Zum einen sieht man die Pille vermutlich nicht direkt, der hohe Anteil an bestimmten Hormonen werden dem Arzt jedoch bestimmt dennoch auffallen - und auf die Pille schließen lassen.

Wichtiger ist jedoch weshalb du vermutest, dass es deine Mutter erfahren könnte (Gründe es ihr nicht zu erzählen gibt es ja leider durchaus genug.), wenn du es ihr nicht sagst und alleine zum Arzt gehst, erfährt sie auch nichts davon. Dein Arzt hat eine Schweigepflicht, diese wird normalerweise auch entsprechend erst einmal gewahrt, wenn es um solche Fälle geht. (Auch gegenüber Eltern bei Personen U18) - jedoch wird er versuchen es ihr irgendwie schonend beizubringen. (Sie muss es zumindest wissen, wenn es auslösend für dein Fieber ist, da sie ja auch die Verantwortung trägt, alles bestmögliche für deine Gesundheit zu tun.)

Solltest du Angst haben, dass dein Arzt es ohne Absprache mit dir deiner Mutter erzählt (Hausarzt von ihr und die beiden erzählen sich viel oder oder oder) geh selbst zu einem anderen Arzt und erzähl ihm das ganze. In der Regel haben sie Verständnis und helfen einem in solchen Fällen auch in der Hinsicht.

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In Großbritannien scheint es so zu sein, dass man Eckdaten der Halter online nach Eingabe des Nummernschildes erfahren kann.

https://vehicleenquiry.service.gov.uk z. B.

Aber das funktioniert entsprechend auch nur bei Fahrzeugen aus dem vereinigten Königreich.

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Eine Fist kenne ich nur unter gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen (ALG I / II), wie das aussieht, wenn man arbeitet weiß ich leider nicht.

Eigentlich bekommst du von deinem Berater eine Tabelle, in die du selbst einträgst, wo, auf welche Art (persönlich, telefonisch, email, etc.) und wann du dich mit welcher Antwort beworben hast

ich musste meine zum nächsten termin mitbringen, wenn du unterlagen hast, die du zurück schicken musst, sollte drauf stehen bis wann.

Ob das immer noch so gehandhabt wird, ob es evtl. regionale Unterschiede gibt, kann ich leider auch beurteilen. bei mir war es damals auf jeden Fall so.

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Hi.

Ich hatte schonmal das selbe Problem. 

Ich hab mich damals bei der VerbraucherZentrale beraten lassen, wenn Sie emails haben, die bestätigen wann Sie Ihren Account gekündigt haben (Bestätigungsmail vom Betreiber der Website) dann können Sie diese Mahnungen ignorieren, selbst wenn die Inkassofirma gerichtlich gegen Sie vorgeht (die gelben tollen Briefe) - einfach Widerspruch einlegen - vorher schaut niemand genauer drauf. Es reicht die Behauptung, dass Person X bei Person Y nicht gezahlt hat. Wichtig ist natürlich dennoch die Mahnungen zu lesen um darauf vorbereitet zu sein was als nächstes kommt. Sollten Sie wie oben erwähnt emails haben die die Löschung des Accounts bestätigen kann ihnen jedoch auch vor Gericht niemand was. 

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Hi. Nein das reicht so nicht. Die Angaben müssen komplett sein. Nicht auf Anfrage. Da Sie Telemediengesetz (TMG) § 5 Allgemeine Informationspflichten Erwähnen. Warum lesen sie es nicht nach, da steht es immerhin auch https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html__5.html Also kompletter Name und Adresse

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Das klingt als sei dein Leerlaufsteller defekt (also das Teil, dass dafür sorgt, dass die Drosselklappe im Standgas auf einer bestimmten Position bleibt) kann man meist nicht reparieren, sollte aber relativ leicht zu tauschen sein.

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ja, soweit ich weiß sind die heutigen Elefanten mit den Mammuts verwandt. Aber weshalb sind Menschen deswegen ihre Feinde? Menschen sind die Feinde von Elefanten, weil sie die andern Tiere töten, weil sie der Meinung sind, dass Elfenbein (die Stoßzähne) ein ach so tolles Material ist. Mag sein. Aber die Tiere dafür wo ab zu schlachten ist es definitiv nicht wert sondern einfach nur beschämend, dass wir uns dann eine "höhere Rasse" nennen.

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1. Musst du dann noch ein Jahr warten, Zutritt ist ja zu solchen Vergnügungsstätten erst ab 18 erlaubt.
2. Ist das Angebot nicht pauschal, ich denke mal das variiert überall.
3. In einem vernünftigen Bordell wirst du dir nicht so schnell ne Geschlechtskrankheit holen, Prostituierte müssen sich sehr häufig testen lassen.

