Merz bejaht die Kandidatur einer jetzt als liberal bezeichneten promovierten Justizperson, die mit veröffentlichten linksgerichteten Äußerungen große Bedenken in der CDU hervorgerufen hat.
Am 10. Februar dieses Jahres erklärte sie laut Protokoll der Sitzung des Rechtsausschlusses im Bundestag , (veröffentlicht von der Berliner Zeitung):
"Frauke Brosius-Gersdorf, die als eine von zehn Sachverständigen geladen war, hatte erklärt, in der Verfassungswissenschaft sei „sehr umstritten“, ob dem Embryo, später dem Fötus im Mutterleib der Schutz der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes zukomme. Dann sagte sie: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“
Das mag die Meinung einer Frau sein, für mich gilt mehr die Meinung des dann rechtlich zur Abtreibung verpflichteten Mediziners.
Muss der Mediziner dann die Abtreibung aus der verfassungsgesetzlichen oder doch eher aus seiner ethischen Sichtweise durchführen?
Für mich ist die Verschiebung der Richterwahl bis nach der Sommerpause ein demokratischer Vorgang.