Gendern ist okay - ist eine Anpassung der Sprache die Jahre brauchen wird um sich natürlich anzufühlen, tritt aber andauernd auf da Sprachen nicht festgefahren sind und sich Entwickeln… Wer will macht es, Wer es nicht will macht es nicht.

Nervig sind nur die Leute die es andauernd zum Thema machen -nein- damit meine ich nicht die, die es erwähnen, dass sie es gerne hätten wenn andere Gendern sondern die, welche jedes mal ein Fass aufmachen mit Behauptungen wie: „Ich werde zum gendern gezwungen“… oder Im Bundestag andauernd die Kontras des Genderns aufzählen Ich finde das nimmt viel Platz für wichtige Themen weg… Aber an sowas hängen sich unsere Politiker ja gerne mal auf :)

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Also wenn das Produkt nicht auffällig riecht/aussieht kann es meistens noch verwendet werden.

Oftmals nimmt die Effektivität mit dem ablaufen auch ab… aber Haarausfall solltest du nicht bekommen :)

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Sehr ätzend… halten kaum was sie versprechen/Bluten durch… Unheimlich unzuverlässig. Wegen der Nachhaltigkeit wollte ich es probieren… hab mich dann ultimativ dagegen Entschieden, sehr Schade. Menstruationstassen sind da SEHR viel zuverlässiger und auch nachhaltig, aber ich weiß, dass das nichts für jedermann ist :)

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Hmmm… Ich glaube Ich verstehe dein Problem (?)

Der Fakt das 12 Jährige Wahrnehmungen anders auffassen als 18 Jährige ist dir wohl bewusst. Im Endeffekt werden dir bestimmten Sachen über die Jahre beigebracht und dann wird eben erwartet, dass man es kann.

Dies ist natürlich nicht für alle Menschen so und Gewisse Erwartungen werden nicht erfüllt was zeigt dass hier z.B. der Lehrer die Grundlegenden Erwartungen verallgemeinert ohne dabei Rücksicht auf die Umstände aller zu nehmen…

Das ist einfach und erfordert weniger Ressourcen. Auch zeigt es ein Machtverhältnis auf, welches der Lehrer in Beschlag nimmt nach dem Motto „Ich Chef, Du Nix“.

Das ist schon unfair und ich kenne das aus meiner Gymnasialzeit… Gute Lehrer (in meiner Erinnerung) stellten nie solche Behauptungen auf und erklärten alles 100 mal wenn es notwendig war. Find ich schön und bei solchen Lehrern hatte ich Öfter Noten im sehr guten Bereich als bei den anderen :)

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Ist dies ein gerechtes Urteil?

Hallo ~

Person A ist schwer depressiv, weil er als Kind beziehungsweise als Jugendlicher immer vom Vater fast jeden Tag geschlagen und wie der letzte Dreck behandelt worden ist (bedauerlicherweise kann man es nicht anders sagen). Er lebt noch im Hause der Eltern, da er eben sehr angeschlagen ist und sich nicht um eine neue Wohnung kümmern kann. Der Vater muss ihn weiterhin provozieren sowie reizen. Er hat auch einen dauerhaften Schwerbehindertenausweis von siebzig Prozent.

Person A nimmt auch Medikamente. Als es eine Umstellung gab, war er ziemlich benommen und der Vater griff ihn überaus scharf sowie schwer an. Im Affekt war er einen Kieselstein, der Vater holte dann eine Holzlatte und schlug auf den Sohn ein. Irgendwann kam die Polizei.

Person A hat nun sieben Monate auf Bewährung bekommen und muss 80 Sozialstunden ableisten. Der Gutachter sagte zwar, dass er von seinem Vater sehr schlecht behandelt wurde, er schwer depressiv sei und die neuen Medikamente auch aggressiv machen. Trotzdem meinte er, dass seine geistigen Fähigkeiten nicht völlig eingeschränkt waren.

Ist dies gerecht? Die Bewährung ist gar nicht mal das Schlimme, sondern, dass durch den Gutachter wohl tausende Euro fällig werden, die er zahlen muss. Er weiß nicht einmal, wie er dies zahlen soll. Kann man sich dagegen irgendwie wehren.

Zu erwähnen ist noch, dass er sich im bisherigen Leben absolut nichts zu schulden kommen lassen hat und in keinem Register irgendwie vermerkt war.

Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich schon jetzt und wünsche eine schöne Zeit sowie alles Gute.

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Ich weiß nicht wie detailliert die Antwort hierfür sein soll aber hier sind paar meiner Einwürfe:

Strafbarkeit von Person A

  1. Angriff durch den Vater und Gegenwehr mit einem Kieselstein § 223 StGB (Körperverletzung) und § 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) sind relevant für den Angriff des Vaters auf Person A. Die Handlungen des Vaters könnten unter diese Paragraphen fallen.
  2. Person A könnte sich auf § 32 StGB (Notwehr) berufen, um sein Handeln zu rechtfertigen. Die Notwehrlage entsteht durch den Angriff des Vaters.
  3. Die Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder verminderte Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) aufgrund psychischer Störungen könnte bei Person A anwendbar sein.

