Das hängt ganz von Freibeträgen etc. ab. Ohne nähere Angaben kann dir mit der Fragestellung keiner sinnvoll eine Antwort geben. Auch eine Schenkung ist möglich, dann gibt es keine Grunderwerbssteuer. Was günstiger ist, hängt vom Wert des Objektes und der steuerlichen Grundkonzeption ab (Steuerklasse in der Schenkungssteuer, ob Nießbrauchsvorbehalt vereinbart wird).
Grundsätzlich kann man von 550.000 € (Eigen-)Kapital, investiert in Immobilien, leben, nicht luxuriös, aber es geht. Selbst in der Immobilie zu wohnen ist meist eher eine schlechte Idee, vor allen Dingen, wenn du keine Ahnung von der Bewirtschaftung der Immobilien hast.
Mehr dazu in meinem Podcast auf www.ottoundkollegen.net/blog
Oder du schreibst mir über die Website eine Nachricht.
Wenn ihr nach Ankauf ständig dort gewohnt habt, ist das nach § 23 Abs. 1 Satz 3 EKStG steuerfrei:
"
(1)
1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind
- 1.
- Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.
- ...
- 3Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
-
Wenn die Ausnahme in Satz 3 also zutrifft, ist der Verkauf steuerfrei.
Nicht wirklich neuer Stoff. Für jemanden, der noch nichts derartiges gelesen hat okay, sonst nicht wirklich lohnenswert
Schreib mir eine Mail, ich schicke dir gern Infos:
mirko.otto@ottoundkollegen.net
Gruß
Mirko Otto
www.ottoundkollegen.net
Der BGH hat (allerdings in einem Einzelfall) entschieden, dass ein Gutachten nicht falsch ist, wenn es 15 % von einem (später durch einen anderen Gutachter geschätzten) Wert abweicht.
Im Einzelfall (z.B. bei extrem seltenen und nicht vergleichbaren Immobilien wie z.B. einem Schloss oder einer Panzerwaschanlage) kann die Abweichung sicher auch höher sein, ohne dass man das dem Gutachter vorwerfen kann.
Bei einem einfachen Einfamilienwohnhaus ist eine Genauigkeit von 15 % sicherlich meist einzuhalten.
Vergiss es, ist Abzocke. Wer soll warum so einen Weg einschlagen??? Das der "Treuhänder" seriös wirkt, ist sein "Kapital"
Hochriskantes Geschäft, da du hier vom Betreiber abhängig bist. Ob der gut oder nicht gut ist, kann dir keiner sagen. Oft werden Wohnungen in einer altersgerechten Anlage verkauft, die sind aber meist völlig überteuert und nicht anderweitig nutzbar. Daher auch extrem schlechte Finanzierbarkeit durch Banken.
Wenn du kein Profi bist: Hände weg.
Mirko Otto
öffentlich bestellter Sachverständiger für Immobilienbewertung
Einen zusammenfassenden Artikel (und noch weitere) findest du unter:
http://www.ottoundkollegen.net/gutachten/gutachter-kompetenz
Gruß
Mirko Otto
Kein Mensch kann aufgrund solcher Angaben eine Wertschätzung machen, die auch nur "etwa" oder "grob" zutreffend ist.
Dafür gibt es Immobiliensachverständige. Auch online-Bewertungen sind nicht ansatzweise ausreichend genau.
Verhandeln, mehr Tip gibt es nicht. Wird auf das Objekt ankommen, ob der Makler das mitmachen (muss).
die Wohnung ist schlicht zu teuer! Und 9 € Nettokaltmiete sind in Rostock schon recht heftig und eher am oberen Rand. Die Rücklagen sind exorbitant hoch, bewegen sich nach deinen Angaben auf 3 €/m², üblich dürfte etwa ein Drittel oder noch weniger sein, insbesondere bei einem Neubau.
Hier gibt es sehr viele unsinnige Antworten. Ein fiktives Einkommen wird nicht angerechnet, allerdings muss mindestens eine Miete von 75 % der ortsüblichen Miete erzielt werden, um die Kosten, die mit dem Haus in Verbindung stehen, als Werbungskosten voll ansetzen zu können. Bei geringerer Miete wird der Werbungskostenabzug nur anteilig, bei gar keiner Miete eben gar nicht angerechnet.
Du musst unterscheiden, ob du eine Begutachtung bezüglich möglicher Bauschäden willst oder eine Begutachtung bezüglich des Verkehrswertes (auch Marktwert genannt). Ersteres wird von Bauschadenssachverständigen angeboten (meist Architekten oder Bauingenieure) und i.d.R. nach Stundenaufwand bezahlt. Wertgutachten sind umfangreicher und auch wesentlich teurer. Ob dies benötigt wird hängt vom Einzelfall ab. Normalerweise ist bei Banken bis zu einer Kreditsumme von 400.000 € nicht einmal eine Begutachtung zwingend vorgeschrieben. Banken haben oft auch eigene Mitarbeiter. Im Einzelfall solltest du dich beraten lassen.
Mehr zu Wertgutachten unter www.ottoundkollegen.net
Einerseits hast du eine Zinsersparnis, andererseits aber auch durch das Wohnrecht eine Einschränkung der Nutzung. Letztlich ist das Verhandlungssache.
Hinweis: du sprichst von Leibrente und erwähnst 10 Jahre Laufzeit. Dann handelt es sich um eine Zeitrente. Ist was anderes. Frage ist z.B. auch, ob der (Zeit-)rentenanspruch an ihre Erben übergehen würde.
Bei einem (fiktiven) Faktor von 20 Jahresnettokaltmieten für ein Ferienhaus müsstest du noch 7.500 € jährlich für die Nutzung einkalkulieren. Weitere Fragen sind z.B.: welche Kostentragungspflichten werden vereinbart? Musst du in den nächsten 20 Jahren dann alle Reparaturen vornehmen?
Bewerten kann dies ein Immobiliensachverständiger, der sich auch mit Rechten auskennt. Verhandeln musst du selbst. Vielleicht hilft ein Gutachten bei der Verhandlung.
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Nein! Du könntest höchstens mit dem Eigentümer verhandeln, dass er dir für die Löschung des Rechtes einen bestimmten Betrag anbietet, denn das wäre auch für ihn von Vorteil.
Alle anderen Meinungen hier sind leider Blödsinn. Natürlich wenn der Eigentümer zustimmt... (d.h. ein neues Recht bestellen lässt, warum sollte ein geistig gesunder Mensch so etwas tun??) ist schlicht Fiktion!
Dich vor allem gut beraten lassen. Zum einen zum Wert der Immobilie, zum anderen zu den rechtlichen Dingen.
Zum Wert in Berlin am besten hier: www.ottoundkollegen.net
Wenn du erntereife (oder bald erntereife) Bestände kaufst und selber verarbeiten kannst, lohnt sich das sicher.
Bedingung ist aber, dass du das selbst bearbeiten kannst. Sonst ist das nur seeeehr langfristig sinnvoll.
Möglicherweise geht auch der Verkauf des halben Miteigentumsanteils. Ich habe auch gerade einen solchen Anteil erworben, da ich dann als "Fremder" nicht Ziel emotionaler Ideen bin sondern entweder die Teilungsversteigerung betreibe oder eine Lösung finde. Mit mir als "neuem" Geschäftspartner ist das wohl für den verbliebenen Partner einfacher. Bei Fragen einfach mal melden.
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