Wenn er vor 3 Wochen aus der Flasche getrunken hat, dann solltest du jetzt nicht mehr davon trinken, denn der Inhalt der Flasche dürfte inzwischen verdorben sein.
Wenn sich der Ofen erhitzt, entstehen oftmals Ausdehnungsgeräusche, welche jedoch nur kurzzeitig auftreten sollten - ebenso beim Abkühlen. Eventuell solltest du einen Fachmann zu Rate ziehen bzw. den Ofenbauer befragen, wenn die Geräuschbelästigung zu stark ist - ein neuer Ofen hat schließlich noch Garantie.
Gegen Wassereinlagerung hilft auch Presssaft von Ackerschachtelhalm sehr gut ( gibt es im Reformhaus ). Dennoch solltest du gründlich mit dem Arzt über andere Behandlungsmöglichkeiten sprechen. Auch Depressionen lassen sich mit pflanzlichen Mitteln behandeln, welche weit weniger Nebenwirkungen haben als die "chemische Keule" - nur das kann der behandelnde Arzt sicher besser beurteilen.
Gegen Übelkeit hilft Lakritz oftmals sehr gut, es sei denn, es handelt sich um eine Infektion. Ein anderes wirksames Mittel ist auch frische Petersilie.
Das hört sich ganz nach einer Entzündung ( z.B. Nagelbettentzündung ) an. Einschmieren und Pflaster sind da nicht wirklich angebracht. Gehe am besten zum Arzt, der weiß, was zu tun ist. Wenn ein Eiterherd sichtbar ist, dann kann man die Stelle öffnen und den Eiter abfließen lassen, damit hört auch der Schmerz auf.
Solange es nur im Hals kratzt, dann könntest du es mal mit Kamillosan-Mundspray versuchen. Ich habe damit schon vielfach Erkältungen abwehren können.
Wozu brauchst denn du die Kondome, wenn er nicht da ist? Warte ab, bis er wieder da ist und frage ihn, ob er weiß, wo die Kondome geblieben sind.
Eine Forderung bezüglich Mängel ist 6 Monate nach Mietende verjährt, d.h. Kosten der Mängelbeseitigung hätten bis dahin geltend gemacht werden müssen. Eine Verrechnung mit einem möglichen Betriebskostenguthaben ist inzwischen aufgrund der Verjährung nicht mehr möglich. Spätestens nach Ablauf der Abrechnungsfrist würde ich die Abrechnung schriftlich anfordern.
Man kann auch eine bestehende Versicherung erweitern, d.h. den Vertrag nicht kündigen sondern ändern - zumindest für die Zeit, wo man nicht kündigen kann. Andererseits kann der noch eingetragene Eigentümer zusammen mit dir den Vertrag sehr wohl kündigen.
Beim Sturz eine Nagel zu verschlucken das ist schon eher ungewöhnlich ( auch wenn es wirklich so gewesen sein sollte )- insoweit ist die Reaktion des Krankenhauses berechtigt. Warte ab, bis sich das Jugendamt meldet, dann werden die dir sicher einige Fragen stellen. Wenn du diese schlüssig und glaubwürdig beantwortest, dann wird es das gewesen sein. So einfach wird man dich nicht aus der Familie herausreißen - es gibt also zunächst keinen Grund diesbezügliche Ängste zu haben.
Eine Zwangsversteigerung würde sich nur auf den Anteil des Bruders beziehen - ist dadurch aber nicht weniger unangenehm, denn theoretisch könnte ein " Wildfremder" den Anteil ersteigern und euch danach mächtig Ärger machen - mal ganz davon abgesehen, dass durch eine Zwangsversteigerung nur noch mehr Kosten für deinen Bruder entstehen.
