Dein Problem sind nicht Deine Noten, sondern Deine Eltern. Es tut mir leid, dass sie Dir ein derart schlechtes Gewissen einjagen und Dir Deine Jugend versauen.

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Du brauchst a.) einen Kammerjäger b.) einen Volkshochschulkurs: Vom Drecks***wein zum Putzgenie

Viel Glück!

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Nochmals: Anghörige des Haushaltes des Vermieters können auch Eigenbedarf anmelden. Das wären bspw. Deine im Haushalt lebenden Kinder, z.B. aus erster Ehe.

Aber Dein Bruder ist kein Angehöriger des Haushaltes des Vermieters, er lebt nicht im Haushalt! Das gibt der Wortlaut des Gesetzes nicht her.

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Vermieter ist alleine Dein Freund. Dein Bruder ist kein Familienangehöriger Deines Freundes, deshalb ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs unzulässig.

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Quelle: wikipedia ( http://goo.gl/xr34l )

In Deutschland steht die EMRK im Rang unter dem Grundgesetz auf Ebene des einfachen Bundesgesetzes. Sie kann daher vor deutschen Gerichten wie jedes andere Gesetz geltend gemacht werden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2004 im Fall Görgülü[8] sind alle staatlichen Organe der Bundesrepublik Deutschland an die Konvention und die für Deutschland in Kraft getretenen Zusatzprotokolle im Rahmen ihrer Zuständigkeit kraft Gesetzes gebunden. Sie haben die Gewährleistungen der Konvention und die Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung von Grundrechten und rechtsstaatlichen Gewährleistungen zu berücksichtigen.[9] So sind die Urteile des EGMR eine Auslegungshilfe der Konvention für die deutschen Gerichte. Ist eine konventionskonforme Auslegung des deutschen Rechts möglich, so geht diese vor. Will ein deutsches Gericht anders als der EGMR entscheiden, muss es dies ausführlich begründen und sich mit der Rechtsprechung des EGMR eingehend auseinandersetzen.[10]

Hat der EGMR einen Menschenrechtsverstoß durch die Bundesrepublik Deutschland festgestellt, wird dadurch die Rechtskraft von Entscheidungen (z. B. ein Urteil) nicht beseitigt.[11] Kann aber die Entscheidung des EGMR in einem Gerichtsverfahren noch berücksichtigt werden, so muss dies grundsätzlich erfolgen. Das bedeutet: Der Menschenrechtsverstoß ist durch eine gerichtliche Entscheidung zu beseitigen.[12] Dabei ist jedoch eine „schematische Vollstreckung“ nicht gefordert. Eine solche kann sogar verfassungswidrig sein. Beachtet beispielsweise das zuständige Fachgericht in einem Zivilverfahren nicht die Interessen der am Straßburger Verfahren nicht beteiligten Prozesspartei, so kann dies einen Verstoß gegen Grundrechte in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip darstellen.[13] Im Fall Görgülü, einem Streit um das Umgangsrecht mit einem Kind, mussten daher auch die Interessen des Kindes und der Pflegefamilie berücksichtigt werden, die nicht in Straßburg eine Beschwerde geführt hatten.

Die Entscheidung des BVerfG lässt in weitem Umfang Interpretationen zu, ob und wie Entscheidungen des EGMR, die gegen Deutschland ergangen sind, national umgesetzt werden müssen. Sie sorgte auf Seiten der Mitglieder des Europarats für erhebliche Irritationen darüber, inwieweit sich die Mitgliedsstaaten an die Beschlüsse des EGMR halten müssen.[14]

Der Gesetzgeber hat auf die Rechtsprechung des BVerfG reagiert. Stellt der EGMR eine Verletzung der EMRK oder ihrer Protokolle durch Deutschland fest und beruht ein Urteil auf dieser Verletzung, kann im Zivilprozess Restitutionsklage geführt werden (vgl. § 580 Nr. 8 ZPO). Auf diese Vorschrift verweisen auch die Vorschriften für den Arbeits- (§ 79 ArbGG), Sozial- (§ 179 SGG), Verwaltungs- (§ 153 VwGO) und Finanzgerichtsprozess (§ 134 FGO). Für den Strafprozess besteht bereits seit 1998 die Möglichkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 359 Nr. 6 StPO, sog. lex Pakelli).[15]

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Norton Internet Security ist bei allen Tests unter den Spitzenreitern. Kann ich wärmstens empfehlen. Vor allem: Schont die Ressourcen und quäkt nicht so viel rum wie Kasperksy.

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Du musst mit Deinen Lehrern über das Problem sprechen und Interesse zeigen, dass Du nicht sitzenbleibst. Das erwarten die von Dir. Wenn Du nur hier fragst und in der Schule den Mund hältst, wird es heißen: Das ist dem egal.

Frage Deine Lehrer, ob und was Du machen kannst, damit es nicht so weilt kommt.

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Nur ein Kriterium, bei Stiftung Warentest gut abschneiden: http://goo.gl/EnvMR

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Welche Rezension war denn das, aus der Du zitierst?

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Medizin wird immer noch an den klassischen Universitäten studiert: Heidelberg hat mit anderen einen sehr guten, internationalen Ruf, insofern hat es nichts mit Geld zu tun. Gott sei Dank. Wenn du unbedingt zahlen willst, sicherlich, dann geh´nach Witten/Herdecke

Aber im internationalen Renommee kommt es besser, wenn Du sagst: Ich habe in Heidelberg und Paris studiert als in Witten/Herdecke.

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Diese Frage ist eine Frechheit. Dein Problem versteht kein Mensch.

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Funktioniert einwandfrei, allerdings takten dann alle Riegel auf der Stufe des Riegels mit dem niedrigsten Mhz-Wert. Bei Dir: Alle Riegel mit 400 Mhz

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Hatte ich auch, bin dann ins Krankenhaus, Ambulanz. Fuß gebrochen, Gips. So einfach ist das. Oder meinst Du hier wartet ein Arzt auf Dich, der Dich per Ferndiagnose heilt?

im übrigen: SOFORT ins Krankenhaus!

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