Es kommt darauf an, was er tatsächlich abrechnet. Der Betrieb soll ja flexibel bleiben und kurzfristig auf zB eingehende Aufträge reagieren können. Die Kurzarbeit wird zu Beginn bei der Agentur für Arbeit angezeigt, da wird auch gefragt wie ungefährt gearbeitet wird. Tatsächlich erfolgt dann aber eine monatliche Abrechnung nach jedem Monat - stimmt die dann mit den wirklich geleisteten Stunden überein, ist ja alles korrekt.
Kriegst du hingegen immer nur die Hälfte deines Lohnes und den Rest Kurzarbeitergeld, sollte man auch nur halbiert arbeiten brauchen.