Ich würde mit Essigreiniger versuchen und diesen vielleicht auf ein Läppchen die Seitenteile bestreichen. Dann wirst Du sehen, dass der Kalk verschwindet. Bei dickeren Stellen vielleicht länger einwirken lassen. Abkratzen kann zu Schäden im Glas führen. Später, wenn Du Fische eingesetzt hast, wird sich auch Kalk absetzen. Das kann man mit einer speziellen Rasierklinge ganz behutsam abtragen, wenn schon Wasser drin ist.

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Wenn die Schule dieses Pilotprojekt "Malerarbeiten" so verkauft hätte, dass hier mögliche Interessenten Fertigkeiten für den späteren Beruf erproben können, wäre ein tolles Echo in der Presse sicher gewesen. Mit Sicherheit hat sich kein Teilnehmer überanstrengt und vielleicht sind Teilnehmer darunter, die zuhause diese Fertigkeiten anwenden möchten.

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Es gibt schon einige Jahre keine Lohnsteuerkarte mehr. Das sollte auch der Personalabteilung Deines neuen Betriebes bekannt sein. Früher wurden die ja von der Gemeinde/Stadt verteilt.

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Ungelernt wird es immer schwerer eine relativ gutbezahlte Tätigkeit zu bekommen. Wenn Du den Altenpflegeabschluss hast, kannst Du doch ggf. eine abgewandelte Tätigkeit mit Senioren suchen und hast dann auch geregelte Arbeitszeiten. Vielleicht möchtest Du keinen Schichtdienst. Sicherlich gibt es Beratungsstellen, die Dir da einen Tipp geben können.

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Kläre, ob Du eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen hast und evtl. Kosten für grundbuchliche Eintragungen/Löschungen, Notarkosten usw.

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Das heißt, dass er vielleicht geringfügige Hürden sieht, die für ihn aber unbedeutend sind oder er sie vernachlässigen kann und er den Weg für eine pos. Beurteilung betritt und Du mit einer Zusage rechnen kannst.

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Wenn Holzschäden an der Tür sind, können diese von einem Schreiner gegen Stundenlohn beseitigt werden. Sofern ein neues Schloss benötigt wird, hat dies ein Schreiner auch vorrätig.

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Hilfe! Betriebskostenabrechnung falsch!

Hallo!

Ich habe nach ausdrücklichem Verlangen erst am 4.1.13 meine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011 erhalten.

Abgerechnet werden folgende Positionen:

  • Satellitenempfang
  • Gebäudeversicherung
  • Grundsteuer
  • Müllabfuhr
  • Niederschlagswassergebühr
  • Sach- und haftpflichtversicherung
  • Schonsteinfegerkosten
  • Straßenreinigung
  • Stromkosten (Allgemeinstrom)
  • Treppenhausreinigung
  • Wartung Heizungsanlage
  • Wasser / Kanal

Zur der Abrechnung stellen sich mir nun mehrere Fragen:

1) Satellitenempfang kann nicht durch Rechnungen nachgewiesen werden. Hier habe ich auch nachgelesen das die Anschaffungskosten zu 11% jährlich umgelegt werden können. Komisch ist dann nur, dass der Betrag 2010 71€ betrug und jetzt auf der Abrechnung 2011 85€!?

2) Treppenhausreinigung kann ebenfalls nicht durch Rechnungen nachgewiesen werden (ich will Niemandem was unterstellen aber mein Vermieter hat mir selber gesagt die Arbeit würde "schwarz" gemacht / bezahlt) Ich habe ihm dann natürlich gesagt das ich ohne jeglichen Nachweis die Bezahlung überhaupt nicht nachvollziehen kann und somit soll die Position gestrichen werden da ich damit auch nichts zu tun haben will. Er wollte sogar noch versuchen Quittungen für das Abrechnungsjahr 2011 nachzuerstellen und unterschreiben zu lassen.

