Eine solche Situation ist leider rechtlich nicht explizit geregelt und es gibt einen Meinungsstreit unter Juristen. Generell gilt immer ein Recht auf informelle Selbstbestimmung (siehe auch das BDSG). Zudem würde ich auch mit der Wahrheits- und Wohlwollenspflicht des AG argumentieren, die es ja beispielsweise auch im Arbeitszeignis gibt. Eventuell spielt auch eine Rolle, ob der AN noch in einem Arbeitsverhältnis zum alten AG steht und welche Daten abgefragt werden? Es gibt ein Urteil durch das BAG (3 AZR 389/83), in dem ein ähnlicher Fall vorkam und die Klägerseite Schadensersatz forderte. Dabei ergab sich im Urteil, dass die Personalakte nicht als Datei i.S.d. Bundesdatenschutzgesetzes anzugesehen ist und der Revision wurde nicht stattgegeben.

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Ein Vollzeitstudium bedeutet, dass man hauptsächlich studiert, danach richtet sich auch die Regelstudienzeit. Man kann zwar auch Nebenjobs machen, die Gestaltung der Freizeit bleibt schließlich dir überlassen, aber den Großteil deiner Kraft wirst du für das Lernen benötigen. Im LL.B. (Bachelor of Laws) an der Fernuni Hagen machst du dann ca. 30 ECTS pro Semester.

Ein Teilzeitstudium bedeutet, dass du weniger studiert, als im Vollzeitmodell. Du hast also weniger Module (Fächer) pro Semester. Dieses Modell bietet sich für alle an, die nebenbei arbeiten wollen oder eine Familie versorgen oder aus anderen Gründen mehr Freizeit benötigen. Im LL.B. wären das dann vielleicht 20 oder auch nur 15 oder 10 ECTS.

Dual studieren geht über einen Praxiseinsatz bei einem Arbeitgeber. Du besuchst je nach Modell jeweils ein halbes Jahr das Unternehmen und bekommst so bereits Berufserfahrung und bist dann ein halbes Jahr an der Uni, um den theoretischen Teil zu lernen. Es gibt auch andere Konzepte mit monatlichem, trialem etc. Tausch. Während dieser Ausbildung erhältst du bereits ein Gehalt. Es ist kein ganzes Vollzeitstudium, sondern nur für die entsprechende Unizeit, ansonsten arbeitest du bereits Vollzeit.

Geld verdienen kannst du in allen drei Varianten. Beim dualen Studium sowieso, ansonsten kommt es auf deine Freizeit an, in der du dir einen Nebenjob suchen kannst. Beim Teilzeitmodell hast du mehr Freizeit als beim Vollzeitstudium.

Am längsten dauert zumeist das Teilzeitstudium. Die Dauer vom Vollzeitstudium ähnelt zumeist der jeweiligem Regelstudienzeit. Das duale Studium ist u.U. noch schneller, meistens aber etwas länger als ein Vollzeitstudium.

Das ECTS Beispiel habe ich angebracht, da ich an der Fernuni Hagen selbst in beiden Modellen studiert habe.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen!

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mehr als 6 Wochen

Studiengang: Rechtswissenschaft, Ziel: EJP

Das Lernen beginnt mit Semesterbeginn. Ab da muss man sich jede Woche mehrere Stunden ransetzen und Themen wiederholen bzw. mit Altklausuren üben.

Ansonsten wird man schnell abgehängt, da man insbesondere für das Staatsexamen Kenntnisse in vielen verschiedenen Bereichen braucht. Viele nehmen sich mehrere Semester frei, um nur für die juristische Prüfung zu lernen.

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Um das mit Sicherheit sagen zu können, müsste man die entsprechenden Bundes-, Landes- und Gemeinderegelungen durchlesen.

Man kann als Faustregel nehmen, dass offene Feuer (also auch Lagerfeuer) überall verboten sind, wenn keine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt. Das liegt sowohl an obigen Regelungen, als auch an der Entscheidungskraft des jeweiligen Landbesitzers.

Meiner Erfahrung nach solltest du mal bei den Campingplätzen anfragen, viele davon erlauben Lagerfeuer und haben sogar eigene Plätze dafür.

Ein Beispiel einer Website mit einem Zeltplatz nahe Düsseldorf, der offene Feuer erlaubt (aber nur für Gruppen): https://rheincamping.com/service-vermietung/feuerstelle.html

In NRW ist das Entfachen von Feuer an geschützten Gebieten eine Ordnungswidrigkeit und ist dem Bußgeldkatalog nach mit 25-2500 € zu bestrafen.

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Das hängt von den Gesetzen des jeweiligen Staates an.

Für Deutschland würden mir als Straftat sofort § 315 StGB (Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr) und als Ordnungswidrigkeit §28 AEG einfallen.

Ob es sich um die Nicht-Entrichtung eines Entgeldes handelt (Bedingung für §265a: Erschleichen von Leistungen/Schwarzfahren), kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Meiner Ansicht nach eher nicht.

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Die Gesetzliche Gewährleistungsdauer beträgt gemäß § 437,438 BGB zwei Jahre.

