Ja du musst ja diesen Betrag richtig versteuern. Am besten dass nochmal melden

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Ich will nichts falsches erzählen, aber gehe mal davon aus dass es in diesee Konstellation illegal ist. Außerdem glaube ich nicht dass so eine Beziehung chanchen hätte da der Alters unterschied groß ist und die interessen und Lebenserfahrung sehr unterschiedlich ist.

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Kauft doch sicherheitshalber nen Schwangerschaftstest. Dann habt ihr Gewissheit. Aber ihr solltet schon wisse dass sowas durchaus möglich ist schwanger zu werden.
Grüße und viel Glück

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Rückwirkend? Nein!

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Streng genommen ja, aber da das schild noch stwht würde ich mir da keinen sorgen machen

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Nein, du musst den Sehtest für LKW bzw C1 bestehen und dann darfst du auch fahren. Der Führerschein ist bis zum 50. Lebensjahr unbefristet danach muss man alle 5 Jahre(?) zum Sehtest. Und du kannst mit Klasse B höchstwahrscheinlich nicht ein KFZ über 3.5 to führen auch wenn es auf 3.5 t basiert denn das z.gG ist höher als 3.5 to. Und dafür braucht man nun mal C1.

Grüße
Maurice

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Mofa bis 25 km/h mit 15 Jahren
Roller ( Klasse AM) mit 16 Jahren (bis 45 km/h und nicht mehr als 50 ccm)

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Das kann ich dir leider auch nicht beantworten. Aber so wie ich erfahren habe stellt Volkswagen ersteinmal keine Fachkräfte für Lagerlogistik mehr ein. Dennoch viel Glück

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La maldición de los dain. Fand ich damals ganz spannend. Gibts auch auf deutsch

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