Ne, lass mal

GPT sagt folgendes:

Vorteile:

  1. Anreiz zur Familienplanung: Die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, könnte für Menschen ein Anreiz sein, mehr Kinder zu bekommen oder überhaupt Kinder zu bekommen, was potenziell positive Auswirkungen auf die Gesellschaft haben könnte.
  2. Unterstützung von Familien: Die Regelung würde Familien finanziell unterstützen, insbesondere solche mit mehreren Kindern, indem sie ihnen ermöglicht, früher aus dem Arbeitsleben auszusteigen und mehr Zeit mit der Familie zu verbringen.
  3. Berufliche Flexibilität: Die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, könnte es den Menschen ermöglichen, ihre Karrierepläne besser an ihre Familienpläne anzupassen und flexibler zu sein.

Nachteile:

  1. Diskriminierung: Die Ausnahme für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Unfruchtbarkeit keine Kinder haben können, könnte als diskriminierend angesehen werden, insbesondere wenn ihre Sexualität als Kriterium herangezogen wird.
  2. Komplexität und Verwaltungsaufwand: Die Überprüfung der Ansprüche aufgrund von Krankheit oder Unfruchtbarkeit könnte komplex sein und zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern, der das Rentensystem belasten könnte.
  3. Soziale Gerechtigkeit: Die Idee könnte als ungerecht empfunden werden, da sie Personen, die keine Kinder haben oder aus anderen Gründen später im Leben keine Kinder bekommen konnten, benachteiligt.
  4. Demographische Auswirkungen: Während die Regelung die Geburtenrate kurzfristig steigern könnte, könnten langfristige demografische Auswirkungen schwer vorherzusehen sein.

All in all finde ich es keinen dummen Ansatz, aber ich würde es so nicht umsetzen.

Liebe Grüße,

Eric

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Wer weiss...

Vielleicht hätten wir einige schreckliche Erfahrungen nicht gemacht. Andererseits lernt man aus diesen.

Aber auch jetzt noch in anderen Teilen der Erde würde es gut tun, da Frauen dort absolut keine Rechte haben..

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Eine Mischung nehme ich mal an...

LG

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Das Verbieten ist doch die wahre Sprachpolizei.

Ich halte dieses Verbot für absolut unnötig und verfassungsfeindlich!

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Hm.. zum Antrag der CDU selbst haben fast alle CDUler nein gestimmmt?!

Irgendwas stimmt da nicht...

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Versteh ich

Auch mit 17 kann das Erwachsenenstrafrecht greifen.

Bis 21 kann Jugendstrafrecht anzuwenden sein.

Es soll Jugentlichen nicht ihr gesamtes Leben versauen. Viele dieser Taten sind dumme Jugendliche Taten.. das würden die Personen wenige Jahre später verstehen. Erst recht mit Haft.

Es ist halt mehr als nur eine dumme Aktion, weil man jung war.

Im Endeffekt urteilt darüber ein Gericht. Und diesen kann sie auch länger, als nur 10 Jahre behalten.

LG

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