In dem beschriebenen Fall wäre es ratsam, den Bruder auszuzahlen, d.h. der Bruder müsste seinen Anteil an euch verkaufen ( geht nur notariell ). Der Anspruch des Finanzamtes müsste jedoch aus den "Kaufpreis" bezahlt werden. Im Kaufpreis zu berücksichtigen wäre dann auch die vorhandene Hypothek ( anteiliger Abzug ), da die Hypothek schließlich Teil des Hauses ist - ohne die Hypothek würde es das Haus vermutlich gar nicht geben, egal auf wessen Namen diese läuft.
Wenn etwas nicht passt, dann passt es eben nicht und genau so scheint es sich mit deiner Ehe zu verhalten. Ehrlich gesagt, kannst du froh sein, dass noch keine Kinder da sind, die unter diesen Streitigkeiten leiden müssen.
Ich würde mich in einem solchen Fall definitiv trennen, denn besser wird so etwas in aller Regel nicht, erfahrungsgemäß wird das allenfalls schlimmer und wenn dann noch Kinder da sind, dann dürfte es dir noch viel viel schwerer fallen, einen Schlussstrich zu ziehen.
Schreib ihn an, setze eine Frist und wenn das nicht funktioniert, bleibt dir nur der gerichtliche Weg. Auch wenn er eine EV abgegeben hat, hätte er doch deine Kaution getrennt von seinem Vermögen verwahren müssen - sollte dein Geld nun aber weg sein, dann würde ich vom Anwalt auch mal die strafrechtliche Seite durchchecken lassen. In jedem Fall wäre eine Mahnbescheid erforderlich.
Ja, wenn man Bezeichnungen wie "süß" oder "nett" in dem beschriebenen Zusammenhang auf die "Goldwaage" legt, dann muss das nicht immer zu einem positiven Ergebnis führen, aber das dürfte wohl vielfach nicht so gemeint sein : Der eine macht sich mehr, der andere weniger Gedanken über seine Wortwahl.
Wenn sie nicht zahlt, dann würde ich bei der Polizei Strafanzeige + Strafantrag wegen Betrug erstatten, dazu die schriftliche Vereinbarung übergeben und den Vorfall schildern.
Weshalb benehmen sich manche Leute so widerlich? Bleibt zu hoffen, dass sie wenigsten den Hund ordentlich behandelt....
Man kann auch mit Kräutertee super experimentieren - z.B. etwas Süßholzwurzel dazugeben.
Wenn du dich gesund ernähren willst, dann ist Tee gerade ein sehr gut geeignetes Getränk, da die Inhaltsstoffe der Teepflanzen auch viele positive Effekte auf die Gesundheit haben. Die meisten Teesorten schmecken auch kalt noch sehr gut. Wenn du gesund süßen willst, dann wäre neben Süßholz auch Stevia eine meiner Meinung nach bessere Variante als Süßstoff.
Ich gehe davon aus ,dass es sich um Salpeter handelt - der kommt auch durch den neuen Putz wieder durch. Mit Trocknungsgeräten hat man da wenig Chancen, wenn die Feuchtigkeit durch die Mauern aufsteigt oder reindrückt.
Du willst allein leben und dein Kind allein versorgen und weißt nicht wie du es anstellen sollst? Das ist keine allzu gute Ausgangsposition!
Bei Sammelheizung könnt ihr als Hauseigentümergemeinschaft einen gemeinsamen "verbrauchsgebundenen" Energieausweis bei der Abrechnungsfirma ( Brunata, Ista, Techem, Callmess oder wie auch immer ) beantragen. Das wäre die preisgünstigste Variante ( kostet so zwischen ca. 100-150 € ). Für Einzelwohnungen meine ich, dass es so etwas nicht gibt - immer nur für das Gesamtgebäude.
Brauchen würdet ihr den nur wenn ein Verkauf bzw. eine Vermietung ansteht - falls alles so bleibt wie es ist, dann braucht ihr auch keinen Energieausweis.
Die Unterleibs- und auch Rückenschmerzen könnten durchaus durch die Zyste entstehen. Manchmal "verdreht" sich eine solche Zyste und führt dann zu krampfartigen Schmerzen und oftmals auch zu Übelkeit.