Ob dein zukünftiges Kind automatisch die doppelte Staatsbürgerschaft bekommt, hängt davon ab, welche Staatsangehörigkeiten du zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes hast und welche Gesetze in Polen und Deutschland dann gelten.
Du hast durch deine Eltern wahrscheinlich die polnische Staatsbürgerschaft durch Abstammung ("ius sanguinis") bekommen. Deutschland vergibt die Staatsbürgerschaft bei Geburt in Deutschland unter bestimmten Bedingungen – bei dir war das wohl durch Einbürgerung deiner Eltern im Jahr 2014 der Fall.
Wenn du also jetzt beide Staatsangehörigkeiten besitzt (deutsch + polnisch) und bekommst ein Kind, dann gilt:
✅ Deutsche Staatsbürgerschaft: Dein Kind bekommt die deutsche automatisch, wenn du zum Zeitpunkt der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft hast – egal wo dein Kind geboren wird.
✅ Polnische Staatsbürgerschaft: Nach aktuellem polnischen Recht bekommen Kinder von polnischen Staatsbürgern auch die polnische automatisch – egal, ob du jemals in Polen gelebt hast oder nicht. Wichtig ist nur, dass du selbst polnischer Staatsbürger bist und das auch rechtlich anerkannt wird.
➡️ Das bedeutet: Wenn du beim Standesamt beide Staatsangehörigkeiten angibst und das polnische Konsulat ebenfalls mitspielst, wird dein Kind ziemlich sicher auch beide Staatsbürgerschaften bekommen.
Achtung: Doppelstaatsbürgerschaft ist kein Selbstläufer. Du musst sie eventuell aktiv eintragen lassen oder dich beim polnischen Konsulat melden, damit alles offiziell ist.
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