Ja, da dürfen nur PKW parken

Aus einem Wohnmobil Blog:

Parkplätze, die lediglich für PKW gelten: Nach Paragraph 12, Absatz 3, 8 e der STVO (Straßenverkehrsordnung) ist das Parken auf Parkplätzen unzulässig, wenn es durch Zusatzschilder verboten ist. Wenn dieses weiße Zusatzschild unterhalb des blauen Parpkplatzschilds einen Pkw zeigt, ist der Fall juristisch eindeutig: Auf einem in dieser Art gekennzeichneten Parkplatz dürfen ausschließlich Pkw zum Parken abgestellt werden. Von Rechts wegen dürfen dort auch keine "kleineren Campingbusse" über 2,8 Tonnen Gesamtgewicht parken, wenn es sich dabei laut Fahrzeugpapieren um ein „So. Kfz Wohnmobil" handelt. 

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.