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Da du dann nur 2 Punkte hast ist doch noch alles im Rahmen, musst nur aufpassen, dass du nicht anfängst zu sammeln.

wenn dein Vater die Aussage zu diesem Fall verweigert geht der Punkt auf sein Konto (wenngleich er vermutlich trotzdem dich zahlen lässt, was ja auch sein gutes Recht ist.)

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Wenn es Videos in der Art bereits gibt (und diese auch in Deutschland verfügbar sind, man kennt das Problem "gema und Youtube" ja) sollte es kein Problem sein. Im Zweifel wird Youtube dein Video einfach löschen.

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um mir eine ganz schlaue Antwort aus dem Finger zu saugen:
wenn du wirklich wissen willst wo du Informationen über die Einreisebestimmungen der USA erhältst (darunter fällt ja auch der ganze Visum kram) - ruf beim Zollamt in deiner Nähe an. Oder geh direkt hin. Die wissen es entweder selbst oder können dir zumindest sagen wo du zuverlässige Informationen bekommst und wie du das Visum beanträgst bzw. erhälst.

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Hast du schonmal die Tasten abgenommen und darunter sauber gemacht? Manchmal Fakten mehrere Tasten aus, weil sich unter einer zu viel dreck angesammelt hat. (hatte ich schon mal.)

solltest du die Tastatur sauber machen, mach vorher ein Bild vom Layout (also welche Taste wo sitzt)

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Das driften auf öffentlichen Parkplätzen ist sogar mehr als nur eine Straftat, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte und du nen Staatsanwalt hast, der es ganz genau nimmt..

1. nächtliche Ruhestörung (zum Bemerk: Lautes schließen der Autotür kann je nach Ermessen bereits Ruhestörung sein und mit 10€ geahndet werden.)

2. Beschmutzt du die Fahrbahn und nach gültigem Straßenverkehrsrecht muss der Verursacher von Schmutz auf der Fahrbahn diesen entfernen oder die Entfernung veranlassen bzw. bezahlen.

3. Rücksichtsloses fahren (ja, das gibt's auch in Deutschland, nicht nur in den USA). Es kann, je nach Zeugenaussage, auch soweit kommen, dass deine "Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeuges" in Frage gestellt wird - sprich du musst einen Idiotentest machen.

Nichtsdestotrotz steht natürlich erstmal Aussage gegen Aussage, was genau da noch kommt siehst du dann ja.

PS: bin früher selbst häufiger auf Parkplätzen unterwegs gewesen wo das an der... 'Nachtordnung' war, hab auch schon genug Mist im und ums Auto gebaut ;) Kopf hoch, wenn du jetzt aufpasst passiert nicht viel.

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vom Schnitt her gebe ich dir recht, ist unisex - meine persönliche Meinung ist allerdings, dass ich diese Schuhe weder einer Frau, noch einem Mann stehen - für meinen Geschmack sind sie zu rot :D

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"die leichten leds auch"? 

meinst du, dass du das bild auf dem Screen sehr schwach und dunkel sehen kannst (als wäre die Helligkeit auf 0?) 

wenn ja, und du hast die Helligkeit definitiv nicht auf null ist die Hintergrundbeleuchtung defekt, ist entweder auf Garantie vom Hersteller / Verkäufer zu reparieren oder du gehst zu nem repair shop und lässt dir n neues Display einbauen (vllt. Kann man auch nur die Hintergrundbeleuchtung tauschen, so genau kenne ich mich leider nicht aus.) 

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Grundsätzlich weiß ich zwar nichts über die gesetzliche Grundlage. Allerdings ist das meistens so gemeint, dass du natürlich mal ein oder zwei Tage krank bist und nicht zum Arzt gehst. (oder von diesem keine Krankmeldung bekommst bzw. Sie Geld kostet.) in diesem Fall kannst du dich natürlich selbst krank schreiben. Nun gibt's ja "intelligente" die denken, dass Sie nur jeden zweiten oder dritten Tag kommen können wie sie lustig sind und sich die übrigen Tage krank schreiben und - auf gut deutsch - blau machen. Gegenüber solchen Schülern ist es möglich, dass die Schule eine Attestpflicht ausspricht, damit diese nur dann ENTSCHULDIGT fehlen, wenn Sie auch tatsächlich krank sind. 

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nicht nur auf Lebensmittel bezogen aber vllt. hilft dir das:

"Die EU Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat nach Auswertung neuer Studien im Januar 2015 den Grenzwert für die als unbedenklich geltende tägliche Aufnahme von Bisphenol A durch den Menschen von bisher 50 Mikrogramm auf 4 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag gesenkt. Diesen Wert sieht die EFSA jedoch als vorläufigen Wert an, da noch Ergebnisse von Tierstudien ausstehen. "

Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-grenzwerte-fuer-massenchemikalie-bisphenol-a

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