3) Für Wasser / Kanal also Schmutzwasser etc. wurden sage und schreibe für das 3-Parteien-Haus 900 € berechnet. Dem liegt ein Gesamtverbrauch von 215,020 m³ zu Grunde. Als Vergleich zu der Abrechnung 2010 gab es einen Gesamtverbrauch von 235 m³ zu einem Gesamtpreis von 535 €. Mir ist schleierhaft wie er auf die Werte gekommen ist. Diese sind aus den Unterlagen nicht zu erkennen. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass speziell für unsere Wohnung bei einem Mehrverbrauch von 7m³ der Preis von 108 € (2010) auf jetzt 228 € (2011) angestiegen sein soll.

4) Quadratmeterangaben: In unserem Mietvertrag steht leider keine m²-Angabe jedoch wurde uns immer gesagt es seien 63m². Dies habe ich auch mehrmals durch Ausmessen bestätigen können. Da wir eine Dachterrasse von ca. 28 m² haben, kann diese natürlich zu einem bestimmten Prozentsatz auf die Wohnfläche aufgeschlagen werden. Somit komme ich auch (wie in der Betriebskostenabrechnung) auf 70 m². Mein Vermieter darf aber doch nicht bei allen oben angegebenen Posten die 70m² angeben oder? Darf er dies nicht nur für Positionen angeben, denen kein individueller Verbrauch zugrunde liegt? Welche Positionen (s.o.) müssen also mit 63 m² und welche mit 70 m² angegeben werden?

5) Wartung Heizanlage: Die Wartung wurde von seiner Firma durchgeführt. Die Höhe von 225 € für 3 Parteien ist nachvollziehbar und ein marktüblicher Preis. Muss er gerade weil es seine Firma ist einen Zahlbeleg dazulegen oder muss ich ihm da vertrauen?

6) Kann ich, da ich erst jetzt von der Schwarzarbeit erfahren habe noch für die Abrechnung 2010 ein Guthaben verlangen? (insgesamt dadurch 500€!)

Vielen Dank!

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Wenn ich meine Umlagenabrechnung erstelle, erhält jeder Mieter Kopien der einzelnen Kostenbelege. So kann das jeder selbst nachprüfen und Fragen, wie Du sie stellst, erübrigen sich. Vielleicht bringst Du den Vermieter durch Deine gezielten Fragen auch dazu. Diese Kosten der Fotokopien machen sich bezahlt, denn er hat doch nichts zu verheimlichen?

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Mal paar Fragen wegen Spenden. Sind 50 Euro wenig? Und kann man noch spenden?Geht das für Forschung?

Also ich habe mal ein paar Fragen. Ich muss jetzt bisschen schneller schreiben weil wir eine Freistunde haben und ich in der Schule bin und dann hier vom Computer weg muss wenn die Freistunde vorbei ist. Also falls das jetzt durcheinander ist sorry.

Meine Mathelehrerin aus der 4. Klasse ist vor Kurzem an Krebs gestorben. Und in der Todesanzeige (die hab ich im Internet gefunden weil ich gar nicht wusste dass sie gestorben ist hab das erst an Silvester erfahren). Jedenfalls stand in der Todesanzeige dass man da was an das Krankenhaus was spenden kann und dass man den Namen von der Lehrerin angeben muss. Also dass die das zuordnen können. Jetzt ist die Lehrerin aber Ende November schon gestorben und die Beerdigung war im Dezember (konnte nicht hin weil ich nicht wusste dass sie gestorben ist oder halt auch dass sie krank war). Jedenfalls wollte ich da jetzt was spenden. Aber jetzt kommen die Fragen.

