :-) . Wenn du meinst, mit dem Pferd zurecht kommen zu können, ok, viel Erfolg und weiter so, also mit viel Einfühungsvermögen weitermachen. Allerdings würde ich eine gegenseitige Probezeit von mindestens drei Monaten, besser sechs, vereinbaren. Und dass du für das Anreiten, wofür berufsmäßige Reiter viel Geld nehmen, auch noch was zahlen sollst, finde ich absolut nicht in Ordnung! Wenn die Besitzerin davon nicht mindestens abrückt, besser dir noch was zahlt ;-) , würde ich mir ein anderes Pferd suchen; es gibt genug Pferde, die mit einem einfühlsamen Reiter glücklich sind, aber dabei viel leichter zu reiten!

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Da würde ich mich an die Hotline von Lexware wenden, die kennen bestimmt eine Lösung deines Problems! Die helfen mir bei solchen speziellen Problemen auch immer :-) .

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Bei Einnahme-Überschuss-Rechnung wird die Einnahme im Moment des Zuflusses, also der Zahlung verbucht; das ist die eiserne Regel, das Zufluss- bzw. Abfluss-Prinzip (gilt entsprechend auch für ausgehende Zahlungen). "Problematisch" könnte es höchstens werden, wenn die Zahlung vor dem 10. Januar eingegangen ist UND es sich um eine wiederkehrende Zahlung (also für eine Arbeit, die monatlich ausgeführt und berechnet wird) handelt; dann muss abgegrenzt werden (Erklärung hierzu kommt, wenn nähere Infos bekannt ;-) ).

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Wenn ihr "EÜRler" seid, hat man die Möglichkeit bzw. Verpflichtung, bei wiederkehrenden Zahlungen (z.B. bei Lieferanten die Telefon-Re. oder bei Kunden, die monatlich eine Rechnung erhalten), diese Zahlungseingänge, die bis zu 10 Tage nach dem 31.12. eingehen, noch im alten Jahr zu buchen. Dann aber als Abgrenzungsposten, bei der Bank gilt das BUCHUNGSDATUM (Wertstellung hat nix mit Buchhaltung zu tun, das ist nur ein Datum, welches die Banken für die Zinsberechnung benötigen!!!!!!). Die Frage ist, was ihr im alten Jahr noch "braucht", ich schätze, den Umsatz, oder? Da würde ich mal den Steuerberater fragen, ob man den auch, wenn er evtl. nicht wiederkehrend ist, im alten Jahr als Einnahme (Abgrenzung) buchen kann.

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Die Nummern kannst du anpassen in der Warenwirtschaft unter Verwaltung > Einstellungen > Nummernkreise, dort einfach auf die betreffende Nummer klicken und ändern. Mit dem Logo kenne ich mich nicht aus, ich benutze Briefpapier mit aufgedrucktem Logo, aber versuch doch mal das Folgende: Wenn du eine Rechnung drucken willst (geht ja auch mit bereits gedruckten Rechnungen), gehst du unten im Druck-Fenster auf "Formularverwaltung" > "Formulardatei bearbeiten" > "Logo", dort müsstest du dein Logo einbinden können und du kannst auch sonstige Anpassungen deiner Formulare vornehmen. ACHTUNG! Immer unter einem Extra-Namen speichern, damit das Standard-Formular nicht vermurkst ist ;-) .

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Ganz einfach: Am Jahresende zum 31.12. (frühestens 10 Tage vor bzw. 10 Tage nach dem Stichtag) eine INVENTUR machen, also die verbleibenden Servietten und Bierdeckel zählen und den Bestand mit dem Einstandspreis (Kaufpreis) oder dem aktuellen Preis bewerten (mit dem Steuerberater abstimmen, welcher Preis zu nehmen ist) und aus dem Aufwand nehmen und in den Lagerbestand buchen.

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