Nein, mit 10 ist er definitiv deutlich zu jung dafür und da schlägt der Jugendschutz in euer Familie massiv fehl. Ein so junges Kind muss man vor so etwas im Internet schützen. Von alleine kommt er nicht auf sowas!

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Die Bahn schreibt dazu folgendes: „Umtausch und Erstattung ist ausgeschlossen.“

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Du solltest dir gut überlegen ob du das wirklich möchtest, ich kann den Drang nach dem ersten Mal gut verstehen, aber glaub mir es gibt genug Jungs in deinem Alter die da auch Interesse dran hätten. Außerdem hast du alle Zeit der Welt, ob du es mit 14 machst oder mit 18 macht keinen Unterschied.

Den Kommentar zur Ethnizität des Mannes verstehe ich nicht. Inwiefern macht es einen Unterschied ob er Schwarz oder Weiß ist?

Du solltest vorher einfach gut überlegen und nicht aus einer Laune oder Geilheit entscheiden.

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Es gibt keine Regelungen zum Aufenthalt draussen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln, also kannst du auch ohne Zettel fahren.

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Die Deutsche Bahn schreibt, dass man sich in Fernverkehrszügen bis maximal 10 Minuten nach Abfahrt ein Ticket kaufen kann und darf. Das bedeutet ich trifft keinerlei Schuld und das kannst du denen auch genau so sagen.

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Der Mitarbeiter hatte Recht!

Der Mitarbeiter kann dich rauswerfen weil er das Hausrecht hat und Barfußlaufen andere Reisende belästigen kann.

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Nein, da du den Intercity erst ab Karlsruhe gebucht hast und auch erst ab Karlsruhe den Fernverkehrstarif zahlst. Vorher zahlst du den Regionaltarif, also musst du auch den Regionalverkehr nutzen. Du kannst aber natürlich beim Zugpersonal nachfragen, ob sie dich trotzdem schon mitnehmen.

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