Fehlende Mitwirkung. Da werden Leistungen gerne dauerhaft versagt - zum Glück! Du musst schon mitarbeiten! Der von dir angesprochene "Bildungsschein" (AVGS, Bildungsgutschein), ist eine Kann-Leistung. Die KANNST du bekommen, MUSST du aber nicht. Du kriegst ihn offenbar nicht.

Du solltest das positive sehen: Dein Kind ist betreut, du kannst 100 Stellen auch ohne Bildungsgutschein antreten: Such dir eine aus!

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Die meisten Moslems die ich kenne, nennen sich Ex-Moslems und sind froh, diese "Glaubensgemeinschaft" verlassen zu haben.

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Mit 20 Jahren und diesem Schulabschluss ist es dir zumutbar, eine reguläre Ausbildung aufzunehmen. Was macht dich so exklusiv, dass der Steuerzahler für dich die Ausbildung bezahlen soll?

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Ondachlose erhalten, sofern Meldeadresse, Bürgergeld

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Ein Fernstudium das nicht BAFöG berechtig ist verpflichtet dich per Gesetz nebenbei zu arbeiten. Oder das JC ist raus!

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Ich finde, das liegt allein bei dir und deinen Interessen!

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Natürlich! Es ist eine Grundsicherung für ARBEBITSSUCHENDE in Deutschland. Du darfst eine gewisse Zeit ortsabwesend sein, wenn das JC dem zustimmt, erhältst du für diese zwei-drei Wochen weiter Leistungen. Danach ist Ende. Warum auch? Sollen dir die Beitragszahler einen Heimaturlaub finanzieren? Wohlgemerkt: Eine Heimat aus der deine Eltern geflüchtet sind!

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Dagegen

Natürlich ist das viel zu viel. Wer gesund ist und länger als 6 Monate arbeitslos, der WILL nicht arbeiten.

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Es ist keine Einstellungsvoraussetzung einen FS und Laptop zu haben. Also wird das JC nicht zahlen.

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