Erstens, wenn du den Mietvertrag nicht bekommen hast, hast du dann unterschrieben? Wenn ja, hättest du dort ja die Miethöhe ersehen können und hättest die korrekte Miethöhe überweisen müssen. Wenn du keinen Mietvertrag unterschrieben hast,dann hat der Vermieter keine Handhabe gegen dich - womit will er denn Forderungen gelten machen, wenn er keine Unterschrift von dir hat. Auch gibt es so etwas, wie ein Gewohnheitsrecht - das kam ins Gespräch, wegen der Minderwert-Kündigungen - wenn du über 17 Monate Miete in Höhe X gezahlt hast und der Vermieter hat nichts gesagt, dann hat er der Miethöhe zugestimmt. Die Nachforderung wäre demnach haltlos. Der Vermieter kann jetzt aber die Miete erhöhen, in entsprechender Frist und in schriftlicher Form. Ich hoffe das hilft dir weiter.
Zuerst eine Gegenfrage: Polizisten lernen, auf Menschen zu schießen. Sind Polizisten Mörder?
Soldaten/Polizisten (auch die weiblichen) lernen zu schießen, zu treffen und (und das ist der wichtigste Punkt) abzuschätzen, wann geschoßen werden darf. Und das sind im Wesentlichen zwei Punkte: Nothilfe (ein anderer ist in Lebensgefahr) und Notwehr (ich bin in Lebensgefahr). Dies sind eigentlich die einzigen Gründe, wann von der Schußwaffe gebrauch gemacht werden darf. Es gibt noch einen Grund, der trifft aber nur auf Kasernen/Feldlager zu: Eine, dem Wachsoldaten unbekannte Person flüchtet bei dem Versuch sie anzuhalten und die Aufenthaltsberechtigung für die Kaserne/Feldlager festzustellen. - ABER: es darf nicht nach außerhalb des Kasernen-/Lagerzauns geschoßen werden.
Es gibt keine regelmäßige Pflichtuntersuchung. Aber als SaZ sollte man regelmäßig zum Betriebsarzt. Denn alle Schäden, die man während der Bundeswehr-Zeit bekommt, muss der Bund auch für zahlen. Und die betriebsärztliche Untersucuung ist die einzige Untersuchung, bei der die Schäden auch richtig festgehalten werden.
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Erstens: Jeder Soldat ist bis zum 24. Geburtstag VERPFLICHTET zum Schlafen in der Gemeinschaftsunterkunft. - Zweitens: Es ist Sache vom SPieß, wie er das Ganze handhabt.
Du solltest auf den Arzt hören und eine dienstliche Erklärung wegen des Tinitus schreiben. Inhalt: Seit wann der Tinitus da ist, was du seit dem unternommen hast damit es besser wird (Arztbesuche) und wie sich der Tinitus im Alltag bemerkbar macht. - Wegen der Rückenschmerzen solltest du auch zum Arzt gehen. - Wie du schon sagtest, dabei geht es nicht ums KZH, sondern um deine Gesundheit. Denn für jedes Wehwehchen, das du dir während deiner Dienstzeit holst, muss der Dienstherr bezahlen (auch wenn du schon längst ausgeschieden bist). Deswegen sofort zum Doc. - Wegen der Frage nach dem Schießen: dabei geht es nicht um einen Tinitus, sondern um ein Knalltrauma. Vorteil des Knalltraumas es ist leichter heilbar, als ein Tinitus. Bzw. aus einem Knalltrauma kann ein Tinitus werden.
Der Teil der Untersuchung hat nichts mit deiner Männlichkeit zu tun, sondern dient dem Arzt dazu, um festzustellen, ob du einen Leistenbruch hast oder nicht. - Eine rechtliche Möglichkeit diesen Teil der Untersuchung zu umgehen hast du nicht, denn du musst dich mustern lassen.
Das kommt auf das Unternehmen an. Es gibt Unternehmen, da ist es geduldet, es gibt Unternehmen, das ist es ausdrücklich erlaubt und es gibt Unternehmen, das ist es ausdrücklich verboten. - Bestehen Betriebsvereinbarungen, steht - meistens - dazu auch etwas darin. Wenn du dir nicht ganz sicher bist, frag doch einfach deinen Vorgesetzten, oder einen Kollegen, der schon länger im Betrieb ist.
Die Musterung, wie meine Vorredner schon schrieben, kann angeordnet werden. Sie dient sowohl dem Schutze des Untersuchendens, aber auch dem Schutze der Bundeswehr. Beispiel: Wenn einer, mit einem unbekannten Herzleiden zum Bund kommt und er stirbt dann beim Sport, Geländetag oder Marsch. Mit Voruntersuchung, weil nichts anderers die Musterung, hätte das Problem erkannt und behandelt werden können. Auch ist die Musterung nicht die einzige "Zwangs-"Untersuchung, die im Zivillebeben auf einen wartet: wenn jemand unter 18 eine Ausbildung machen will, MUSS er zu einem Arzt und die Jugendschutzuntersuchung machen (einmal im Jahr, bis zu dem Jahr, in dem man 18 wird)
Die Einheiten, die den LKW-Führerschein zwingend brauchen sind Transport-Btl und Inst. - diese Einheiten sind aber sehr geschrumpft. Die Fernmelder/Führungsunterstützer brauchen auch LKW-Fahrer, solltest aber min. FWDL sein, sonst wird es nichts. - Den PKW-Führerschein kann man, meines Wissens, gar nicht mehr bei der Bundeswehr machen. Du musst den PKW-Schein draußen machen und darfst dann zur Weiterbildung und dann damit Y-Tours-PKWs fahren. - Das einfache Umschreiben von BW-LKW zu Zivil-LKW ist seit 05/2009 nicht mehr so einfach möglich. Grund ist die Änderung im Führerschein-Recht - du musst zum Umschreiben noch ne Fernfahrer-Weiterbildung besuchen - dann wird erst umgeschrieben.
