Das liegt daran, daß der Islam folgende Dinge vorschreibt:
- Todesstrafe für Beleidigung des Islam,
- Todesstrafe für Ehen und Beziehungen zwischen nichtislamischen Männern und islamischen Frauen,
- Todesstrafe für Aussteiger aus dem Islam.
Der Islam fordert also die Ermordung unschuldiger Menschen. Daher gleicht er auch eher einer kriminellen Vereinigung als einer Religion.
Diese Vorschriften sind übrigens keine belanglosen, weil nur religiösen Regeln, sondern geltendes Recht in einer ganzen Reihe von islamischen Staaten, wie etwa Pakistan, Iran, Jemen, Saudi Arabien, Katar, Mauretanien, Sudan, Somalia, Brunei, die Nordprovinzen von Nigeria, Malediven, Afghanistan und noch einige andere.
Der Islam sieht darüber hinaus die Ausbeutung aller Nichtmoslems in seinem Machtbereich vor.
Wer verhindern will, daß sein Land von den Moslems beherrscht wird, der ist dem Koran zufolge ebenfalls zu ermorden.
Damit ist der Islam materiell keine schützenswerte Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes, sondern eine kriminelle Vereinigung, die sich als Religionsgemeinschaft tarnt. Insofern wird gegenwärtig geltendes Recht gebrochen.
Wenn man allerdings berücksichtigt, daß der Kannibalismus der Indianer in Mexiko auch angeblich religiös motiviert war dann ist der Islam natürlich doch eine Religion. Aber beide "Religionen" sind weder akzeptabel noch schützenswert.
Genau so wenig wie die im Islam geforderte Ermordung von "Ungläubigen" ist das Darbringen von Menschenopfer, wie es einst in sehr vielen Religionsgemeinschaften praktiziert wurde, vom Grundgesetz geschützt.
Aufgrund von Art. 140 GG i.V. der in jedem Grundgesetz abgedruckten Artikel der Weimarer Reichsverfassung, auf die er verweist, gilt die Religionsfreiheit nämlich lediglich im Rahmen der allgemeingültigen Rechte. Damit ist materiell das gegen das Tierschutzgesetz verstoßende Schächten von Tieren ebenfalls von der Religionsfreiheit nicht gedeckt sondern eine Straftat.
Wie es zu allen Zeiten und in jedem anderen Land auch immer gewesen ist, verstößt hier eben auch der deutsche Staat selbst - warum auch immer - gegen seine eigenen Vorschriften.