Haben sich Jobcenter und ihre "Schwester" Familienkasse ( unterliegen beide der Bundesagentur für Arbeit ) wieder ein vermeintlich schwaches Opfer mit ihrer Willkür ausgesucht! -.-
Wer hier zahlen muss, ist das Jobcenter und die Familienkasse! Nicht du. Zunächst: Das Jobcenter zahlt grundsätzlich keine Kindergeld Leistungen aus.
Als du am Anfang Alg 2 bezogen hast, wurde dir auf dieses Kindergeld angerechnet, obwohl du tatsächlich kein Kindergeld bezogen hast und auch keinen Anspruch auf Kindergeld hattest.
Daher hat dir das Jobcenter diese Kindergeld Anrechnungen wohl einfach nur erstattet, so das du den vollen Alg 2 Regelsatz erhalten hast. Das wäre ein korrekter Vorgang. Insofern darf das Jobcenter hier keine Rückforderungen an dich stellen.
Und selbstverständlich hast du Anspruch auf das volle Kindergeld ab der Geburt deines Kindes. Und zwar rückwirkend für den gesamten Monat der Geburt. Die Ablehnung des Kindergeldes durch die Familienkasse war also rechtswidrig. Die Familienkasse möchte in der Regel jedoch die Original Geburtsurkunde beim erstmaligen beantragen von Kindergeld sehen.
Ab dem Monat ab dem dir Kindergeld zusteht, darf dir das Jobcenter das Alg 2 um den Kindergeld Betrag kürzen/diesen anrechnen. Allerdings: Das Jobcenter darf 188 € Kindergeld immer nur mit 158 € anrechnen. Die restlichen 30 € sind eine Versicherungspauschale, die immer dir zusteht.
Sollte die Familienkasse dir nun doch das Kindergeld nachzahlen wollen, so wird dein Jobcenter einen Erstattungsgesuch an die Familienkasse stellen. Mit der Forderung das dem Jobcenter zustehende Kindergeld gleich an das Jobcenter zu zahlen. Das ist ein normaler Vorgang.
Der letzte Stand war nach deiner Frage nun: Du hast ein Kind geboren, dir steht somit rechtlich gesehen Kindergeld zu. Das Jobcenter rechnete dir das Kindergeld auf deine Alg 2 Leistungen an. Was grundsätzlich ok ist, wenn das Jobcenter die Annahme hat das dir Kindergeld grundsätzlich zusteht.
Die Familienkasse verweigert dir die Bewilligung von Kindergeld. Warum verlangt dann das Jobcenter Kindergeld von der Familienkasse zurück? Das ergibt null Sinn!
Das Jobcenter hat dir aktuell Kindergeld angerechnet, obwohl dir dieses nicht zusteht. Von daher muss dir das Jobcenter alle Kindergeld Anrechnungen erstatten und an dich nachzahlen.
Und warum verlangt die Familienkasse von dir 552 € ? Du hast noch nie Kindergeld von der Familienkasse erhalten, also kann die Familienkasse auch nichts von dir erstattet verlangen!
Du solltest persönlich zur Familienkasse und mit deinem Personalausweis und der Geburtsurkunde deines Kindes Kindergeld beantragen. Dann haben die sich aber zu beeilen und keine Zicken zu machen. Was bilden die sich ein? -.-