Eine Garantie dagegen wird vom Hersteller freiwillig ausgesprochen.

Oder fragst du nach unserer Meinung?

Dann kommt es für mich stark auf die Art des Gerätes an.

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Das -id bei Bromid steht dafür, dass es ein Ion ist, die einzelnen Atome heißen immer noch Brom. Und dies kannst du im Periodensystem unter der Ordnungszahl 35 finden. Habt ihr schon das Schalenmodell gelernt? Oder beziehst du dich auf die Oxidationszahl?

Die Anzahl Elektronen, dir ein Atom aufnehmen/abgeben kann, lässt sich aus der Nummer der Spalte ablesen, in der das Element steht. Dabei geben Elemente der Spalten 1-3 die entsprechende Anzahl ab, 5-7 nehmen die Differenz zu 8 auf (Ein Element der 6. Hauptgruppe würde also (8-6=2) 2 Elektronen aufnehmen können. Die Hauptgruppen 4 und 8 stellen Ausnahmen dar.

Due Zahl 4 bezieht sich nicht auf die Anzahl Elektronen, sondern die Anzahl der Atome. Kohlenstoffbromid hat also 1 Kohlenstoffatom und 4 Bromatome, due 1 kann man in der Schreibweise weglassen.

Das Molekül sähe als Struktur so aus:

. Br

Br C Br

. Br

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Es geht um die Anzahl geschlossener Kreise auf der linken Seite der Rechnung

6+8 hat zwei Kreise, das Ergebnis ist somit 3.

2+1 hat in dieser Schreibweise einen Kreis, das Ergebnis ist 1.

0+4+8 hat drei Kreise, das Ergebnis ist 3.

2+2 hat in der Schreibweise zwei Kreise, das Ergebnis müsste 2 sein.

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Eventuell unterliegt dies dem § 20 StGB:

"Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen [...] einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung [...] oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln."

Wenn durch einen Sachverständigen (Arzt)/medizinischen Gutachter nachgewiesen werden kann, dass es wirklich im Schlaf geschehen ist, dann hat die Person ohne Schuld gehandelt. Dann wäre das Verfahren sofort beendet (Der Angeklagte wird also freigesprochen).

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Nach Paragraph § 573 Abs.2 Nr.2 BGB kann ein Vermieter die Mieter aus ,,Eigenbedarf" kündigen, wenn der Vermieter oder ein näher Verwandter die Wohnung benötigt, um selbst darin zu wohnen. Eine solche Kündigung ist mit entsprechenden Auflagen verbunden, z.B. keine gewerbliche Nutzung...

Die Mieter haben eine Frist zwischen 3 und 9 Monaten, um auszuziehen (geregelt in § 573c BGB).

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Abhängig vom Alter des Kindes und unserer Bekanntschaft.

Einem jüngeren wie älteren Kind würde ich ruhig erklären, warum man das nicht macht. Je nachdem, wie viel es davon versteht, in unterschiedlichen Komplexitäten. Selbst Kindergartenkinder verstehen es, wenn man ihnen sagt: "Das war jetzt nicht nett. Meine Eltern sind ganz liebe Menschen. Diese Wörter tun mir weh. Bitte sag so etwas nicht" (etwas überspitzt)

Zudem gibt es in den meisten Fällen einen Grund für dieses Verhalten. Eventuell müsste man also auch das Gespräch mit den Eltern/Erziehungsberechtigten suchen.

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Juristin hier. Um es einmal gesagt zu haben, mein Kommentar ist keine Rechtsberatung sondern meine persönliche Meinung/Empfehlung.

Zuerst einmal, sprich mit deinen Eltern!

Da du noch minderjährig bist, ist der Vertrag (das Abo) schwebend unwirksam. Das heißt, deine Eltern müssten erst zustimmen, damit der Vertrag gültig wird.

Da 1000€ auch eine beträchtliche Summe ist, gilt auch die Ausnahme des Taschengeldparagraphens (Paragraph 110 BGB) nicht mehr.

Du hast also keinen wirksamen Vertrag geschlossen und ihr könnt die Zahlung verweigert. Deine Eltern sollten das dem Unternehmen erklären und dieses darauf hinweisen, dass kein Rechtsanspruch auf irgendwelche Zahlung besteht.

Logischerweise wirst du dann aber auch das Abo (die Ware) nicht mehr erhalten.

Hast du das Abo auf deinem eigenen Gerät abgeschlossen?

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Eventuell zwischen Deutschland und einem anderen Land?

Andere Ideen:

-USA & Russland

-USA & China

-UK & EU (etwas freier ausgelegt)

-Deutschland & Frankreich

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Für die letzte Spalte brauchst du ein Periodensystem der Elemente.

Dort drin stehen die Elemente in einer bestimmten Reihenfolge, wobei Elemente einer Spalte sich jeweils ähnlich sind. Dies wird als eine Hauptgruppe bezeichnet. Du schaust also immer, in welcher Spalte du das Element finden kannst (Achtung mit den Nebengruppen, sie zählen nicht in die Nummerierung).

Mg (Magnesium) hat die Ordnungszahl 12 und steht in der zweiten Spalte=2. Hauptgruppe.

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