Nein reicht nicht, du musst ghusl (Ganzkörperwaschung)  machen 

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Laut einiger Überlieferungen, wurde zu der Zeit des Propheten Pferdefleisch gegessen und der Gesandte erlaubte dies auch. Also ja du darfst, ABER es muss nach der islamischen Methode geschächtet sein, sprich es muss halal sein. Ich bezweifle, dass man irgendwo halal Pferdefleisch kaufen kann.

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Ibn Qudaamah sagte: Ibn al-Mundhir sagte: 'Man hat einstimmig beschlossen, dass Lachen das Gebet ungültig macht, und die meisten der Gelehrten sagten, dass Lächeln das Gebet nicht ungültig macht.' Al-Mughni, Teil 1, S. 394.


Shaykh al-Islam Ibn Taymiyah sagte: Was das Lächeln angeht, so macht dies das Gebet nicht ungültig. Doch wenn jemand während des Gebets kichert, dann macht dies das Gebet ungültig. Al-Fataawa al-Kubra, Teil 2, S. 227 


Also lautes lachen macht es ungültig,  einfaches schmunzeln oder lächeln widerum nicht.

 





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Um es kurz zu fassen, natürlich weiß Allah was du tust oder tun wirst trotzdem sind die Entscheidungen noch immer von dir. Allah hat dir mehrere Wege gezeigt welchen du wählst ist dir überlassen. 

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Hallo, ist der Koran nur auf deutsch oder auch auf arabisch, falls nur deutsch musst du keine Gebetswaschung vornehmen 

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bei solchen prüfungen am besten geduldig bleiben und nicht einschüchtern lassen

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