Ich wollte 50 Euro spenden aber meine Halbschwester hat gesagt dass das voll wenig ist. Also das ist so dass ich 14 geworden bin und nichts spenden kann weil ich da die Unterschrift brauche. Und ich will auch nicht meinem Stiefpapa fragen weil das halt voll peinlich ist wenn ich da was spenden will. Deswegen hab ich zu meiner Halbschwester (die ist erwachsen und eigentlich mögen wir uns nicht) zu der hab ich gesagt ob die mir einen Gefallen machen kann. Eigentlich will die nicht aber wenn ich die Spülmaschine bald für die ausräume (wir wechseln immer ab) dann macht die das. Und dann hab ich gesagt okay. Das war mir aber auch peinlich wenn ich der das mit der Spende gesagt hätte. Deswegen habe ich gesagt dass eine Freundin was spenden will und die nicht ihre Eltern fargen will (dabe ist das keine Freundin sondern ich). Und dann hab ich zu meiner Halbschwester gesagt dass die 50 Euro überweisen soll und ich irh das Geld von der Freundin gebe (kommt aber von mir). Meine Halbschwester hat gesagt dass 50 Euro voll peinlich sind weil das wenig ist und dass das 100 Euro sein soll. Ich geh aber zur Schule und kann keine 100 Euro spenden. Hab nicht so viel Geld. Was mach ich jetzt?

Und dann eine Frage zum Spenden. In der Todesanzeige steht dass man das Geld an das Krankenhaus spenden soll wegen Forschung. (Also ich hätte nur 50 Euro wegen Forschung ist das echt so wenig?) Aber kann ich das noch spenden wenn die Ende November gestorben ist. Also sagt da das Krankenhaus nicht dass das zu spät ist wenn da jetzt noch der Name vond er Lehrerin beim Spendending angegeben wird (dass das da hin geht)

Und dann noch was. Das ist dann schon für Forschung und so oder?? In der Todesanzeige steht dass man das hinspenden soll ans Krankenhaus mit Krebsbereich (also die Abteilung) und den Namen von der Lehrerin angeben muss. Wofür ist das Geld dann. Meine Halbschwester hat gesagt für Forschung weil die das Krankenhaus braucht. Geht das da echt hin. Versteh das nicht so ganz.

Und ihr Mann (Lehrerin) bekommt das nicht mit oder? Wär mir halt peinlich. DANKE!!!

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Für einen Schüler finde ich den Betrag von 50,- Euro als sehr hoch. Das waren für meine Söhne das Taschengeld für 2 Monate. Das solltest Du nach Deinem Taschengeld bemessen und kommst sicherlich auf andere Werte.

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Solltest Dich halt durchfragen. Aber beim ersten Mitarbeiter schon freundlich sein, es könnte schon der Filialleiter sein... Sei entspannt und offen und natürlich, denn alle haben mal so wie Du angefangen.

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Verstopfung + Wasserschaden - Wer zahlt?

Hallo! Folgende Situation:

Eine Nachbarin von unter mir hat sich bereits einmal beschwert, dass Wasser von oben an ihrem Rohr heruntertropft. Damals (vor ein paar Wochen) kam ein Handwerker und behauptete, dass dies an meinem Waschmaschinenschlauch läge (Waschmaschine steht in der Küche).

Nun war am Samstag ziemlich Überschwemmung bei mir im Bad, aber ich dachte halt ich wär einfach nur unvorsichtig beim Duschen gewesen. Am Sonntag kam dann wieder eine Nachbarin und meinte, dass wieder Wasser durchgekommen wär. Ich habe mir erstmal nichts dabei gedacht, habe aber mit ihr ausgemacht, dass sie der Hausverwaltung Bescheid gibt. Ich hab dann am Abend nochmal geduscht, dacht mir halt ich bin vorsichtig, aber es ist wieder übergelaufen und die Nachbarin stand nochmal vor der Tür.