Die Regel, wurde meines Wissens, nach dem zweiten Weltkrieg eingeführt (also 1955). Man wusste aus den Nachkriegsjahren, dass ein Land ohne Männer keine große Zukunft hat. Da in den Jahren bis 1990 bekanntlich immer mal wieder ein Krieg kurz vor dem Ausbruch stand, wurde bei der Gründung der Bundeswehr und dem Wehrpflichtgesetz die Drei-Geschwister-Klausel eingefügt. Somit besteht die Chance, dass nicht jeder junge Mann, im Falle eines Kriegseinsatzes, stirbt und somit hat das Land eine Chance weiter zu leben. Bei dem Einführungsjahr der Klausel bin ich mir nicht sicher - der Grund stimmt aber.
Du rufst deinen Spieß und deinen Zugführer an (eventl. andere Reihenfolge :)) und sagst, dass du in dem anderen San-Bereich KZH geschrieben wurdest. Der ganze Schriftkram kommt per Fax von San-Bereich zu San-Bereich und dann in deine Einheit. Wegen TrÜbPl: Jede Einheit lässt eigentlich ein Nachkommando zu Hause - da anrufen und dein KZH melden. - Oder: Jede Einheit ist eigentlich irgendwie per Telefon erreichbar, Nachkommando müsste die Rufnummer haben - dann auf dem TrÜbPl anrufen und melden.
Die Nachtruhe gilt Werktags von 22 Uhr bis 6 Uhr. Wie es Samstags ist, weiß ich nicht aber Sonntags gilt es von 0 Uhr bis 24 Uhr. - Du könntest die Polizei anrufen, wegen Ruhestörung.
Wenn du zum Arzt gehst und es ihm schilderst, kann es sein, dass du dann zum Psychiater darfst - der Befund geht dann deine Akte und dass kann schlecht für deine berufliche Zukunft sein - bringt dich deinem Ziel aber auch nicht näher. - Wenn man KZH ist, darf man NICHT verreisen, denn man ist ja krank. Solltest du das so machen, bekommst du etwas Stress.
Die besten Lösungsansätze sind der Spieß, der Standortseelsorger und eventuell deine Vertrauensperson. - Der Spieß wird es eh erfahren müssen, denn der bekommt die Urlaubsanträge - warum also nicht gleich mit ihm über die Situation reden. Der Standortseelsorger steht ausserhalb des Befehlssystems und kann daher in jeder Instanz nachfragen, was für dich geht. Die Vertrauensperson kann für dich als Vertreter oder Begleiter mit zum Spieß, Seelsorger oder Chef, wenn du in dem Moment Beistand brauchst.
Ausland ist einfach gesagt, entscheident ist, in welches Land. Wenn es ein der Länder ist, die auf der Liste des Auswärtigen Amtes sind, musst du es auf jeden Fall melden, das du da hin möchtest. Diese Liste kann die dein KpTrpFhr geben, dein Spieß oder dein S2.
Auf jeden Fall viel Glück mit dem Urlaubsantrag.
War die Info-Veranstaltung wegen der Grundausbildung? Dann geht es um die 6./Führungsunterstützungsbattalion 292. Der Spieß in der 6./ ist neu in der Kompanie (seit Anfang diesen Jahres in der 6./) vorher war er aber, glaube ich, schon einmal Spieß - die Kompanie war auch in Dillingen stationiert und ist dann aufgelöst worden. Ist ein freundlicher Stabsfeldwebel, Name weiß ich aber leider auch nicht.
Grundsätzlich gibt es keine Probleme. - Das gilt für jedes Teil der Bundeswehr-Uniform.
Probleme kann es geben, wenn Rangabzeichen, Sportabzeichen (die du nicht besitzt) oder Tätigkeitsabzeichen auf der entsprechenden Kleidung sind. Das kann dann ganz schnell zu Amtsanmassung werden und das ist strafbar.
Also die sollte man, wenn damit zivil rumlaufen oder darin arbeiten will entfernen.
Dein Freund kann die Steuerklasse nicht wechseln, da ihr zusammen wohnt und eure Kinder zusammen erzieht. Wie es bei dir aussieht, weiß ich nicht, das müsstest du bei deinem zuständigen Finanzamt klären. Es KANN sein, dass du wegen deiner Alleinerziehung des dritten Kindes in die Steuerklasse II wechseln darfst. Wegen der Kinderfreibeträge, auf der Steuerkarte, kann dein Freund nur eure gemeinsamen Kinder rechtlich geltend machen und nur du kannst dein drittes Kind geltend machen. Damit dein Freund alle drei Kinder auf seiner Steuerkarte geltend machen kann, muss er das dritte Kind adoptieren. Wenn ihr heiratet, ändert sich das für das dritte Kind nicht, aber ihr könnt dann die Steuerklassen wählen. Zwischen III/V oder IV/IV.
Steuerklasse 1: Alle Alleinstehenden (als Alleinstehend zählt jeder, der nicht standesamtlich geheiratet hat) ohne Kind.
Steuerklasse 2: Alleinstehend mit Kind.
Steuerklassen 3 - 5: Verheiratet (die Summe beider Steuerklassen muss immer 8 betragen = 3/5 oder 4/4).
Steuerklasse 6: Zweite Steuerkarte, wegen Zweitjob o.ä. (dabei egal, ob Ehe/Kind/Alleine) - hat immer die höchsten Abzüge.