Wenn Schnee fällt, haben wir winterliche Verhältnisse.
Deshalb ist die Winterreifenpflicht auch nicht an ein bestimmtes Datum gebunden. Wenn es im Mai noch einmal schneiden sollte, was durchaus möglich ist, muß man den Wagen mit Sommerreifen halt entweder stehenlassen oder wieder die Winterreifen aufziehen.