Jetzt kam heute der Handwerker, hat sich das angeguckt und gemeint das käme von einer Verstopfung durch Haare, außerdem hat er mir vorgeworfen ich hätte sofort Bescheid geben müssen. "Abgeflossen" ist das Wasser aber halt immer, weswegen ich auf die Idee gar nicht gekommen bin. Zudem denke ich mir doch eigentlich, dass das schon ein längerfristiges Problem sein muss, wenn das bei den Nachbarn unter mit durch die Decke kommt? (Ich spiele natürlich darauf an, dass schonmal ein Handwerker da war).

Lange Rede kurzer Sinn, bin ich für die Wasserschäden die entstanden sind haftbar, vielleicht weil ich nochmal geduscht hab, obwohl die Nachbarin sich schon beschwert hatte? Ich habe ein Haftpflichtversicherung, bin aber dennoch besorgt. Hätte ich das mit der Verstopfung verhindern müssen? Mit dem sichtbaren Abfluss in der Duschkabine gab es nie Probleme, aber vielleicht ist man ja verpflichtet den in regelmäßigen Abständen zu reinigen oder so?

Sorry für die Textwand, hoffe jemand kann helfen, -Verwirrt in Berlin

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Ich habe immer die zwei Geräte bei der Hand, um Verstopfungen zu beseitigen: 1. eine übergroße "Luftpumpe", die saugen und drücken kann. ´Bewegliche Teile kann man so aus einer Lage lösen und ein Stück zurückholen und dann mit Druck und Wasserunterstützung befreien. Das zweite Gerät, den Gummistampfer ist schnell bei der Verstopfung in der Toilette erfolgreich. Man sollte immer unter der Badewanne nachsehen, ob da Wasser steht, dass von dort langsam unter die Platten gelangt und dann langwierige und teure Trocknungsaktionen notwendig werden.

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So etwas geschieht ja immer wieder und Du mußt darauf achten, dass Du auch mal derjenige bist, der einen ausgibt. Wenn Du immer wartest, hast Du irgendwann den Ruf, dass Du Dir immer nur einen ausgeben läßt. Aber immer sofort 1 : 1 zurückschlagen geht ganz selten und darauf kommt es auch nicht an.

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Da muß man direkt Benzin mitkaufen, damit es immer betriebsbereit ist.

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Alle wollen eine eigene Wohnung und rufen dann nach Behörden, wenn sie das kleine 1 x 1 des Lüftens nicht beherrschen. Wer kein Gespür für die Luftfeuchte in seiner Wohnung hat, sollte unbedingt einen Luftfeuchtemesser aufhängen und auch sofort reagieren, wenn Werte über 65 % angezeigt werden.

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Die Feuchtigkeitsmesser sind preiswert und wenn der Vermieter die Mieter zu solchen Geräten zwingt, werden die Ergebnisse nicht beachtet und sich danach gerichtet. Wenn dann Schimmel zu sehen ist, wird der Schuldige gesucht, der meist der Mieter ist, weil er nicht genug gelüftet hat, obschon die Messergebnisse des Feuchtigkeitsmessers zum Lüften ermahnt haben.

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Wenn Du die Maus zu Deinem Haustier machen willst, kannst Du so verfahren, wie Du es ankündigst. Eine Maus kommt selten allein und sicherlich sind sie fruchtbar. Ich rate zu keinen Spielereien und richtiges Speck in die Mausefalle und ein wenig anräuchern und dann ist der Erfolg garantiert.

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Eine Unterkellerung von 10 qm ist nicht wirtschaftlich, wenn schon eine tragende Decke geplant und statisch berechnet werden muß. Da solltest Du den Architekten befragen und auf die Gesamtkosten achten, wenn Dir ein Limit vorschwebt.

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Wenn die Haare das Gesicht nicht mehr zieren, sondern störend wirken. Das sollte man selbst erkennen. Mich hat damals mein Ausbilder gesagt, dass ich nun entscheiden sollte, ob ich Bartträger werden wolle... Wenn man sie dann einmal abrasiert hat, kommen sie auch etwas stärker nach, man wird dann imm männlicher. Deine Entscheidung!

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