Beurteilung der Strafzumessung und des Gutachtens

  1. Das Gericht berücksichtigt bei der Strafzumessung zahlreiche Faktoren, einschließlich der Schwere der Tat, des Grades der Schuld und der persönlichen Verhältnisse des Täters. Die Verhängung einer Bewährungsstrafe und die Anordnung von Sozialstunden bei Person A deutet darauf hin, dass das Gericht die persönlichen Umstände und möglicherweise die verminderte Schuldfähigkeit in Betracht gezogen hat. 
  2. Das psychiatrische Gutachten, das die geistigen Fähigkeiten von Person A zum Zeitpunkt der Tat als nicht völlig eingeschränkt einstuft, spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewertung seiner Schuldfähigkeit.

…Meine Persönliche Meinung; Person A wurde hier vermutlich als verantwortlich für die Tat verurteilt, da ist es einfach gesättigt geregelt, dass diese Person (meistens) die Kosten tragen muss… fair find ich das auch nicht unbedingt… Eine Möglichkeit der Anfechtung gibt es ja auch noch; ist aber nicht zufriedenstellend ://

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HalliHallo…

Um das hier mal zu erklären:

„Kiffen“ darfst du, dass ist erstmal klar.

Unabhängig von der Legalität des Cannabis Konsum ist die Einschätzung des Jugendamtes (vergleichbar mit Alkoholismus). Das Jugendamt kann Maßnahmen ergreifen wenn es der Auffassung ist, dass der Konsum von Cannabis die Erziehungsfähigkeiten einschränkt. So weit so verständlich.

LG :)

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Huch… das entsteht meistens nicht Grundlos… aber schauen wir mal:

Dir sollte ja wohl mitgeteilt worden sein ob der Schulverweis permanent oder temporär ist? :)

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Bevor man eine Klage beim Sozialgericht einreichen kann, ist in der Regel ein Widerspruchsverfahren durchzuführen. Bedeutet: man kann gegen einen Bescheid des Versorgungsamtes oder einer anderen Behörde zunächst Widerspruch einlegen. Nur wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist und der Widerspruch abgelehnt wurde, kann man Klage beim Sozialgericht einreichen. Dann kommt die Klageerhebung. Die Klage wird also beim zuständigen Sozialgericht eingereicht man kann die Klage selbst einreichen oder sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen aber des ist glaube mal klar… Nach Eingang der Klage beim Gericht wird diese der Gegenseite (z.B. dem Versorgungsamt) zugestellt. Falls notwendig, führt das Gericht eine Beweisaufnahme durch (dies das Ananas). Meistens wird ein Gerichtstermin geplant, bei dem die Parteien die Möglichkeit haben, ihre Positionen darzulegen. Dann kommt nach Abschluss das Urteil. Gegen dieses Urteil kann unter Umständen Berufung oder Revision eingelegt werden :)

Dann geht es an die Kosten (Gerichtskosten). Bei Sozialgerichtsverfahren trägt jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Da gibt es Prozesskostenhilfen für Manche..

Ist alles sehr allgemein und ich hoff ich hab des jetzt nicht zu komisch erklärt oder was vergessen… ist Abends und bin Müde aber wenn du noch Fragen hast beantworte ich das gerne :)) 

LG

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Wunderschöne Haare hast du 😭

Bitte bitte nicht alleine zuhause Färben… wenn du nicht zu nem Friseur willst holl dir mindestens zwei willige Helfer die selbst recherchiert haben. Nicht alles drauf hauen am besten Strähnen (Highlights) einarbeiten, des hellt des ganze schon mächtig auf mit nh paar gut verteilten. BlondMe ist an sich nicht schlecht formuliert, danach aber bitte gut pflegen

Liebe Grüße :)

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Also jetzt generell gegen alle Arten von Krebs?

eher unwahrscheinlich da Krebs aus unterschiedlichen Gründen entsteht…

Gibt ja schon Impfungen gegen zum Beispiel Viren die Krebs ‚auslösen‘ (Humane Papillomviren)…

Das es weitere Impfungen gegen solche Auslöser geben wird ist ganz klar. Wer weiß was mit den mRNA Impfstoffen alles möglich wird :)

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Hey Hey,

hab jetzt auch schon Todesfälle in meinem Umfeld erlebt. Sowas ist nie einfach und muss es auch nicht sein. Trauer ist normal, wenn es dir aber schwerfällt damit umzugehen rede mit Vertrauten darüber. Du bist nicht alleine und viele Menschen aber auch Aktivitäten (Meditieren, Malen, etc.) können helfen!! Wenn du noch Zeit mit der Person verbringen kannst empfehle ich auch das, auch wenn es schwierig ist jemanden in einem schlechten Zustand zu sehen.

Ganz viele Liebe Grüße :)

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